Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1850
- Issue
- 7 (16.2.1850)
- Date
- 1850-02-16
- Page
- Spalte 103-104 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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- Rashi 2× ep/1002670
- Oran 1× ep/1048048
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104 103 Studien. Erklärung einer chirurgischen Operation im Talmud. zur Welt gefördert werden könnte; während welcher aber/ besonders bei der damaligen noch in der Kindheit liegenden Chirurgie, entweder die'Folgen der Entzündung, oder des ungeheuren Blutverlustes nicht immer ganz verhütet werden konnten. Vorzüglich war dieses bei der eigentlichen secfc. cesar. oder hysterotomia (pDH fiynp) der Fall, wenn nämlich das Kind sich noch innerhalb der Gebährniutter befand und dasselbe rrifftiger Umstände halber nothwendig durch eine künstliche Oeffnung des Unterleibes und des. Fruchthalters der Mutter zur Welt gefördert werden sollte. Nach dem Talmud scheint diese Operation nur an bereits auf dem Kreisstuhle verstorbenen Frauen angewandt worden zu sein, wo zugleich für diesen Fall die Art und Weise der gedachten Operation durch nachstehende Worte näher angegeben wird: .',3, -nnD) -oran by nUBW Einer Frau, die auf dem Gebährstuhle verstorben ist, wird mittelst eines Messers oder Scalpells (p7>D). der.Bauch (rtfDD) aufgeschlitzt, und das Kind herausgefördert. Wenn nun gleich die Stelle, wo eigentlich diese Operation zu machen sei, hier nicht speciell angegeben ist, so ist es doch höchst wahrscheinlich, daß unter „rUDD" tue sogenannte weiße Linie, Liu. alb. * gemeint sei; da damals die gleichzeitige Dürchschneidung der äußern Wauchdecke sämmt der Gedö'hrmuttec an dieser Stelle, wenn gleich bei Lebenden, einerseits wegen des hier leichter als anderswo zu verletzenden Mutterkuchens, oder einer dessen geschlängelten Muttergefäße, andererseits auch wegen der sich hier leichter als anderswo in die Bauchhöhle ergießen könnenden Lymphe und Blut während und nach der Operation, welche die Eingeweide angreifen und denselben eine gefährliche Verletzung zuziehen konnte, — für unzuläßlich gehalten wurde,** dagegen aber bei Todten, wo keine derartige Vorsicht zu beobachten erforderlich, diese Stelle am geeignetsten und leichtesten für die zu machende Operation empfohlen wurde. Schon von Numa Pompilms war diese Operation an Todten durch die Lex regia de mortuo inferendo anbefohlen. Nach Einigen soll auch Scipio Africanus, und nach Plinius (Hist. Nert. VIL 7) auch Julius Cäsar auf diese Weise zur Welt gefördert worden sein. — Leichter war schon die Operation der gastrotomia, die ich in speciell er Hinsicht unter jsn verstehe. Sie trat ohne Zweifel auch bei Lebenden in dem Falle ein, wenn ein Kind, welches durch gewisse Umstände frei im Unterleibe, oder in ^den Muttertrompeten, oder in dem Eierstocke sich befand und künstlich zur Welt befördert werden sollte. Und da unter diesem Umstande sich öfter die Frucht selbst dem Laien entweder an einer oder der andern äußer¬ *) Unter der weißen Linie verstehen die Anatomiker den breiten, aus den zusammenlaufenden Flechsen gebildeten Zwischenraum, der die geraden Bauchmuskeln unter dem Nabel von einander scheidet. *') Vergl. Burdachs Chirurgische Miscellen p. 86 ff. lichen Sekte des Unterleibes bemerkbar macht, so war man auch von jeher bis auf die späteste Zeit geneigt, die Operation an einem der Seitentheile des Unterleibes zu unternehmen. Eine solche Operation lief in der Regel glücklich ab, was aus vielen Talmudstellen mit vieler Wahrscheinlichkeit zu schließen ist. Ja es scheint, daß auch der Talmud eine solche' Opcrirte nach der Operation für fähig hält, wieder empfangen und gebähren zu können, wie dieses unter Andern auch aus der Stelle (Bechorot 47) deutlich hervorzugehen scheint, wo die Rede von mr)N frOm ]DD NSW ist. — Es ist in der That nicht einleuchtend, was den Maimuni dazu gezwungen habe, dieser Mischnästelle eine so außergewöhnliche Erklärung zu geben, und die Möglichkeit des Lebens, Euipfangens und Gebahrens der Frau nach der Operation blos auf den Grund seines DyD yiP MW 5U negiren, da für diese Meinung nirgends im Talmud ein Anhaltepuukr anzutreffen ist, und auch die übrigen altern Kommentatoren, wie Raschi rc. dieselbe keinesweges bestätigen. Auch hat die Erfahrung in der ältesten und neuesten Zeit gelehrt, daß Weiber, selbst nach der Operation des eigentlichen Kaiserschnittes (sec. caes.) wieder mehrmals empfangen und geboren haben. Und wie n\vn MW* MW tob anzunehmm ist, so fällt auch hier das Argument uy® jnp MW ganz und gar weg. — In Betreff der scheinbaren Inkonsequenz zwischen der Erklärung des Maimuni zu obiger Stelle und der Stelle zu Nidda 40, so ist jedenfalls der Vermuthung des Hrn. De. Lewysohn, daß hier der spätere Tod gemeint sei, bcizm pflichten. Unbegreiflich bleibt mir dagegen die Stelle im Aruch Rad. pn, wo es heißt: NSW nm3D3 J2 , |D1 pis , ]dh Nmu nteonrorron NDp 'dt , mruv , mnü. w) .tu w vby ptsw |\v pn NU? rrm 'n pjnip *n n n d i ntsw nnvj dn wd Wp , NSWl iMim nniN, da dieses „nnDl" auf keine der angeführten Talmudstellen sich beziehen laßt. — Wodurch diese Operation an Lebenden verrichtet wurde, ist nirgends im Talmud angegeben. Maimuni in Nidda meint, daß dieselbe durch ein schneidendes Instrument (yoiOT/ n&JW] wbn), wo hingegen Raschi der Meinung zu sein scheint, daß dieselbe durch ätzende Mittel (inriDJ od’yt b]) iTJJü)' btwa durch Lapis causticus etc. ausgeführt worden sek. Allein die Meinung des Maimuni verdient ohne Zweifelnden Vorzug. Denn wenn wir auch einerseits annehmen, daß eine Operation durch ätzende Mittel mit Vorsicht gebraucht, insofern zu empfehlen sein dürste, weil dadurch einer gefährlichen Blutung vorgebeugt werden könnte, so ist dagegen andererseits nicht blos den verhaltnißmäßigen bedeutendern Schmerz der Operirtwerdenden zu. erwägen, sondern daß auch Entzündung und Brand der zu operirenden Theile, — die dazu namentlich bei einer Gebührenden ohnehin sehr geneigt sind, — zu befürchten fei; abgerechnet, daß die erforderliche Oeffnung durch ätzende Mittel nothwendig einen bedeutend größeren Zeitraum als dieses mit schneidenden In-