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Der Orient · 1849-10-13 · Heft 41 (13.10.1849) · p. Seite 182

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Journal
Der Orient
Volume
10 (1849)
Issue
Heft 41 (13.10.1849)
Date
1849-10-13
Page
Seite 182 (sequence 3)
Language
German
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- 18L - Wenn man annimmt, daß die österreichische Revolution, d. h. nach den Märztagen, eigentlich nur durch Journal-Artikel, d. hi durch die literarisäft Lhätigkeid weiter geführt'wurde, so haben unstreitig einige Juden einen großen Antheil au dem Heil und Unheil des. Jahres I848v .-Und hier haben die Juden in Oesterreich durch ihre solidarische Verbindlichkeit zum. e rsten Mal einen großen unschätzbaren Nutzen gezogen, denn es war ganz und gar in Oesterreich, daß die Revolution nur von Juden gemacht werde. Ja selbst ein ehemaliger, österreichischer Minister, Herr Ern st van Schwär z e r, war so arrogant und sagte: „die ganze Revolution ist nur eine Judenrevolution." Möglich hatte Herr Schwarzer recht, indem er durch die „AUg. Lsterr. Ztg.", also durch Dr. Jellinek's.publizistisches Talent, in welches er sich jesuitisch genug zu hüllen wußte, Minister wurde, und auch wieder gestürzt. Bei dem Olmützer Kabinette, wurde von der Frau Erzherzogin So p hi e, auch die Meinung repräsentirt: die Juden machen die Revolution. Sie werden nicht eher ruhig sein, bis sie emancipirt sind. Hat man einmal die Juden gewonnen, dann ist die Revolution geschlossen. Diesem Umstande haben die Juden in Oesterreich ihre Emancipation zu verdanken. Nicht der Revolution selbst, sondern Einigen aus ihrer Mitte, die die Veranlassung waren, daß die „neue" österreichische Politik eine solche Gestalt annehraen zu müssen glaubte. Unter solchen Voraussetzungen erschien die oktroyirte Charte v. 4. März d. I. der §. l der Grundrechte, der da lautet: „Die volle Glaubensfreiheit und das Recht der häuslichen Ausübung des Religionsbekenntnisses ist Jedermann gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig, doch darf den staatsbürgerlichen Pflichten durch das Religionsbekenntniß kein Abbruch geschehen." Die Thatsache der Oktroyirung war eine zu gewaltige, als daß sie die Oesterreicher nicht hatte überraschen sollen, die Journale waren von einem so kühnen Schlag betäubt, und ihre „Kritik" war grade so: wie wenn man sich bei Jemandem — für den Fall wenn man ihm am Fuß treten sollte — im Voraus entschuldiget. Wie gesagt, man war zu überrascht, zu eingeschüchtert und zu feig, um mit offenen Augen die Charte vom 4. Marz zu lesen. Man ging über den §. t gleich hin, und man nahm seine Fassung nicht wie sie ist, sondern wie sein sollte, um die volle Emancipation der Juden auszusprechen. Doch hieß es allgemein: „Die Juden sind emancipirt." Bald aber wich die kindliche Befangenheit einem ernstern Nachdenken. Die Reichsverfassung wurde mit ruhigem Blute gelesen. Und siehe da, man behauptete die Judenemancipation sei nicht bestimmt ausgesprochen, sie sei noch unentschieden und schwankend. Die Sophistik ging so weit und behauptete, daß was der §. 1 im Eingänge gewährt nimmt er beim Schlüsse zurück; indem es heißt: . „Doch darf den st a a t s b ü r a e r l i ch e n P f l i ch t e n d urh das Religionsbekenntniß kern Abbruch geschehe^ Kann also mr Jude ein Staatsakt z.. B. — ward schl^ genug weiter gefolgert — bekleiden, wenn er mit seiner Hl.- ligion nicht in Konflickt geraten soll? Wenn auch der jüdische Staatsbeamte am Sabbath seine Pflichten, die ihm sch Amt auferlegr, erfüllen sollte, so ist dies eine individuelle Sache, ein specicller Fall, der nicht als Norm angewendet weiden kann. Und auch bieS. zugegeben, stände der jüdische Beamte außerhalb jeder Religion — wenn er auch innerlich an beit jüdischen Dogmrn hängt — da das Volk nur nach den äußern Handlungen urtheilt- Der §. 1 aber gewährleistet nur jeder- Religion ihre freie Ausübung und sagt ihr den Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte zu, keineswegs aber solchen Menschen, die gar keine Religion haben, und am allerwenigsten denen, welche einem Amte zu lieb ihre Religionauf die Seite schieben. Die christlichen „Brüder" gingen in'ihrem Eifer noch! weiter, sie citstten den H. 23 der Reichsverfaffung: „Ein Reichsg e setz wird bestimmen, unter welchen Bedingungen das österrei ch i sche Reich 6 b ürgerrecht erworben wird." Dann den §, 121: „Bis Die neuen Gesetze und Verordnungen in W i r k s a m k e i t. t r eten, bleiben die bestehenden in Kraft;" und verspricht ja vollends der §. 123, daß die Reichsverfaffung beim ersten Reichstag geändert werden kann, summa' summaruin: „die Juden sind noch nicht emancipirt". Die Ansicht ^verbreitete sich gleich einem Lauffeuer. Die christliche „Intelligenz" versäumte nicht, die Mindergobildeten aufzuklären, und amthätigsten und als die größten Feinde der Judenemancipation .zeigte sich die Beamtenschaar, namentlich die Subalternen. Wer nicht -weiß, welchen Despotismus selbst ein Schreiber — sage ein Mensch, der kaum die Kenntnisse eines ersten Klafsisten besaß — bei dm Patcimonial-Gerichtsbarkeiten ausüble, wie dieser Schreiber-Despot oft den ordentlichsten Juden, den Vorsteher einer Gemeinde, wie einen Hund traktirte, der kann sich freilich nicht die Indignation solcher Menschen denken. Ein Amtsvorsteher in O-sterreich, ein sogenannter Oberaintmann oder Justizar, war in seinem Orte ein absoluter König. Die Kreisämter nicht besser. Der Jude konnte nur durch Kriecherei und Bestechung etwas erlangen, Und nun soll dieser absolute König, dem Sklaven, der seinen Speichel leckte, ihm in Dernuth und Ehrfurcht die Hand küßte.und sich eine Gnade daraus machen mußte, wenn er von ihm einige Dukaten annahm, zu diesem soll er jetzt Sie, ja sogar „Herr!" sagen, ihm ohne dafür bezahlt zu werden, wenn auch nur das einfachste Recht widerfahren lassen?! Dies ist schrecklich. Es ist daher billig, daß wir mit diesen Herren, die, dadurch daß die Juden die einfachsten Menschenrechte erworben, die ihrigen verloren, Nachsicht haben. Wir werden in unseren Briefen Gelegenheit haben, dieses Kapitel umständlicher zu behandeln. Wir wollten hier nur beiläufig gezeigt haben, unter wel-

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