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Der Orient · 1850-04-27 · Heft 17 (27.4.1850) · p. Seite 67

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Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 17 (27.4.1850)
Date
1850-04-27
Page
Seite 67 (sequence 5)
Language
German
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67 - Oberschlesien, im März. (Schluß.) ad b) Die übliche Bekräftigungssormel ist in der Lbar völlig überflüssig, auch ist die Behauptung, daß dadurch eiin zweifacher Eid geschworen werde, nicht ohne Grund; doch dünkt uns, wird bei dem Lausche wenig oder gar nichts gewonnen. Die nun vorgefchlaaent- Formel ist eben so überflüssig, und enthält somit eine unnütze Anrufung des göttlichen Namens, was nach jüdischen Grundsätzen nicht minder unstatthaft ist, als unnützer Schwur« (S. Orach Chajjini K. 156 §♦ 1 Lore De'a K. 334. §. 37. 43. Cbo. Ha-M. K. 87. §. 39: Vgl. Maim. Sanhedrin Abschn. 26. Hat. 3.) Ja selbst diese Formel dürfte wabrschemUcherweise einem Eide gleichzuachten sein. (Lergl Sislo Cohen 17 zu Jore Dea K. 237. Gutachten des RSBA. Nr. 842.) ad u) Die Abschaffung der üblichen Admonition erscheint nichts weniger als vollkommen gerechtfertigt. Diese Admonition war, wie aus dem LalniuD (Schebuot 39a) hervorgeht, bereits zu den Zeiten der Mischnalehrer eingeführt, und ist von den Decisoren allgemein recipirt (@. Cho. Yo-M. K87.26). Nur bei manchen Eidschwörer gestattetMakm. Schebuot Abschn. 1l. Hal. 15 die Beseitigung derselben, und sind ihm spätere Autoritäten hierin gefolgt (Cho. ha-M. K. 87. 21), wiewohl die Komment« (Kesses Mischna und lechem Mischna) z. Sl. sich böchlich über diese Beseitigung wundern, und keinen triftigen Grund hierfür anzugeben 'wissen. Nun ist es wohl wahr, daß die fragliche Admonition in Preußen einen ihr ganz fremdartigen Zusatz, in Beziehung auf eine andersgläubige O'vrigkeil erlitten, welcher Zusatz, alles Haltes in der Mischen Lahre entbehrend, nicht nur überflüssigsondern auch verletzend ist, und sind wir hierüber gänzlich mit der Denkschrift einverstanden; jedoch dies rechtferligt nur die Streichung dieses anstößigen Paffus, nicht aber die Abschaffung der Admonition überhaupt. Allein am allerwenigsten begründet ist unsers Dafürhaltens d) das Erfassen eines heilig gehaltenen Gegenstandes, namentlich der Lora-Rolle bei der Eidesleistung ist ausdrückliche Vorschrift des Talmuos (Schebuot 38 b) und von allen Decisoren ohne Ausnahme recipirt (Eh. Ha-M. K. 87. 17). Zwar erläßt Maim. (Schebuot Ab. 1l. H.!3) besagte Erfassung bei den von den spärerri Talmudbhrern angeführten Eidschwören non genannt, und sind viele Autoritäten mit chm gleicher Meinung, ingleichen CH. Ha-M. K. 87. 13. Jedoch Siphte Cohen (ebend. 38) zählt manche gewichtige Stimme auf, die keinen Unterschied ftatuiren; er sucht ausführlich ihre Ansicht zu erhärten,' und gelangt zu dem begründeten Resultate, daß da, wo sich die Observanz für den Unterschied noch nicht entschiede, ein solcher nickt einzuführen sei, geschweige da, wo die Observanz gegen ibn spricht. Allerdings bat die Behauptung, daß nach jüdischer Lehre, der Eid durch die bloßen Worte: „ick schwöre" du völlig bindender sei, ihre unbezweifelte Richtigkeit, wie jeder Kundige weiß (vgl. hierüber ausjDrlich Roda Bibuda 1. Z. D. Nr« 71-; gleichwohl aber ist es nicht minder wichtig, daß nach derselben Lehre jeder obne Erfassung eines heiligen Gegenstandes geleistete Eid, in einem Falle, wo solche vorgeschrieben, als nicht geschworen anzusehen, und daher der Betheiligte berechtigt ist, einen zweiten Eid in der Sache zu fordern (Schebuot 38 b. CH. Ha-M. 87. 