Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 11 (1850)
- Issue
- Heft 17 (27.4.1850)
- Date
- 1850-04-27
- Page
- Seite 68 (sequence 7)
- Language
- German
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68 als dieselbe unter Christen. Sie haben dies der erhöheten Feierlichkeit bei der Ableistung zugeschn'eben und den Wunsch geäußert, daß auch der christliche Cid verschärfter und feierlicher eingerichtet werden möge. Manchmal hat Schreiber dieses Gelegenheit gehabt, sich von der Nützlichkeit der Verschärfungsmittel bei 'Eiden zu überzeugen, besonders bei einem Falle, der ihm stets im Gedächtnisse bleiben wird, und dessen oberflächlich zu erwähnen er sich hier nicht erwehren kann. Ein inländischer Jude mit einem andern, aus dem Königreiche Polen in Geschästsverwickelungcn gerathen, läßt letztem, bei seiner Durchreise aufhalten, um die Sache vor dem hierländischen Gerichte abzulhun. Ein jüdischer Landsmann des Ausländers sollte gegen ihn Zeugniß ablegen« Der Zeuge deponirte seine Aussage; und war ein förmlicher Eid, da beide Parteien jüdischen.Glaubens, den Gesetzen nach, nicht nöthig^ Die Umstände machten das Zeugniß einigermaaßen unwahrscheinlich, die Partei machte dies geltend, und betheuerte hoch und heilig die Unrichtigkeit desselben; jedoch der Zeuge, alle Vorstellungen zurückweisend, blieb bei seiner Aussage stehen. Schreiber dieses, zur-Admonition herbeigerufen, trug daher, gestützt auf CH. Ha-M. K. 15. 4 darauf an, den Zeugen seine Aussage durch einen förmlichen Eid erhärten zu lassen, und die Gerichtsbehörde ging darauf ein In der Synagoge angetangt, neue Vorstellungen, Admonirion. Der Schwörende nimmt endlich die Lora. Als er aber den Eid nachsprechen soll, tritt er bewegt zurück mit der Äußerung, die jedoch von seiner sichtlichen Bewegung Lügen gestraft wird, er wolle selbst einen wahren Eid nicht schwören. Es ist bemerkenswert!), daß sschon vor ungefähr 300 Jahren R. MardechaiIafe über um sich greifende Frivolität bei Eidschwüren klagt, und deswegen auf besondere Verschärfung bei Ableistung derselben dringt. (Sifte Kohen 38 zu CH. Ha-M. K. 87) und da die Heilighaltung des Eides vorzugsweise in dem religiösen Elemente wurzelt, so wird jeder Wahrheitlicbende zugestehen, daß unsere Generation, in dieser Beziehung gewiß nicht skrupulöser geworden. Darum fürwahr, wenn unter hundert Fällen die Verschärfungsmittel einem Meineide Vorbeugen sollten, so wäre es gelind gesprochen, kindisch und tadelnswerth, aus bloßer verletzter Eitelkeit, um der Gleichbrrechtigung willen, dieselben abschaffen, und dadurch eine doppelte Verantwortlichkeit auf uns laden zu wollen, die der möglichen Entsittlichung des Schwörenden und des Verlustes, oder gar der Zerstörung des Lebensglückes yranches Mitmenschen, gegen den der Eid geleistet wird. Jedenfalls da die nachgesuchte Abänderung jeden einzelnen preußischen jüdischen Glaubensgenossen berührt, und für ihn von besonderer Wichtigkeit sein muß; so genügt cs, nach unserm unmaßgeblichen Dafürhalten nicht, die Vorstände allein um ihre Zustimmung anzugehen, sondern hätte es sich gebührt, diese mindestens aufzufordern, früher eine allgemeine Berathung und Abstimmung über diesen wichtigen Gegenstand zu veranlassen , nach dem sehr richtigen rabbinischen Grundsätze, daß man es vermeiden müsse, irgend Jemand zu beeinträchtigen, ohne früher deshalb seine Meinung einzuholen. <d> Berlin, im April. Dem Bedürfnisse nach einem der hiesigen großen Gemeinde entsprechenden Gottes Hause soll nun endlich abgeholfen werden. An Stelle der in der Handeruntergasse sich befindenden Synagoge soll ein großer Tempel, dessen Kosten auf 100,000 veranschlagt sind, errichtet werden. Die Vermessungen imHofranme zum Neubau sind bereits vorgenonunen worden und die Manern der Synagoge sollen bis dahin gezogen werden, wo jetzt die Auerbach'sche, mm aber eingehende Gemeindeschule sich befindet. Die Mitglieder der Gemeinde bringen bereitwillig die Gelder hierzu auf, ein Urnstaild , den wir lediglich der am vorletzten Tage des Pesächfestes 'gehaltenen Predigt des Hrn. Dr^A achs znschtelben können, die durch ihre Wärme und vodtpess liche Darstellung einen tiefen imfc merklichen Eindruck auf alle Zuhörer machte. P. Berlin, 8. Aprile Vor Kurzem ist hier der erste Fall einer durch die neueste Gesetzgebung ermöglichten Mischehe vorgckommen. Der Disponent eines hiesigen Handelshauses, welcher der jüd. Konfession angehört, hat sich mit der Tochter eines christlichen Einwohners in der jüd. Rcformgcmeinde trauen lassen. Die Braut mußte, um den Anforderungen der Neformkirche zu genügen , vor dem Trauakte zur freien Gemeinde übertreten, ist aber demnächst zur tntherischen^Kirche zurückgekehrt, während ihr Mann bei der jüdischen Reformgemeindeverblieb. klebertritte christlicher Mädchen zur jüd. Religion sind bekanntlich schon mehrere vorgekommen. LesterrWch. Wien, 9; April. Man erzählt sich, daß die Pesther Jsraelitengemeiude der Antrag'gernacht worden sei, die bereits als Strafgeld eingezahlte Summe (c. 400,000 fl.), k laut Ministerialerlaß nun größtentheils zurückerstatlct werden mußte, zu einem Schulfonds für ganz Ungarn zu bestimmen. Wien, im April. Die Angelegenheit der Jndenkontribntion m Ungarn hat soeben eine neue Wendung genommen, welche, wie zu vermuthen und zu hoffen, sich im Interesse der Civilisation und Gerechtigkeit günstig gestalten wird. Der Ministerial-Kommiffar zeigt nämlich an, daß nach Ministerialbeschluß die Strafkontribntions-Reparation vor Allem dem Ministerrath vorzulegen und mit Erhebung der Kontribution bis auf weitern Beschluß innc zu halten sei. Verjag von C. L. Fritzsche. Druck von I. H. Nagel.