Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 43 (27.10.1849)
- Date
- 1849-10-27
- Page
- Spalte 677-678 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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677 Studien. Zur neuesten Geschichte der Juden in Mähren. 678 herigen Gemeinde dergestalt in Frage, daß fast Keine Gemeinde mehr im Stande ist, auch nur ihren eingegangenen bisherigen Verpflichtungen zu genügen, unsere ehrwürdigen Rabbiner und übrigen Angestellten der Religlonsgemeinden seit Monden in die trostloseste Lage versetzt sind, und die gänzliche Auflösung der jüdischen Religionsgemeindien so unabwendbar scheint, daß in mancher Gemeinde keine Männer mehr zu finden sind, die in diesen schwierigen Verhältnissen die Leistung der Gemeinde zu übernehmen bereit wären. Allein diese Uebel gaben auch sofort das einzige Mittel zur Heilung an die Hand. Der unversorgte, ja bedenkliche Zustand unserer religiösen Angelegenheit ließ die ehrsamen Gemeinden, einmüthig erkennen, daß nur in der Einheit, in der Vereinigung aller Einsichten und Kräfte, die Rettung unserer religiösen Heiligthümer zu finden sei, und eben auf den Trümmern der bisherigen Verhältnisse ein neuer, frischer Bau hell- und segenverkündender Zukunft werden müsse. Hatte doch die Gerechtigkeit und Weisheit unseres Kaisers, die im §. 1 des Heilespatentes vom 4. März l. I. unsere bürgerliche Gleichberechtigung gesichert, zugleich im tz. 2 auch unserer Religionsgenossenschaft die selbstständige Ordnung unserer religiösen Angelegenheiten ^erkannt, und traten dem zufolge die ehrsamen jüdischen Gemeinden Mährens, in Folge des an sie unterm 13. März 1849 vom Oberlandesrabbiner als ihrem ersten religiösen Letter ergangenen Rundschreibens, am 23 April l. I. in Nikolsdurg durch ihre Vertreter zusammen und beauftragten im Sinne dieses Rundschreibens das Unterzeichnete Komite, den Entwurf einer den neuen Zeitverhä'lrnissen entsprechenden Orgamsation unserer religiösen Angelegenheiten auözuarbeiten und ihn sodann zur Prüfung und Annahme vorzulegen. Mit vollster Hingebung und mit redlichstem Eifer haben wir uns der uns gewordenen hohen Aufgabe geweiht, und stehen nicht an, in dem folgenden Entwürfe unfern geehrten Brüdern das Resultat unserer mehrmonatlichen Arbeit zur gefälligen Prüfung und Annahme vorzuschlageni. Wir glauben, daß mit dieser Verfassung allen oben bezeichnten Uebelständen nach besten Kräften begegnet und eine Gestaltung unserer religiösen Verhältnisse angebahnt werden würde, die die Blüthe des Judmthums in unserem Kreise für die fernste Zukunft sicherstellen dürfte. Durch Schulen und Lehranstalten wird danach für den Unterricht unserer Kinder und Jünglinge, so wie für die tüchtige Heranbildung unserer Rabbiner, Lehren und Vorbeter gehörig gesorgt; die Regelung, Ordnung und gewissenhafte Überwachung aller unserer gottesdienstlichen, Lehr-undWvhlthätigkeitsanstalten ist darin hinreichend gesichert; die Besteuerung/Verwaltung, die Wahlen und Anstellungen, so wie das ganze innere religiöse Gemeindeleden zweckmäßig geordnet, und das Ganze von einer Verfassung getragen, durch welche jeder Gemeinde die vollkommene, freie Selbstständigkeit im eigenen Innern gewahrt, zugleich durch brüderliche Vereinigung Aller zu einer gesetzlich gegliederten Einheit solche Institutionen geschaffen werden, durch welche die Herstellung eben jener allgemeinen Bildungsanstalten möglich und zugleich die geregelte Leitung und Sicherung aller einzelnen Gemeindeinrereffen von dem freier« höher» Standpunkte der Gesammtheit uns gegeben, und der stete gemeinsame Fortschritt in allem Nützlichen und Guten angebahnt ist. Die durch diese Verfassung gesicherten Vortheile, werden, so hoffen wir, durch ihre Bestimmungen selbst jedem Einsichtsvollen klar liegen, und haben wir, so weit es uns erforderlich schien, Einzelnes in den beigegebenen Motiven ausführlicher berührt. Was die Kosten der nach dieser Verfassung in dm einzelnen Gemeinden herzustellenden Anstalten betrifft, so haben wir die volle Beruhigung, daß, während die Gemeinden unvergleichlich bessere Anstalten erhalten, die Ausgaben derselben in vielen Fällen unter den bis jetzt für diese Zwecke verausgabten Beträgen bleiben, und nur in wenigen Fällen sie um ein Geringes übersteigen werden. Wir haben diese Ueberzeugung ziffermäßig aus den uns von 36 Gemeinden vorliegenden Angaben in Verbindung mit den bereits vor längerer Zeit dem Oberlandesrabbinate eingegangenen Gemeindeberichten geschöpft. Um unfern geehrten Brüdern dieselbe Ueberzeugung zu verschaffen, geben wir im Anhänge eine Uebersicht der Besoldungskosten des in dieser Verfassung vorausgesetzten Personals der Religionsgemeindebediensteten, und wollen die ehrsamen Gemeinden nur bei Prüfung dieser Uebersicht sich neben den bisherigen präliminirten Beträgen noch gewissenhaft dir bedeutenden Summen vergegenwärtigen, die bisher insbesondere noch für den. Privatunterricht verausgabt werden mußten, weil es an geeigneten Schulanstalten fehlte. Die Kosten der Landessynagogenanstalten werden hoffentlich zum größern Theile aus den Landesmassafonds bestritten werden können, und wenn wir dafür noch einen geringen allgemeinen Beitrag in Anspruch nehmen, so hegen wir das zuversichtliche Vertrauen zu allen unfern Brüdern, daß sie freudig und gerne dieses kleine Opfer für Begründung und Erhaltung von Anstalten bringen werden, durch die erst jeder einzelnen Gemeinde die würdige Lösung ihrer religiösen Aufgabe möglich, und ohne welche die Verbesserung unserer künftigen Zustände uns wenigstens als unausführbar erschienen. Indem wir jedoch diesen Entwurf unfern geehrten Brüdern zur möglichst baldigen Annahme vorzuschlagen uns erlauben, glauben wir noch zwei Punkre zur besondern Beherzigung bevorworten zu müssen. Es liegt zuerst in der Natur der Sache, daß diese Verfassung nicht sofort, auf einmal in allen ihren Theilen zur Ausführung kommen kann. Das Recht der bereits Angestellten, so wie der Mangel an solchen Männern, die bereits für die Ansprüche dieser Verfassung genügend qualificirt wären, sind Hindernisse, die nicht mit einem Zauberwort beseitigt werden können. 43*