Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 44 (3.11.1849)
- Date
- 1849-11-03
- Page
- Spalte 697-698 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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€97 698 Studien. Zur neuesten Geschichte der Juden in Mähren.. Bewunderung fthcn wir in diesem Schreiben die edle Seele Mcncichcms strahlen, daß er bei allen Schauerbildern seines materiellen Elends doch nie sich so vergißt, gegen ChaKdai vcrletztend zn sein. Wenn er, cmfgcstachclt von dem ihm widerfahrenen Unrecht, beginnt: te , ru’|?n''\pg r6to , htzi T2 ’ppn “'psy D'pWjTl (bh'r6 pnnN '5 '!• fw. und dann grollend und rechtend mit Chasdai, dem über- und hochmüthigen zürnst: njnj? iphp! PH|“ 2'M -jb'k Dn’22 , ünnio? ieni pb’iy , 'pD2 5532^’ 2C3J ty im •’DN’I’ "]W «• s. w., so wünscht er doch immer, daß Chasdai seine etwa bittern Ausdrücke nicht übel nehmen möchte. Beschwichtigend sagte er: , 'MN , 'YDtN 7UN2Nk>. Ohl 2ic2 öl'd ' N2d^L' M'2lN '2^2, '2N MM cniin 2p.|2 ”2 , b?cj np 'Npdt prob GpinP und schon beim Eingänge dcö Schreibens beschwört er ihn bei dem Schöpfer deö Alls, bei rVl^.y Hiim fcODj daß er (— den Stolz Chasdai'ö ' kennend —) das Schreiben nicht ungelesen lassen möchte. Wir haben keine Kunde, ob dieses Schreiben bei Chasdai eine Wirkung hervorgebracht, ob er die Gunst des Mäecnaten wieder gewonnen^ wie er es so sehnlich gewünscht, und noch am Schlüsse als Postskriptum die Worte nachtönm ließ: O'M") )rp m l niOK! nox Diese hier skizzirte Episode aus dem Leben Jbn Saruk's erfahren wir eben nur aus dem erwähnten zweiten Sendschreiben, welches Luzzatto hier zum erstell Male veröffentlicht. Nach einer HS. in Parma (cod. de Rosst 1393), verglichen mit der bei Ghiron di, hat L. einen korrekten'Text hergestellt und denselben mit trefflichen Noten begleitet, um manche Dunkelheiten aufzuhellen. Aber nicht blos für das Leben Meimchem's und zur Charakteristik ChaSdai's, sondern auch in noch andern vielfachen Beziehungen ist dieses Schreiben belehrend , da es bis jetzt das einzige ist, das sich erhalten. Charisi sagt von den Poesien Jbn Sarük's und Jbn Ä ibrnts (Tachkemoni, Pf. 3): ♦ ntoinp □nhHfi' niöt#? ppj (ihre Lieder sind dunkel und unbekannt, und sie werden nicht mit Ruhm genannt) und Jbn Chajjuff (Seftr Otijjot Ha-Noach, Auf.) greift Jbn Sarük's Vers nm cp -njj^ / nm?1^ np in dem Gcbranchc sist Dill-P Mit '“'J? an, ob« den andern (iss.): i^mn jni: D’iKn num ]n inra cm Bnppi und danach sollte man meinen, daß'Menachem auf diesem Gebiete nur Ungenießbares und Seltsames producirt. Allem wenn wir dieses uns erhaltene Schreiben in Betrachtung ziehen mit dem einleitenden Gedichte, ferner das kunstvolle aus 49 Strophen bestehende Gedicht an Chasdai, bei Gelegenheit alser die nOVi^P] Öc0cn -Nn Librüt geschrieben, so finden wir, daß Charisi's Urtheil nur sehr eingeschränkt zu nehmen ist. In der Poetischen Prosa (Meliza) hatte er eine Meisterschaft, die weder voll Zeitgenossen noch von Spätern übertroffm wird, und in den schweren poetischen Formen ist seine Sprache zwar zuweilen hart und dunkel, doch immer so ursprünglich und kräftig, daß nm die Einseitigkeit einer Schulrichlmrg Charifi's so urtheitcn konnte. (Fortsetzung folgt.) Zur neuesten Geschichte der Juden in Mähren. (Fortsetzung.) Die Aufgaben, die diese Verfassung den jüdischen Gemeindeangestellten setzt, können daher in mancher Gemeinde noch nicht sofort zur vollen Losung kommen. Und könnten auch alle Stellen jetzt neu besetzt werden, so fehlt es annoch sehr an hinreichend qualificirten Männern, da für die Ausbildung unserer Aeligionsdieuer bisher leider wenig geschehen konnte. Hinsichtlich der sofortigen Ausführung zerfällt daher diese Verfassung in zwei verschiedene Bestandtheile. Der ganze administrative Theil derselben, also Alles was darin über Bildung der Gemeinden, über Regelung, der Beiträge, über die ganze innere Verwaltung, überhaupt über die Organisation der Orts und der Landessynagoge gesagt ist, könnte sofort in allen seinen Theilen ins Leben treten. Dagegen Alles was darin über die zu gründenden Anstalten so wie über die Wirksamkeit der Eingestellten enthalten ist, kann nur allmälig verwirklicht werden. Es wird zunächst bei neuen Anstellungen als Richtschnur zu dienen haben, und wird vielmehr erst die große Aufgabe der Lanvessynagoge sein muffen, eine hinreichende Anzahl genügend qualisicirter Männer für den Dienst der Synagoge heranzubilden. Ueberhaupt werden den besondern örtlichen Verhältnissen der einzelnen Gemeinden entsprechende Uebergangsmaßregeln nothwendig sein, die einen Lheil der Wirksamkeit des ersten nach dieser Verfassung zu ernennenden Landessynagogen-Raths bilden werden. Wir geben ferner in diesem Versassungs - Entwürfe das nach unserer geringen Ansicht anzustrehende Beste, ohne uns die Behauptung anmaßen zn wollen, -daß es keiner Verbesserung fähig wäre.- - - -