Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1850
- Issue
- 20 (18.5.1850)
- Date
- 1850-05-18
- Page
- Spalte 315-316 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/8555529-9891031-9891063--6385-3535752- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
B15 816 Studien. Literarische Analekten. Die HMel'sche Schule. Ruch steht diese Lehre im völligen Widerspräche mit dem Ausspruche des Propheten (Mal. 2, 13- 14), und wir können dem großen Lehrer Hillel nicht minder jenen talmudischen Spruch zurufen: narnw oma»!* ro nnw .tib a*N Tibyz nnn (Ketubot 72 b). Versuchen wir's, diese Frage zu lösen. Es giebt eine doppelte Gattung des Ehebruches, eine moralische und eine physische; der moralische Ehebruch findet schon statt, wenn der Gatte oder die Gattin ihr Herz einer andern Person zuwendet und ihr in demselben den Platz einräumt, der dem Gatten allein gebührt , wenn sie zwar Leib und Körper ihrem Manne, aber Herz und Geist einem fremden Liebhaber widmet. Der physische Ehebruch bestehet darin, wenn eine wirkliche, leibliche Geschlechtsvermischung mit einer andern Person als dem Gatten stattsindet. Nach der Schammarschen Schule kann eine Ehescheidung, d. h. eine gerichtliche Prozedur, blos bei letzterer Art vor sich gehen, daher auch der Ausdruck nny, der bei der Ehescheidung vorkommt (5 M. 24, 1), während aber eine moralische Untreue, als bloße Verletzung der Tugendpflicht, nicht in das Bereich der menschlichen Gerichtsbarkeit gehört. Hingegen ist nach der Hillel'schen Schule auch eine moralische Untreue hinreichender Grund zur Ehescheidung, welches auch der wahre und buch-, sta'bliche Sinn von m nny, d. h. ein Ehebruch durch Wort und Gedanken, zu sein scheint.* Bildlich nennt Hillel diesen moralischen Ehebruch rjnnpn, daß sie die dem Manne bestimmte Speise ihm verdirbt, sie bereitet ihm, indem sie ihre lüsternen Begierden nach einem Andern trägt, nur ein geschmackloses Gericht,zu, weit demselben Herz und Seele, die Würze davon, abgehen — anderswohin gerichtet sind. — Der eheliche Umgang wird überhaupt in Bibel und Talmud dem Genüsse der Speise verglichen; so Spr. 30, 20: Also ist auch der Weg der Ehebrecherin, sie genießt, wischet sich den Mund ab, und spricht: Ich habe nichts Üebels gethan. Ebenso Ketubot 65b: "DIN n'S rfolN HD. Soma 75 a: ^qn m 22 im rinn' HN IJ-QT nmy ION irn D\H, ©ittin 90 b. R. Meir sagt: So wie die Meinungen verschieden über die Speisen sind, ebenso ’) Ebenso Baba Mezia 44a: -,;n b2 b]) QnülN nwyoa natETOn a’W lübo MO. Nur ist zu bemerken, daß dort ein verkehrtes Verhaltniß zwischen diesen beiden Schulen stattsindet, indem nach Schammai schon der mittelst Worte bekräftigte sündhafte Gedanken der That gleichgestellt wird, nach Hillel aber nur die That, nicht aber die strafbare Absicht zur Rechenschaft geführt werden kann. Indeß sind beide Fälle keineswegs mit einander zu vergleichen, indem es sich dort von einer gerichtlichen Geldstrafe handelt, die de jure nur auf geschehene Fakta erfolgen kann, hingegen bei obgenanntem Falle der Ehescheidung, betrachten wir die Innigkeit und die gänzliche Verschmelzung der Gesinnung beider Eheleute, die das wahre Wesen der Ehe ausmacht, so können wir nicht umhin, der H. Sch. die schon eine untreue Gesinnung als eine Verletzung der ehelichen Treue betrachtet, beizupflichten. im ehelichen Umgänge mit den Frauen; es giebt Menschen, die, so eine Fliege in ihre Schüssel fällt, selbe ausdrücken, und die Speise dann genießen; ganz so der unsittliche Mensch, der es seiner Frau nachsieht, daß sie ein unzüchtiges Leben führt und sie weiter behält. Daß aber der, Ausdruck „Wun riHpn" im tropischen Sinne für eine verdorbene Gesinnung und lasterhafte Handlungsweise gebraucht wird, ist aus mehrern Stellen des Talmud ersichtlich; so Berachot 17 a; IN p ub ITiT Wnnima pD pa ncfiODJlJD Y222 mpDKfj ferner Sanhedrin!03a: nnpDccr IN p -p irm xbw ^naa 22p' &b pxn mam ltcn pjqn'YO lWan. Hiermit wären die von Dr. Z. H. L. Biesenthal LB. 1848 S. 727 gegen diese Schule in Betreff der Ehescheidung gemachten Beschuldigungen zu berichtigen. Die Lehren dieser Schule haben keineswegs eine so laxe Praxis, wie Hr. B. in seinem, allzugroßen Eifer für Christi Lehre glaubt, in dem damaligen Familienleben der Juden hervorgebracht; überhaupt wenn wir es dem Familienleben ihrer siegreichen Feinde, der Römer entgegen halten. Es giebt jetzt keine Frau mehr, sagt Seneca (de benef« ß. 3, c. 26), die über eine Ehescheidung noch erröthm möchte. Die Frauen aus edlen Häusern zählen ihre Jahre nicht nach der Anzahl der Konsulen, sondern nach der Anzahl der Ehemänner, die sie bereits gehabt, sie scheiden sich um zu Heiratyen und heirathen um geschieden zu werden. Exeunt Matiimonii causa, Nubunt Divortii, S. Juvenal. Satir. 6. Auch war die Hillel'sche Schule ganz und gar nicht so leichtfertig mit der Ehescheidung; im Gegentheil zeigte sie sich in vielen Fällen noch rigoroser als ihre Antagonistin. So hatte nach der Hillel'schen Sch. der Scheidebrief alle Kraft und Giltigkeit verloren, wenn nach dessen Ausfertigung beide Ehegenossen eine vertrauliche Zusammenkunft gehabt (Gittin 79 b: llJ3 mW HN D"N TülD D'HDIN BO 1303» TIN HDJ7 TPOJ» d3). Ja wenn sogar die Scheidung schon vor sich gegangen und eine solche Zusammenkunft nachher stattsindet, betrachtet es diese Schule als Eingang zu einem neuen Ehebündniß (ib. 81a: nN W2X22 w dj ijdd rwns hj'n »"3 'sjijiO3 mji ruin in»« 'J» DJ ’JDD rD'T D’IQIN .331. Ferner wird nach der Scham. Sch. einem blos verfertigten Scheibebriefe, selbst wenn der Mann seinen Schritt bereuet und gar keine Scheidung mehr will, doch so viele Kraft beigelegt, daß er sie als Koben nicht ferner behalten darf. (ibid. ^ro nnoiN rn» ruran ja rtos dhdin »"3 -^oji xm jo h^dd eb ’Njnn n»j)j n!?i wjo by rb jnj» Q"yn ruiron.) Hypothese über ,,'lNi ' JN". Es heißt im Talmud — citirt tut Machasor zum ersten Tag Sukkot, von W. Heidcuheim — daß man im Tempel nj fijrtwi njn sagte; Rabbi I. aber iß