Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 11 (1850)
- Issue
- Heft 20 (18.5.1850)
- Date
- 1850-05-18
- Page
- Seite 79 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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79 Deutschland. Bilden, im April. Anliegend erhalten Sie einen Erlaß des großherzogl. Obcrraths, aus der Feder des verdienstvollen Epstein. Es ist dies der Anfang zu einer Reihe voll zu erwartenden Verbesserungen im Kultllswesell. Auch den Rabbinern soll jetzt eine angenehmere Stellung, sowohl hinsichtlich ihres Wirkungskreises, als auch ihrer gedrückten finanziellen Verhältnissen zu Theil rverden. Die allgemeinste Anerkennung hierfür wird denr lnnsichtigen Oberrathe gezollt werden. Aus Baden, im April. Erlaß. Die Feier der Synagogeneinweihnrig und des Einbringens einer nach rimellen Vorschriften geschriebenen Thora zur Synagoge betreffend. Die Feier einer Synagogeneinweihnng und der Darbringung einer nach rituellen Vorschriften neu j geschrieenen Thora in die Synagoge erfordern wegen ihrer höheren religiösen Bedelltung an und für sich eine besondere Aufmerksamkeit. Es ist aber um so mehr von i hoher Wichtigkeit, daß solche mit der dem Gegeustallde; angemessenen Würde vollzogen werden, al§ die erwahn- : ten Feierlichkeiten in Gegenwart einer größeren Ver- / saunnlung .Statt ffnden. / Auch sollen solche Veranlassungen zur geeigneten religiöse!! Belehrung und Erbauung des Volkes benutzt ' werden. Im Einklänge mit der Bestimmung des § 19 der : Verordnung vom 11. Februar 1824 hat Nutzer der Be- ^znksrabbiner bei jenen Feierlichkeit eil anwesend zu sein, ,'solche zu (eiten und eine der Feier entsprechende Predigt . abznhalten.! Demselben ist zu diesem Behuse von Seiten des i Synagegenraths 4 Wochen vor deur Statt sin den einer l Feierlichkeit der gedachten Art die Anzeige davon zu /.machen. m Die des fällst gen Gebühren der Bezirkörabbiner sind m § 5 der Verordnung vom 19. Oktober 4835 Nr. 296 -bestimmt. Zugleich wird die diesseitige Verordnung vom 5. Mai 1831 Nr. 106, die Ordnung bei Leichenbegängnissen betreffend, in Erinnerung gebracht und zur genauen Beobachtung deren Bestimniuitgen dringend aufgesordert. Sehr wünscheuswcrth ist e§, daß auch bei der Leichenfeier, wo solches nur immer thnnlich, die An- ' Wesenheit des Bezirk'srabbiners Statt finde. Die Bezirkssyuagegen und Synagogenräthe werden .beauftragt, auf den Vollzug vorstehender Anortnungen genau zu achten. Wir vertrauen übrigens dem guten Sinne der zur Verwaltung der israelilisch kirchlichen Angelegenheiten ■ berufenen Männer, daß dieselben mit aller Sorgfalt und allein Eifer dahin wirken werden, daß durch den würdevollen Vollzug der kirchlichen Handlungen überhaupt, sowohl die äußere Achtung und' Würdigung derselben als die innere Kräftigung des religiösen Sinnes befördert werde. Der Ministerial-Conunissär: Näßlin. Epstein. Oesterreich. Lemberg, im Mai. Der junge Rabbinats-Kan-- didat Dr. Lazar Elias Igel von hier, der zum Behuse der jüdischen Theologie und für ein späteres Rabbinat fünf Jahre hindurch das Kollegium Rabbinieum zu Padua besucht und dort seine rabbinischen Studien mit Auszeichnung beschlossen hatte, ist nun zum Docentcn für die hebräische und chaldciische Sprache an der hiesigen Universität zugelassen worden. Zum Zwecke seiner Habilitation gab er unter dem Namen Michtabim Schonim eine Reihe von exegetischen Aufsätzen hebräisch heraus und da er auch seines religiösen Wandels wegen beliebt ist, so hat er aus Verlangen auch in dent neuen israel. Bethanse gepredigt und Beifall gesunden. Man erwartet, daß Hr. I. oster die verwaiste Kanzel dieses Bethanses betreten wird. Karlsbad, 5. Mai. Wir haben hier einen großen und bedeutenden Verlust erlitten, der Kreisrabbiner Dr. S a ch s starb plötzlich und nnvermuthct den 30. April zum tiefsten Bedauern aller böhmischen israelitischen Gemeinden. Er war gerade auf einer Hochzeit, wo er die Trauung zu vollziehen hatte, da überfiel ihn ein plötzliches Unwohlsein, und bevor noch ein Arzt erschienen war er bereits verschieden. Er war durch seine Predigten und durch volksthümliche Schriften allgemein geliebt, durch seine Bescheidenheit und Anspruchlosigkeit verehrt und die Gemeinden Böhmens betrauern in dem Hingeschiedenen einen zu jeder Zeit bereitwilligen Rathgeber. Er hinterläßt eine trostlose junge Witwe mit sechs kleinen unversorgten Kindern, von denen das jüngste 5 Wochen alt ist. Triest, ini April. Ich habe Ihnen vor einiger Zeit, aus Anlaß der wegen der Cholera dahier stattgehabten synagogalen Bewegung berichtet; heute will ich aber Ihrem Wunsche entsprechen. Ihnen einen allgemeinen Ueberblick von den religiösen Verhältnissen in der hiesigen großen Israeliten - Gemeinde geben. Ich halte mich dabei au die Ordnung der von Ihnen gestellten Fragen. Da Sie die - hiesige Gemeinde aus früheren Jahren als eine sehr religiöse kennen, so fragten Sie, wie es jetzt in dieser Beziehung stehe? ob die Reform bestrebuttgen aus Deutschland auch bis hierher gedrungen sind? Ich kann diese Frage nur verneinen, denn was etwa dahier geschehen ist, das einem Fortschritt ähnlich wäre, wird in Deutschland gar nicht mehr als anders möglich gedacht, und man geht dort in Altem viel weiter. So z. B. nahmen sich die hiesigen israelitischen Aetzte nicht die Freiheit am Sabbat und