13); und ist uns keine einzige abweichende Meinung bekannt. Admonition sowohl als mehrbesagte Erfassung (n"pj) sollen auch keineswegs den Eid bindender machen, sondern nur dazu dienen, die Feierlichkeit desselben zu erhöhen, und den Schwörenden ernster zu stimmen, um möglichst einem Meineide vorzubeugen, wie dies fast alle Ausleger deutlich zu erkennen geben« (Wenn daher der verstorbene Oberrabbimr zu Berlin in seinem Gutachten Gebetmantel und Tefillin, als beim Eide ganz unnötbig erklärt; so kann er dies vom Gebermantel unbedingt, von den Tesillin aber nur unter der Bedingung behaupten, daß der Schwörende ein anderes heiliges Objekt, etwa die Lcra erfaßt, weil ts dann rinstreitig lediglich der Erfassung eines und nicht zweier heiliger Objekte bedarf; das Gutachten selbst liegt uns zur Einsicht nicht vor.) Mit c! fällt nun e von selbst; denn da es unstatthaft ist, ohne besonders erheblichen Grund die Lora-Rolle aus der Synagoge zu nehmen (O. CH. K. 135. 14), so versteht es sich von selbst, daß der Schwörende sich bequemen muß, die Synagoge aufzusuchen. Nunmehr aber dürfte vielleicht Mancher ausrufen, trifft der Vorwurf, den die Denkschrift der preußischen Gesetzgebung macht, die jüdiiche Lehre selbst. Diese schreibt Admonition und Erfassung eines heiligen Objekts, als Berschärfungsmittel bei Eldschwüren vor, und scheint es daher, als machte sie durch ihre Grundsätze eine leichtfertige Umgehung des Eides möglich. Mit Nichten! Die Gefttzgebung trifft dieser Vorwurf mit Recht, wenn sie ohne Grund eme Glaubenspartei vor der andern bevorzugt. Nicht also die Lehre, welche von Bevorzugung nichts weiß, sondern ihre Vorschriften und-Anordnungen ganz allgemein hinstellt und den Menschen, in der Praxis nicht nimmt wie er sein feilte, sondern wie er wirklich ist. 2m Princip ist der Eid durch die bloßen Worte: „ich schwöre" allerdings vollkommen bindend und unverbrüchlich, er ist es auch jedem Gewissenhaften und Echtreligiösen; ja dieser bedarf nicht einmal des Eides, er wird sich selbst bei einfacher ernster Aussage, nicht durch eine strafbare Lüge versündigen und erniedrigen; aber ehrlich gesprochen, können wirlläugnen, daß im Leben, unter allen Glaubensparteien, Viele aus dem grcßen Haufen, über den Eid, zumal wenn Habsucht sie verleitet, frivoler urtheilen? Für diese nun, und wer will sie aus der Masse herausfinden, sind die Verschärfungsmittel wohlweislich berechnet, umd wahrlich, diese bedürfen ihrer; ja zu wünschen wäre es, daß diese Mittel bei ihnen stets ihre Kraft bewahren möchten. Manchmal hat Schreiber dieses Gelegenheit gehabt, aus dem Munde gewissenhafter, nicht judenftindlicher Gerichtspcrsonen das Gestäudniß zu vernehmen, daß die niedere Klasse unter Juden, im allgemeinen behutsamer mit Eioschwüren umgehe,

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