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Der Orient · 1850-01-05 · Heft 1 (5.1.1850) · p. Seite 3

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Journal
Der Orient
Volume
11 (1850)
Issue
Heft 1 (5.1.1850)
Date
1850-01-05
Page
Seite 3 (sequence 5)
Language
German
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charakrerisirt. Man verlange nicht, daß die Wirkung aufhöre, bevor die Ursache beseitigt ist. Ausnahmegesetze und Bedrückungen haben in andern Ländern auch Christen entartet. Also auch dieser Vorwurf kann den Juden der Gegenwort theils mit Recht nicht mehr gemacht werden, cheils ist es Schuld der Ausnahmsgesetze, wenn in dieser Hinsicht die Juden noch Manches zu wünschen übrig taffen. — Mitunter wird nach die Befürchtung ausgesprochen, die Juden möchten bei : völliger Gleichstellung mit den Christen in bürger- und staatsbürgerlicher Hinsicht den Letztern durch ihre Konkurrenz Nachtheil bringen. Diese Besorgniß muß verschwinden,, wenn nur die geringe Zahl der Juden im Vergleiche zu dm Christen in Betracht gezogen wird. In Baiern kommen auf 200 Christen 3 Juden. Werden sie aber in der erwähnten Weise wirklich zu befürchtende Konkurrenten, so bleiben sie entweder in den Schranken der Gesetze und überflügeln die Christen nur durch größern Fleiß, Sparsamkeit oder auch größere geistige Fähigkeiten, alsdann läßt sich nichts dagegen einwenden, oder sie verletzen positive Gesetze, dann mögen diese mit aller Strenge gegen sie angewendet werden. Nach der Ansicht Mancher soll die Idee des christlichen Staates der Aufhebung der sogenannten Judengesetze entgegen sein. Rcf. gesteht, daß rr unter allen Einwänden diesen am allerwenigsten zu begreifen vermag. Vernunft und Religion, Gerechtigkeit und Billigkeit verlangen gleichmäßig die endliche Aufhebung der Judengesetze. — Heute können sich aber die Juden, wenn sie Gleichstellung mit den Christen verlangen, auch auf das durch den §. 144 der Grundrechte erworbene Recht berufen, welcher Artikel auch von der bairischen Regierung mehrfach anerkannt wurde. Nur wenn die Ausnahmsgesetze bei den Juden vollständig ausgehoben werden, wird auch einer der Hauptgrundsätze der bairischcn Vcrfaffungsurkunde, „Gleichheit der Gesetze und vor dem Gesetze" zur vollständigen Wahrheit. Welche Konflquenz wäre auch ln der Gesetzgebung, wenn man dem Juden das wichtigste politische Recht, Abgeordneter werden zu tönnen, eiuräumte, ihnen aber das Minus, wie das Recht der Verehelichung und Ansäffigmachung oder das Recht, Staatsbeamter zu werden, vorenthalten wollte? — Aus allen diesen Gründen stellt Ref. den Antrag: „die Kammer wolle dem von den k. Ministern der Justiz und des Innern eingebrachten Gesetzentwurf unbedingte Zustimmung ertheilen." Der vereinigte erste und dritte Ausschuß sprach sich mit 11 gegen 5 Stimmen für den Antrag des Referenten aus. Die HH. Wenieng, Ruland, Breitenbach, Heigl und Fink hatten verschiedene Modifikationen gestellt, wodurch namentlich die Ansäffigmachung der Israeliten beschränkt und ihnen die Fähigkeit zu gewissen Aemtern abgeschnitten werden soll. Dr. Ruland, der sich am eifrigsten gegen die Emancipation erklärte, gab ein Separatvotum in einem Gesetzentwürfe von 15 §§, ab, dessen Hauptzweck dahin geht, die §§. 1—22 des Edikts von 1813, jedoch unter Aufhebung des Matriketwesens, beizubehalten. Ruland verlangte zugleich, daß Juden kein Richceramt über Christen üben dürfen und zwar weil „ die Grundsätze des römischen und kanonischen Rechts (welche dies verbietend dermaßen mit dem deutsch -baierischen Bewußtsein des Volkes identisch geworden sind, daß ein Richteramt des Juden über Christen als ein Absurdum erscheint, welches das Volk sich nie und nimmermehr gefallen lassen wird." Welches das „deutsch-baicrische" Volksbewußtsein sei, hat Ruland nicht naher bezeichnet und es scheinet daß er gerne germanisches Bewußtsein gesagt hätte, wenn nur die Erfahrungen in zahlreichen Staaten dem nicht widersprochen harren. Nebenbei enthält der Codex llulantSieus, wie der „Nürnberger Kurier" sagt, auch Bestimmungen, wie: „den Juden ist nicht erlaubt, Namen von bekannten Familien oder solche, welche ohnehin schon häufig geführt werden, zu Familien-Namen zu wählen. Jede Einwanderung und Niederlassung fremder Juden im Königreiche ist durchaus verboten." Ruland wirft ohne auch nur die Möglichkeit einer Ausnahme zu statuiren, den Juden u. a. Folgendes vor: Sie Härten präponderirende Schlauheit, angeborene Spekulationsgabe, die sie fort und fort auszubilden suchten, Hinneigung zu rechtswidrigem Erwerb. Ja, sie rissen den einfachen Landmann häufig zum Betrüge fort. Zwar komme es hie und da auch vor, daß „christliche Spitzbuben" „die Juden" (diese gelten ihm wahrscheinlich Alle als Spitzbuben) betrügen, allein solche Fälle seien doch „der jüdischen vorherberechnenden Schauheit gegenüber nur selten." Kurzum die Juden zu emancipiren fei ein Volksmord. So geht es werter und Dr. Ruland giebt vor lauter Haß und Angst selbst den Gemeindebehörden, Magistraten u. s. s. ein glänzendes-Mißtrauensvotum, indem er verlangt, daß bei der Ansäffigmachung eines Juden die ganze Gemeinde das absolute Veto ausübe, resp. in corpore darüber abstimme, damit „die Gemeindebehörden nicht erkauft werden können." Als Hauptgrund endlich gegen die Emancipation gilt Hrn. Ruland seine „ individuelle" Ansicht, daß dieselbe ein Zeitpostulat nicht sei, und daß die „Erfahrung llhre" — Beweise werden nicht angegeben — daß die Dinge desfalls noch gerade so stehen, wie im Jahre!846, wo die Kammern auch keine gänzliche Aufhebung des Edikts von 1813 verlang? hätten. — Ueber die in der Kammer gehaltenen Reden werde ich Ihnen nächstens Bericht erstatten, bis wohin es mir vielleicht möglich ist, auch über den Ausgang unserer Angelegenheit in der Kammer der Reichsräthe Mittheilungen machen zu können. — Von Dr. Sepp (Hauptgegner der Emancipation) wurde nach der Abstimmung ein Antrag gestellt, auf Einberufung einer aus Rabbinern und Notabeln bestehenden Synode zur Regelung der durch die Emancipation eingetretenen Verhältnisse. Oesterreich. PiMfl, 25. Deebr. 1849. Durch das Ableben des greise« Apcllante« E. Tewel es ist für Bewerber um vakante Stellen eine neue Arena eröffnet. Bis jetzt haben sich drei Bewerber gemeldet: Hr. Hirsch Teweles, der Sohn des sel.Teweles, Rabbiner Ham-

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