Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 40 (6.10.1849)
- Date
- 1849-10-06
- Page
- Spalte 637-638 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Studien. Literarische Miscellen 638 637 Joch der Auöschließlichkelll gefühlt. ■ Mit dem Ausdruckes „Leistungen des Geistes" ist die beschränkte Ansicht aufgehoben, welche nur die in Schriften medergelegte voLksthümliche Regsamkeit, d. h. nur diejenigen schriftlichen Erzeugnisse als Literatur ansieht, die da-s Volk aus sich selbst geschöpft, in denen es die Entwickelung seiner Gefühle, die dem Volkscharakter entsprechenden Ansichten und Bestrebungen offenbart. Aber auch solche Leistungen des Geistes, die nicht aus der volksthümlichen Regsamkeit hervorgegangen, die den Gefühlen des Volkes in ihren ersten Erscheinungen fremd oder gar entgegengesetzt sind und den Kampf gegen sich erwecken, die Ansichten und Lehren, Bestrebungen und Meinungen verkünden, welchen der Bolkscharakttv widerstrebt, bleiben immer Leistungen des Geistes, die selbst in ihren Gegensätzen in der Beachtung des Schriftenthums «eines Volkes nicht übersehen werden dürfen. Selbst die Nachahmungen der Erzeugnisse eines fremden Volkes können aus dem Schriftenthume nicht ausgeschlossen werden, theils weil sogar jedes Nachgeahmte durch die Individualität selbst eines nachahmmden Volkes und namentlich schon durch das Charakteristische der eigenen Sprache zur eigenthümlichcn Leistung «des Geistes wird, theils giebt es in der geistigen Bewegung der Völker keine so völlige Abgeschlossenheit, daß auch gar keine Spur der Entlehnung oder der Nachahmung sich finden soll. — Mit dieser Bestimmung ist aber auch die verkehrte Ansicht abgewiesen, die als Bedingniß der Literatur hinstellt, daß die Leistungen des Geistes in der dem Volke eigenthümtichen Sprache abgefaßt sein müssen. Die Geistesleiftungen eines Spinoza können nicht aufhören zur Literatur zu gehören, weil sie nicht holländisch, die eines Leibnitz weil sie nicht deutsch, die eines Hegel weil sie nicht in der dem Volke eigentümlichen Sprache abgefaßt sind. Die Niederlegung der Erzeugnisse des Geistes in volksthümlicher Sprache mag wohil bei Berücksichtigung der Verbreitung in Betracht gezogen, werden; die Sprache mag allenfalls der Gradmesser sein, in wie weit die Erzeugnisse des Geistes für die große Maste des Volkes geschrieben seien, wenn die Sprache des Abfassers so schwer von der Masse verstanden wird, in Bezug auf den literarischen Werth einer Leistung und btn geistigen Gehalt derselben hat die größere oder geringere Anzahl Leser keinen Einfluß. — Aus diesen Folgerungen stellt sich also die unbeschränkteste Freiheit der Literatur heraus, nämttch die Freiheit der Form und des Umfanges und die Freiheit des inhalUichen Gedankens. In Bezug auf die Form, indem die Leistung des Geistes in der Sprache des Volkes, in der Schriftsprache, wo diese von dem Volksidioun verschieden ist , in einer gelehrten Sprache, zu deren Verständniß eine höhere Bildung gehört, oder in einer social allgemein gebrauchten Sprache, wie Z. B. die Französische. — In Bezug auf den Umfang, so ist die Einschränkung auf d«ie sogenannte schöne Literatur, mit Ausschluß der Wissen schaßten, aufzugeben, und zwar nicht blos die Philosophie sondern alle Wissenschaften, auch die fernliegendste, ist in den Kreis der Literatur zu ziehen. — Der inhaltliche Gedanke braucht auch nicht den Ton der Volkstümlichkeit anzuschlagen, sondern selbst wenn er gegen den angenommenen Volkscharakter, gegen die Volksgesinnung sich äußert, kann seine Aeußerung, wenn sie medergeschrieben, von der Literaturbetrachtung nicht ausgeschlossen werden. — 3. D as A l l g e m ei n m e ir sch l i ch e und das Volks^ th üm l ich e in der Literatur. In den Geistesleistungen eines Volkes herrscht freilich das individuelle, nationale Element, als Abspiegelung seiner individuellen Geistesrichtung und der Gesinnung vor, wenn das Volk selbst durch scharfe ausgeprägte Eigenthümlichkeit vor andern ausgezeichnet ist» Allein sehr oft findet man, daß einzelne Völker sich zu jener Höhe der Bildung und der Kultur hinaufgeschwungen haben, daß in den Erzeugnissen ihres Geistes die Schlacken desVolksthümlichen verschwinden, oder wenigstens so von dem reinen Goldgehalt beherrscht wird, das sie kaum sichtbar werden. Das Allgemeinmenschliche ist das Endziel aller Besonderheiten der Vottsliteraturcn und man irrt, wenn man eine Oberflächlichkeit und eine Verflachung des volksthümlichen Kerns in dieser Steigerung vermuthet. — 4. Die gelehrte Literatur ober die Gelehrsamkeit ist diejenige Literatur, die aus einem größeren Grade von Wissen hervorgegangen, und mithin auch nur für solche bestimmt ist, die einen größeren Grad von positiven Vorkenntniffen besitzen. Von einem Ausschließen aus der Geschichtsbetrachtung der Literatur kann keine Rede sein. 5. Als Dr. Imm. Wo hl will (pseudonym unter dem Namm Imm. Wolf) im Jahre 1822 für die Zunz'sche „Zeitschrift für die Wissenschaft des Iudenthums" (Berl. 1823, 8. 1 Rd.) den 1. Aufsatz „über den Begriff einer Wissenschaft des Iudenthums" (S. 1—24) geschrieben, bestimmte er die (S. 1L) jüdische Literaturgeschichte als eine systematischeDarstellung des Iudenthums, wie es schriftstellerisch sich in der Zeit entwickelt und nach allen Richtungen gestaltet hat. Allein diese Bestimmung ist unrichtig. Denn wenn auch Hr. Wohlwill (S. 1), abweichend von dem gewöhnlichen Sprachgebrauchs, das Wort Juden th uw in der umfassendsten Bedeutung nimmt, „als Inbegriff nämlich der gesammten Verhältnisse, Eigenlhümlichkeüen und Leistungen der Juden, in Beziehung auf Religion, Philosophie, Geschichte, Rechtswesen, Literatur überhaupt, Bürgerleben und alle menschliche Angelegenheiten", immer noch verlangt er doch, daß der Einfluß der religiösen Uridee in allen diesen Mannigfaltigkeiten zu erkennen sein soll, und dieses wäre eine Beschränktheit in der Literatur- Anschauung überhaupt. Nach unserem Begriff von Literatur überhaupt, kann jüdische Literatur nichts weiter sein, als die Gesammtheit der Geistesleiftungen der Juden, insofern sie in Schriften niedergelegt sind. Es ist gleichviel, ob sie die verschiedensten Gebiete der Wissenschaften umfassen, wie Theologie, Rechtslehre, Medicin, Geschichte, Mathematik u. s. rv. also die sogenannte Gelehrsamkeit, oder daß sie volksthümlichere Leistungen des Geistes (wie Poesie u. dergt.) darstellen, ob sie sim Heimathlande erblühet, oder in fremden Landen