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Der Orient · 1850-03-23 · 12 (23.3.1850) · p. Spalte 187-188

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Journal
Der Orient
Volume
1850
Issue
12 (23.3.1850)
Date
1850-03-23
Page
Spalte 187-188 (sequence 6)
Language
German
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L87 Studien. Einige Bemerkungen rc. von M. B. Friedenthal. Styl einer Opposition ist), sondern es sprach R. Nathan? und dieser Einwand hat die angeführte Mischna zu einer der schmierigsten gemacht, so daß wir uns veranlaßt finden , bie Losung dieses Problems in folgendem zu geben: Wir bemerken nämlich, daß es zweierlei Veranlassungen gab, ein göttliches Gebot dann und wann aufzuheben, nämlich wenn ein entstandenes Uebel beseitigt oder wenn einem drohenden vorgebeugt werden sollte. Au dem ersten Falle gehören folgende Anordnungen: Es war nämlich in uralter Zeit der Gebrauch, jeden Lobspruch, auf die Gottheit mit dem Ausruf zu schließen: Gelobt seist du, einziger Gott Israels von der Welt. Nun behauptete eine gewisse Sekte, auf diesen Ausdruck gestützt, daß es nur Eine Welt (nämlich die gegenwärtige, aber keine zukünftige, d. h. weder Belohnung noch Bestrafung) gebe; um nun diese schädliche Meinung zu beseitigen, wurde von den Nabbinen obige Formel dahin abgeändert, daß es von nun ab hieß: gelobt seist du rc. von einer (gegenwärtigen) Welt bis zur andern (künftigen) Welt. Dies war nun auch in Hinsicht der Begrüßung der Fall; es war nämlich von dem göttlichen Sänger (Ps. 34) das Gebot ausgesprochen, ,,den Frieden anzustreben und ihn zu befördern"; es wurde daher, um dieses Gebot zu vervollständigen, der Gebrauch eingeführt, bei jeder Begrüßung (als zur Beförderung des Friedens geeignet) den. göttlichen Namen zu erwähnen; denn wiewohl die öftere Erwähnung dieses heiligen Namens als ein Mißbrauch desselben betrachtet werden konnte, so siel doch diese Rücksicht weg, um jenes Gebot der Friedfertigkeit seinem ganzen Umfange nach auszuüben und es wurde dieser Gebrauch durch den Vers gerechtfertigt: wenn es Zeit ist, für Gottessache zu wirken, so darf ein Gesetz (einstweilen) beseitiget werden. Dahin gehört auch das Verfahren (des Propheten) Elia, welcher zur Zeit der Verbote, auf Anhöhen zu opfern, dennoch auf einer solchen opferte, was er in Rücksicht dessen sich erlaubte, daß sämmtliche zehn Stämme damals dem Götzendienste anhingen, da sie verhindert waren, nach Jerusalem zu wallfahren; es mußte also eine momentane Aufhebung des göttlichen Verbots (anderwärts als in Jerusalem selbst zu opfern) erfolgen, um die wahre Gottesverehrung aufrecht zu erhalten. Ebenfalls gehört dahin die Anordnung-des berühmten Hillel, welcher, um dem in Folge des Erlaßjahrgesetzes eingebrochenen Mißkredit entgegen zu treten, das Prosbol einführte; eben dahin die Verordnung des Hohenpriesters Johannes,, daß auch von den zweifelhaften Landesfrüchten der Zehnte abgegeben werden müsse, wodurch die Unterlassung der Verzehmung beseitiget wurde, in diesen sämmtlichen Fällen war ein Mißbrauch bereits vorhanden, welcher beseitigt werden mußte. Hiergegen üun tritt R. Natan mit der Ansicht auf, daß selbst dann, wenn ein sichtbarer Mißbrauch noch nicht emgetreten, sondern nur zu befürchten stand, es dem Sanhedrin erlaubt war, nach seiner höhern Einsicht ein mosaisches Gesetz