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Der Orient · 1849-10-27 · 43 (27.10.1849) · p. Spalte 673-674

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Journal
Der Orient
Volume
1849
Issue
43 (27.10.1849)
Date
1849-10-27
Page
Spalte 673-674 (sequence 1)
Language
German
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Lrteratrrrbtatt des Orients. Berichte, Studien und Kritiken für jüdische Geschichte und Literatur. M 43. : c5*9, den 27. Oktober 1§49. Anhalt. Stadien. Zur neuesten Geschichte ber auben in Mähren. Entwurf einer Synogogal^Verfassung. — Ueber den Bibelkcrnon des Fl. Josefus. Von Robb. A. Treuenfeks in Weilburg. iForts.j — Kritiken. Kurze Uebe rückten. Bet Ha-Ozar. Von Luzzatto. Sandjn's sprachwissensch. Schriften. Arigez. von Dr. Fürst. lFortsetzung.) — Literarische Miscellen. Erklärungsversuche des Mosaismus. Die Svfrim. Von Dr. Fürst. — Aphorismen von Dr. Lewysohn. — Ankündigungen. Zur neuesten Geschichte der Juden in Mähren. Die denkwürdige Gleichstellung der Israeliten Mährens durch die k. k. österreichische Verfassung vom 4. März dieses Jahres, um so denkwürdiger als die frühere politisch-sociale Lage der jüdischen mährischen Gemeinden die traurigste war, hat in der Geschichte der Juden Mährens einen mächtigen Umschwung hervorgerufen, der die Verfassung der Gemeinden, die geistige Richtung ihrer Träger mugestalten wird. Schon am 23. April dieses Jahres hatten Vertreter der mährischen jüdischen Gemeinden ein Konnte; durch Wahl gebildet, welches mit der Neugestaltung des jüdischen Gemeindelebens in Mähren sich ausschließlich befassen sollte, da in der okcroyrten Verfassung vom 4. März vollends die bürgerliche Freiheit der israelitischen Gemeinden Mährens gesichert und gewährleistet und in §. 2 daselbst ausdrücklich bestimmt wurde, daß die Juden Mährens ihre Gemeinde-Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu reguliren haben. Es wurde nach dem 4. März jedem Aar, daß ein gemeinsamer einmüthiger Schritt geschehen müsse, Zn Folge der neuen Verfassung erließ demnach der Oberlandes-Rabbiner Hirsch unterm 13. Marz ein Rundschreiben an die jüdischen Gemeinden Mährens, auf den 23. April in Nikolsburg ihre Vertreter als Komitä zusammentreten zu lassen, beauftragt im Sinne des Rundschreibens „einen Entwurf der neu zu gestaltenden Organisation auszuarberten und ihn sodann zur Prüfung und Annahme vorzulegen. An der Spitze dieses Komitees, als Vorsitzender nämlich für die Reorganisation der jüdisch-mährischen Angelegenheiten, steht der Oberlandesrabbiner Hirsch und dieser legte endlich am 30. August dieses Jahres den ausführlichen Entwurf vor zur Kenntniß und Prüfung, und nachdem derselbe nun in allen Gemeindeversammlungen besprochen und berathen wird, soll er sodann in einer auf den 4. Nov. dieses Jahres nach Nikolsburg geladenen Landessynagogen-Versammlung von den Bevollmächtigten der Gemeinden endgiltig angenommen werden. Dieser Entwurf, da dessen ungekürzte Annahme fast sicher ist, wird den Juden Mährens eine ganz neue Richtung geben und den Beginn einer neuen Epoche in ihrer sonst so düsiern Geschichte bilden. Der Entwurf in seiner großen Ausführlichkeit ist in der That ein schönes Muster, wie Gemeinden eines Landes ihre Angelegenheiten ordnen und reguliren können, und da die Zerrüttung der jüdischen Gemeinden jetzt allgemein ist, so wird der Abdruck dieses Entwurfs vielleicht von Nutzen sein, abgesehen davon, daß er das wichtigste Aktenstück der neuesten Geschichte der Juden Mährens ist» Ich tbeile nun diesen „Entwurf einer Synagogal-Aerfßtssung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Mähren" hier ausführlich mit: „Gesetzlicher Boden dieser Verfassung. Der §♦ 2,des allerh. Patentes vom 4. Marz l. I. gewährleistet auch der jüdischen Religionsgenoffenschaft in Mähren das Rechr der gemeinsamen öffentlichen Religionsübüng, der selbstständigen Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten, den Besitz und den Genuß der für ihre Kultus-, Unc-errichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fondez unterwirft sie jedoch wie jede Gesellschaft den allgemeinen Staatsgesetzen. Dieser §. des a. h. Patentes ist der Gesetzesboden dieser Synagogal-Derfaffung. Die mähr. jüd. Religionsgenoffenschaft glaubt ganz im Geiste dieser a. h. Bestimmung zu handeln, und deren weisen Absichten ganz zu entsprechen, indem sie sich durch diese 43

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