Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1850
- Issue
- 13 (30.3.1850)
- Date
- 1850-03-30
- Page
- Spalte 201-202 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/8555529-9891031-9891051--6321-3535653- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
202 Studien. LiLeraturhistorrsche Miscellen von Dukes. SOI Allgemeines. 46.. Der Oberlandesrabbiner wird.von dem Jahreszltesten der Rabbiner des Landes, jeder Bezirksrabbiner von dem Obertandesrabbiner auf eine ernste, würdige Weise, mit Beseitigung aller überflüssigen Feierlichkeiten in sein Amt emgeführt und öffentlich auf treue Erfüllung seines Dienstes verpflichtet. Ebenso jeder Ortsrabbiner oder Religionsweiser ä soll dem Bezirksrabbinerso wie jeder Lehrer von demOrtsrrbbiner oder Religionsweiser.! 47. Welcher fortan Angestellte überwiesen wird, auf dein Wege direkter oder indirekter Bestechung zu seiner Stelle gelangt zu sein, ist unverzüglich seiner Stelle verlustig. §> 48. Derjenige, der überwiesen wird auf direkte oder indirekte Weise Bestechung behufs einer von ihm zu erwirkenden Wahl genommen zu haben, ist für immer von jedem Gemeindeamte ausgeschlossen. §, 49. Da die Predigergabe eine zwar sehr wesentliche, jedoch keineswegs für die Tüchtigkeit eines Rabbiners oder Religionsweisers Maßgebende ist, der Grad der Fähigkeit in diesem Punkte auch über jeden Kandidaten auf andere Weise leicht zu erkunden ist, so sollen Probepredigten, als des Rabhmer- oder Religionsweiserstandes unwürdigem keinem Falle stattfinden. §< 50. Die Entlassung eines Angestellten bedarf der Genehmigung derjenigen Stelle, die das Besta'tigungsrecht zu diesem Amt hat. §. 51. Entlaffurigsanträge sind von dem Ortssynagogenvorstande oder der beaufsichtigenden Bezirksdelegau'on zu Pellen. §. 52. Die erforderlichen Bestimmungen hinsichtlich der Entlassung sind in die Dienstinstruktionen aufzunehmen, wovon dem Anzustellenden ein Exemplar eingehändiget, ein zweites von ihm unterschrieben beim Landessynagogeurath aufbewahrt wird. §. 53. Zede Anstellung wird nur pro persona ertheilt, ohne daß daraus ein einstiger direkter Boranspruch für die Söhne des Angestellten hergeleuec werden könne. §. 54. Bei Erledigung einer Stelle ist sofort dem Landessynagogenrathe die Anzeige zu machen, der darüber zu wachen hat, daß die Stelle in gehöriger Zeit wieder besitzt werde. §. 55. Jede Kündigung muß mindestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Austritte geschehen. §. 56. Mit jedem Anzustellenden ist ein schriftlicher Kontrakt zu errichten, worin einerseits seine Dienstobliegenheiten, andererseits sein Diensteinkommen bestimmt anzugeben ist. Literatur- und kulturhistorische Miseellen von Leopold Dukes. ■ V. lieber ein Werk genannt onDcn ]iTC* Dieses Werk hat uns durch seinen Titel, welcher sehr seltsam ist, angezogen. Wir haben dasselbe in der Michaeli sch en Sammlung (Nr. 429) gesehen. Wir haben uns sehr getäuscht gefunden. Es stehen die Titel der Bücher mit ihrem Inhalte, wie bei den Menschen selbst, oft im Widerspruche. Die Idee aber, die demselben zu Grunde liegt, ist gut, die Ausführung aber ist sehr mittelmäßig. Und so se.i es uns erlaubt einige Worte über dieses Buch zu sagen. Der Zweck dieses Buches ist der hebräischen Stylistik einen Dienst zu leisten. Diese Idee wäre gut, aber die Me- *) In diesem Buche, welches eigentlich eine Excerptensammlung war, befinden sich folgende Piecen : a) Einige Stellen aus dem nriDH "DV. b) Einige Sätze überschrieben p D’pnjHD; DnpNE) \whh Das unter nyu die lateinische Sprache verstanden wird, haben wir bereits in unserer Blümenlese S. 264 angemerkt. Vergl. auch bei Zunz zur Geschichte und Literatur S. 181* verschiedene' Nachweisungen. c) Eine Sammlung Briefe. Es ist eine Art Briefsteller. Es sind auch zum Theil einige Namen genannt, an welche diese Briefe gerichtet sind, sie sind aber schwer zu lesen und haben keinen Werth. Verschiedene dieser Briefe sind von priä\ Ein Brief derselben ist überschrieben -mo ’-tqd na j p n pna’ 'hdd1? nkt> nm m rwyj 'I Pipn Na’. d) Dann mtyp d’ison noiiD pna’ '*> 'mu ran nra ü'piyn ’pnn^ Q3p UD’ «Pi 'n t», Den Beinamen dieses ,m\ konnten wir nicht lesen. *0 nin pjyn In der letzten Zeile dieses Gedichts lesen wir die Worte pjdi1 *»2N üüf foder 1') Unter diesem seltenen Titel haben wir blos Auszüge aus den “TDD gesunden. Auch einige Stellen ans dem no^D TI2, wozu Die und da einige erklärende Worte gegeben sind. Auch einige Gedichte aus dem Tachkemoni. g) TnTOn opw wj;d oy d^do^d.i hm. Es ist dies blos das D'ölDl^Dn ’nD'ü, und das beste der ganzen Sammlung. Es ist eine korrekte Abschrift. Die seltsame Stelle in den gedruckten Ausgaben m^nn “iSTp pD worauf wir schon in Moses ben Esra (S. 4 Note 4) aufmerksam gemacht haben, lautet hier richtig -fc$lp büß ypT) niNriD (3iv einer Handschrift des Öppe ah. Sammlung Nr. 712 — stehet, wie in einer Pariser Handschrift - HlNTin *Öip ^p“. Wir haben diese Stelle schon daraus' gegeben in'''diesen Blättern, leider hat aber dort ein Druckfehler sich eingeschlichcn, der den Satz unverständlich machte. h) Excerpte aus dm Schriften des Le wi ben Gerson. i) Ein Gedicht des Mose Rieti (^üNn nti/D '*)) auf den Tod seiner Frau.