aufzuheben, wie dies z. B. im Betreff der Leviratsehe der Fall war, in welcher Beziehung in allen 188 lg ||f Fällen die Chaliza statt der gedachten Leviratsehe eingeführt wurde, wovon von dem berühmten ehemaligen Rabb. I in Berlin, ein scharfsinniger Grund zur Kunde gekommen: - so lange nämlich, sagt dieser Gelehrte, die Keuschheit in Iß, rael gäng und gäbe war, konnte die Leviratsehe beibehEen l - und das Gesetz darüber vollständig ausgeführt werden, weil l man dann die sichere moralische Ueberzeugung hatte, daß nir- \ gends ein Sohn von dem verftorbenenen.Bruder vorhanden war; nachdem aber die Unkeuschheit in Israel immer mehr! zugenommen hatte, so daß stets der Zweifel obwaltete, ob Ü nicht der kinderlos verstorbene Bruder irgendwo ein Kind i hinterlaffen habe, in welchem Falle eine Leviratsehe eine ver- | botene gewesen wäre, mußte die Leviratsehe überhaupt abge- £ schafft werden. So weit die Bemerkung des Rabbiner Hirsch, l zu welcher ich mir die erläuternde Bemerkung erlaube, büß zu den löblichen Gebräuchen des fühern jüdischen Alterthunis!; auch die Führung eines richtigen und genauen Stamme- ( gisters war, welches die Abkunst eines jeden Israeliten aus das bestimmteste angab, wie es auch ausdrücklich im Talmud ' heißt: R. Simeon den Asai sagte: ich fand einst in Jerusaim ein Stammregister, worin sich die Notiz befand: ein gewisser Jemand ist aus begangenem Ehebruch erzeugt; da nun jede Abkunft in einem solchen Stammregister verzeichnet war, so war es leicht, die Vecbotsehen zu ermitteln; nachdem aber jene Stammregister aufgehört hatten, so gab es keine Ueberzeugung mehr weder von der Abkunft, noch von den Kindern irgend eines Menschen und die Leviratsehe mußte abgeschafft werden, um zu verhüten, daß ein Bruder nicht die Frau seines Bruders heirathe. Hieraus nun beziehen sich idie Worte des angeführten R.Ratan, sie (die Rabbinen) hoben s dein Gesetz (das Gesetz der Leviratsehe nämlich) auf, um etwas \ für Gottessache zu thun, d. h. um das strenge Gesetz der verbotenen Ehen aufrecht zu erhalten, da es unmöglich ist zu ermitteln, ob nicht irgendwo ein Kind von dem verstorbenen; Bruder vorhanden sei? Ebenso geschah es auch, daß zur Zeit | des zweiten Tempels, wo die Irreligiosität in Israel über- \ Hand nahm, das Wasser für unkeusche Frauen, das Zerstückeln eines Kalbes bei Auffindung eines Ermordeten, das Institut; des Sanhedrin abgeschafft wurden aus Befürchtung, daß aus g Beibehaltung der betreffenden Gesetze mit der Zeit höchst l schädliche Uebel entstehen, welche zum Umsturz der Religion?, überhaupt führen könnten. So heißt es im Talmud, wenn l du wahrnimmst, daß das Studium des Gesetzes den Leuten |T lästig ist, so halte mit deiner Warnung zurück, d. h. obgleich es ein ausdrückliches Gesetzt gibt: du sollst darüber (über das Gesetz) Nachdenken Tag und Nacht, so ist es dennoch als eine «. Zeit, für Gottessache zu wirken, zu betrachten, wenn du deine 1; Warnung zurückhältst, um nicht die göttlichen Gebote dm | Spotte und der Verachtung Preis zu geben; wir haben aber in Ä' der gegenwärtigen Zeit nicht die Macht, irgend einen Gebrauch abzuändern oder zu berichtigen, da wir kein Sanhedrin, noch Hohenpriester, noch Priester überhaupt besitzen, und uns nichts geblieben ist, als das göttliche Gesetz, daher müssen wir um

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