Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 43 (27.10.1849)
- Date
- 1849-10-27
- Page
- Spalte 675-676 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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675 67« Studien. Zur neuesten Geschichte der Juden in Mähren. Verfassung diejenige von den neuen Aeitverhältmssen geforderte Neugestaltung zu geben beabsichtiget, die ihren Kultus-, Unterrichts- und Wohlthäcigkeirs - Anstalten die möglichste Vollendung zur Förderung ihres religiös-sittlichen Heiles zu sichern im Stande ist, und hofft bei der gesetzlichen Erfüllung dieser ihrer Aufgabe der Billigung und des Schutzes der hohen Staatsbehörden sich erfreuen zu dürfen, um deren Sanktion alsobald geziemend nachgeswcht werden wird, sobald sich die Gemeinden der in. j. Religionsgenoffcnschaft für die Annahme dieser Verfassung erklärt haben werden, so wie es auch dem Ermessen dieser hoben Staatsbehörden anheimgegeben bleibt, nach den allgemeinen Staatsgesetzen zu bestimmen, in welchen der in dieser Berfaffung geordneten Beziehungen/ eine Kenntnißnahme oder Einschreiten abfeiten des Staates stattzusinden habe. Vorwort. Indem wir dem uns gewordenen verehrlichen Aufträge gemäß, in dem nachfolgenden Entwürfe einer Synagogal- Verfassung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Mähren geehrten Brüdern diejenige Organisation unserer religiösen Gemeindeverhaltmffe zur gefälligen Prüfung und Annahme vorzuschlagen die Ehre haben, die uns,, nach reiflichster, redlichster Berathung als eine solche erschienen, durch welche die Zukunft unserer heiligsten Institutionen sicher gestellt und für sie ein solcher Boden gewonnen würde , auf welchem in steter fortschreitender Entwickelung, unsere religiösen Angelegenheiten einer immer größten Blüthe der Vollendung entgegen zu gehen im Stande wären, glauben wir zuvörderst in kurzen Zügen ein Bildunserer gegenwärtigen Zustände voranschicken zu müssen, weil eben in ihnen sowohl das Bedürfnis; einer Neuorganisation im Allgemeinen, als auch die besonderen Rücksichten gegeben waren, welche, uns bei der Lösung unserer Aufgabe geleitet haben. Wohin wir auch gegenwärtig in dem Kreise unseres religiösen Gemeindewesens unfern Blick richten, vergebens suchen wir einen Punkt, auf dem unser Auge mir voller Befriedigung, vergebens einen Punkt, auf dem es mit Beruhigung für die Zukunft zu weilen vermöchte. Wohl erfüllt unsere Herzen das freudigste Bewußtsein, wenn wir im Allgemeinen bedenken, welch ein lebenskräftiger, ewig frischer Quell der Heiligung und der Kraft, des Trostes und der Ermutigung, der Beseligung und der Ausdauer unfern heiligen Institutionen mwohne, -aß unser religiöses Gemeinwesen alle die dunkeln Jahrhunderte einer so traurigen Vergangenheit siegreich zu bestehen im Stande war und seinen Bekenner» Ersatz zu bieten vermochte, für Alles, was eine in Wahn befangene Mitwelt ihnen versagte. Allein eine beklagenswerthe Rückwirkung unserer staatlich gedrückten Stellung konnte auch auf unsere religiösen Gemeinde-Institutionen nicht crusbleiben, hinderte vor Allem seit etwa einem Jahrhundert eine zeitgemäße Fortentwickelung der von unseren Vordem'mit weiser Umsicht und Einsicht geschaffenen Organisation unseres religiösen Gemeindewesens, und gab demselben eine so naturwidrige Basis, daß, jetzt wo diese nun endlich vor der siegenden Kraft des neuerwachten Rechtsbewußtseins zu schwinden beginnt, das Bestehen unserer religiösen Institutionen augenblicklich in seinem tiefsten Innern erschüttert ist. Nichts konnte geschehen, um die Pflege unserer Religionslehre in Wissenschaft und Leben zweck- und pflichtgemäß zu sichern. Wir haben keine Schulen, in denen unsere Jugend gleichmäßig fürs religiöse und bürgerliche Leben ausgerüstet, keine Anstalten, die dem wisirrschaftlichern Geist unserer studierenden Jünglinge auch den höhern Geist unserer religiösen Wissenschaft zugänglich machen, wir haben vor Allem keine Anstalten, in denen unsere Lehrer, Rabbiner und Prediger gehörig gebildet und für ihren heiliget, Beruf vorbereitet werden, also daß unsere heiligste, erste Ausgabe, die umfassendste Pflege unserer gesammten Religionslehre dem Ungefähr und dem Zufall preisgegeben, und nirgends die Gewähr vorhanden ist, daß unsere kommende Generation für ein erleuchtetes lebendiges Erfassen ihres väterlichen Glaubens heranerzogen und die Leitung und Pflege unserer religiösen Institutionen wahrhaft tüchtigen Händen anvertraut werden. Nicht einmal für. den gottesdienstlichen Anforderungen würdig entsprechende Vorderer ist genügend gesorgt, und ebensowenig ist eine übereinstimmende und den heiligen Zweck des Gottesdienstes sichernde, dringend gewordene Beffcrgestaltung desselben irgendwie erzielt. — Unser Armenwesen ist vielleicht das, was noch am meisten Befriedigung zu gewähren im Stande sein dürfte; allein hier fehlt es vorzüglich an einer zweckmäßigen weisen Verwaltung, und werden namentlich Anstalten und Ordnungen vermißt, die die Quellen der Verarmung zu verstopfen geeignet und auf dem neu geöffneten Felde der Arbeit und der geregelten bürgerlichen Erwerbsthätigkeit die Ursachen der Armnth zu bekämpfen im Stande wären. Und suchen wir Trost und Hoffnung im eigentlichen Gemeindeleben, aus dessen Schooße allein sich eine bessere Zukunft erzeugen könnte, so ergreift uns ein noch schmerzlicheres Weh. Die alten, einst zweckmäßigen Gemeindestatuten, dieses Lebensbedürfniß eines jeden geregelten Gemeinwesens, sind nirgends revidirt, sind überall verletzt und vergessen, also daß oft Laune und Willkühr, Unverstand und selbst böser Wille die Stelle der Pflicht und der Ordnung, der Einsicht, des Recht- und Gemeinsiunes vertreten und Besteuerung, Verwaltung, Wühlen und Anstellungen nicht selten die trübsten Betrachtungen hervorzurufen geeignet sind. Und in diesen, in seinem Innern unversorgten, in seinem wesentlichsten Beziehungen haltlosen Bau traf mm endlich der Blitz der Neuzeit, vernichtete die altersgraue Schmach der mit den Religionsbeiträgen zusammen erhobenen Sondersteuern, vernichtete das alte, trostlose Band des Familiantenwesens, brachte aber damit eine solche Begriffsverwirrung hinsichtlich der religiösen Beitragspflichten hervor, und stellte das ganze Zuständigkeilsverhältniß der einzelnen Glieder zur bis-