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Der Orient · 1849-12-22 · 51 (22.12.1849) · p. Spalte 811-812

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Journal
Der Orient
Volume
1849
Issue
51 (22.12.1849)
Date
1849-12-22
Page
Spalte 811-812 (sequence 6)
Language
German
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Studien. ZmMMHm Kefchichte der iZuden in Mähren Hit Diese Stelle halten wir für einen wichtiIkn Beitrag.zur Geschichte des jüdischen Rabbinenwefens. Sie ist auch ein Beitrag zur Geschichte des Medjcinalwesens des Mittelalters. In Bezug auf das Rabbinenwesen zeigt sie uns, daß der Ausspruch des Talmud in Bezug auf das Lehren des Gesetzes, -daß es umsonst geschehen soll cnrn nnfi* ’*)N DIHD ’JN HO noch Mne Wljle AMt HWe. MpKer M)urde Ls Wich,-die -Rabbtnen W Bezahlen mib die gvüßevnMemsindon-zahlten ver- HLltnißmäßig besser als die Christen. Von einigen dieser Herren sagten Witzige, sie nähmen -o&y (Belohnung weil sie müssig gehen). * * III. IteLev tint talmudische Etymologie. Im Talmud lesen .wir .(Jalkut Job §. 899) die Stelle M:nra rw;n ,nqp Nnpj Diese Etymologie ist, wie wir bereils früher bemerkt Haben, als solche.nichtsbegründet, da hier zwei verschiedene -Wurzeln sind. Die Zdee ober au -sich.ist richtig. Die Lalryudisten zollten nur damit die Bemerkung machen, daß das -Studiren .schwächt. In diesem-Sinne ist auch der Spruch des jojmej -tisd (npsm ->yr) wo cs heißt . W ■ywra rrop prv> pDjjno^ w Das italienische Sprichwort: ,,U vento gi-asso non -ha buotio ^nge:gn.o‘c .(ein dicker Bauch Hat kein gutes Genie) Kruckt dafftzlbe.Ms. -Ein jüdisch-deutsches Sprichwort war früher Heiden Juden .üblich-: .„an einem fetten;:n ist keine -pp^a ** IV. ' . Aebev ein Buch genannt j an tm. Dieses.anonyme Werkchen, welches nur 6 Blatter stark äst, könnte vielleicht das sein, welches Jbn Esra in seinem d^JNO erwähnt. Es scheint der Sprache nach sehr alt zu sein. Es beginnt mit den Worten: •mbo 'mnirtf ^nn njn nitä -rmp3ö nvi }V^ oniö!? hd njjfrb Es ist über die Konjugationen, die Sprache ist etwas hart, man sieht, der Verfasser hatte noch mit den Kunstwörtern zu kämpfen. Wir werden anderwärts etwas Näheres drrüber mittheilen.' ')'In diesem Codex befindet sich ferner : «) .-rvinte 1DD. Es ist eine der.ältesten Handschriften .dieses^ Werkes, sie ist im Jahre 1308 geschrieben. Die Endschrift des Kopisten lautet: i-p y*N DivpN 'i -anc? ninan -ido zbm man imo j/rvi mb jnsn p;mn ^iDty 13 3331'^DD nt’3 D’Jff nJlDKM HJ» D’IPEM P’D^ ])VB >,3P3 13 I'JIQ UNCP j\i03 y;3ty bw 1WN1 DV>3 .'w ’J3f osyni d) yi'inh D’JTND 10D. Zur neuesten Geschichte der Juden in Mähre«. (Fortsetzung.) §. 176. Zeigt sich nach Beendigung des Auftheilungs- Gescha'ftes, daß die Summe des wirklich Aufgetheilten den ausZutheilcndm Betrag nicht erreicht, so ist das Fehlende durch einen procentweisen Zuschlag zu ergänzen, wobei aber die 3 ersten Kategorien ganz verschont bleiben sollen. §. 177. Jedem Beitragspflichtigen ist die 'Große 'des ihm auferlegten Beitrages kund zu geben und eine 14tägige Reklamationsfrist einzuräumen. §. 178. Nach stillschweigend verstrichener Frist ist der auferlcgte Beitrag für die Dauer der Rechnungspcriode anerkannt. §. 179. Etwaige Reklamationen sind zunächst bei dem Ortssynagogen-Vorstande einzubringen, der dieselben.iw erster Instanz zu erledigen Hat. §. 180. Bestätigt der Vorstand die Beitragsquote und beruhiget sich der .Beitragspflichtige nicht dabei, so ist die Sache endgiltig durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. Dieses -Schiedsgericht hat-zu bestehen aus-Einem von dem Beitragspflichtigen, einem von dem Vorstände zu wählenden Schiedsmcwn, die beide zusammen einen dritten als Obmann wählen, und nach Stimmenmehrheit endgiltig über den be- .treffendcn -Bel'trags'Ansatz zu.entscheiden haben. §. 181. Bis erfolgter Entscheidung muß jedoch -von dem Beitragspflichtigen der aufgetheilte Betrag regelmäßig geleistet werden, und wird ihm nach erfolgter Entscheidung das etwa Mehrgezahlte zurückerstattet oder gutgeschrieben. ' §. 182, Um Her direkten Beitragsauftheilung immer in möglichst kleinerem Umfange zu bedürfen, sollen die Synagogen sowohl accidenlielle Einkünfte erhalten, als auch nach Möglichkeit der Erwerb fruchtbringender Vermögensstücke angestrebt werden, deren Erträgnisse zur Bestreitung synagogaler Bedürfnisse verwendet werden können. §. 183. Daher sollen sowohl zu paffenden Zeiten-allgemeine Sammlungen freiwilliger Beiträge beibehalten, so wie anch um die Zeit der halbjährigen Feste «in Buch zu freiwilligen Einzeichnungc-n bei sämmtlichen Gliedern umgehen, und auch bei bestimmten Gelegenheiten bestimmte Spenden der Synagogenkasse zuflüßen. Zu Ende bv u ia3 D3^ rrp n"v ’n tw tbssui /üi -jrjDn am ’T c) Das genaiwtt -so, d und e) Dat rui ni’DIN PSD und pDH Nl'Mtt des J.e h u d a .C H a j «,$' tat der Uebrrsi'tzung des Moses C-He qu i- \ t il la. Vergl. unsere literaturhist.orischen Mittheilungen.

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