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Der Orient · 1849-09-22 · 38 (22.9.1849) · p. Spalte 599-600

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Journal
Der Orient
Volume
1849
Issue
38 (22.9.1849)
Date
1849-09-22
Page
Spalte 599-600 (sequence 4)
Language
German
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599 Studien. Literarische Anälekten. TOJ '^JD Dinn i-N wp, welches der Talmud richtig erklärt, indem bei lll'i.i die Sünde sogleich beginnt, währenD sie bei ml erst mit der Nutznießung den Anfang nimmt; eine Sünde muß daher größer.sein, wenn sie nicht mit der That vollendet ist, sondern fortdauert. Soll die Sünde gegen Menschen nicht gesühnt werden, weil sie nicht im Bereiche Gottes liegt, so würde ja schon dieses den letzten Ausspruch vollkommen erklären.** — Es ist indeß klar, Daß eine Sünde um so strafwürdiger ist, wenn der Sünder die Macht hat sie rückgängig zu machen und diese Pflicht verabsäumt;*** aus diesem Grunde kann Iran DP solche Sünde nicht sühnen, weil der Mensch die Mittel hat, dieselbe zu verbessern. Es heißt hierüber im M a i imi n i (Hilch.Tcschr.ib. 1, 2): hn bmn jud ranb dtn .pp nray jrw "ij; Dbipb b t»noj uw im Nrar 6m in , ran ib Sinnes' D by *)N , lnsrw ib nw no non1? <)b binow uoö biaipb) rrmLnb *]na b n«n wrrncf poo Vergl. die ganze Stelle in Maimnni, die auf unsere Mischna in Joma sich bezieht. Ich hoffe, daß Hr. S. nunmehr seine Behaupt. 1 und 2 zurücknehmen wird. Es konnte Hr. S. übrigens schon aus Schulch. Aruch Orach chaj. h. 606, 1 entnehmen, daß unsere Stellein Joma nicht „mehr" von Beleidigungen redet, da der vorkommende Nachsatz ib'ONi re. eine Allgemeinheit voraussetzt. Ich muß mich in der That wundern, wieHr. S. die prohibitive Bedeutung des (nsnwj ny verkennt, und wie er ferner meint, daß diese Stelle mir diametral entgegen sei, «es heißt hier ausdrücklich: O? N'yD nmtf/n nmttfn N’jD Nb DP pnran, hieraus geht ja klar hervor, daß Jom Ha-Kipur eilte außerordentliche Sühnkraft besitzt und dennoch für Sünden gegen Menschen wirkungslos ist, was doch nur dadurch erklärlich ist, daß solche Sünden, wie aus obigen Eitaten ersichtlich ist, wichtiger und strafbarer sind. — Hr. S. meint, daß *’) Gegen diese Theorie läßt sich noch bemerken, daß das Gesetz für die Sünde der Gotteslästerung die Strafe der Steinigung vierordnet, während eine solche Sünde gegen den Menschen eine weit geringere Strafe nach sich zieht, die Intensivität der Sünde liegt also nicht darin, ob sie Gott verzeihen kann, oder nicht, sondern in ihrem innersten Wesen, mit doppeltem Hinblick sowohl auf die Subjektivität des Sünders als auf das Objekt, worauf die Sünde sich bezieht. ***) Die Richtigkeit dieser Idee wird aus Nachstehendem ersichtlich. Zn Lemura fol. 6 ff. wird die Ansicht Raba's gegen Abbaji angenommen, nämlich wiom "iDNT Nnbo bD nb Tüy ’N Tayn Nb und dennoch heißt es Chullin fot. 13a: ^nrrap dj?« Draon arm riDtsa ■ ünnsvi ,-pi£0 WW Dieser Widerspruch läßt sich nur dadurch beseitigen, daß in letzterer Stelle die Sünde als fait accompli nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, bei Vt-W MN hingegen, wo die Sünde durch die Ehetrennung permanent und rückgängig gemacht werden kann, da ist die Straft größer und die Anullirung des Faktums die Folge derselben. Irre ich nicht, so findet sich diese Erklärung irgendwo in nyn mn. — 6M das DttfN nur wegen des falschen Eides gebracht wurde; dies ist allerdings richtig, doch warum mußte nyiDitf nnyn, oder ^ra nyosy ein -nw nby imp bringen^ während jnpön rw ein dg^n brachte, welches nicht wie jenes Opfer nach den Vermögensumstältderr des Sünders sich richtete, sondern nach der strengem Norm des' Aschams für alle Klassen gleichmäßig war? Es muß also selbst die Sünde des falschen Eides^ nach Der Jntensivität der damit verbundenen Sunde sich richten. Wenn Hr. S. meint, daß meine Behauptung jedenfaM für yni^D Dt^N re. fatsch ist, so verweise ich if;n aüf - Tosafot Scbachim fol. 2a., 8. Inil. NNM.n, die auch von den „meisten" Aschamopfern sprechen, die Sühnkraft hatten und ich bezog meine Behauptung nur auf Diese umfassendere Klasse von Aschamopfern. — Wenn nun endlich Hr. S. auf jenen stereotypen Ausdruck so viel Gewicht legt, so muß es mich befremden, daß Hr. S. hieraus eiu Argumeut bilden will, Lev. 6, 26 bezieht sich nn rwttb wy -iBw bao nriN by auf s ä m nrtliche vorher auszezählten Aschamotsünden, und es ist die Frage, ob m HOtf/Nb nicht wenigstens ebenso viel als jener Ausdruck bedeutet, man vergl. besonders Num. 6, 6—8, wo über D&7N der Ausdruck cnNDH wy "i^n gebraucht wird. — Auf jenen sprachlichen Unterschied komme ich vielleicht später zurück; für heute schließe ich diese Zeilen mit der Versicherung meiner Hochachtung gegen den mir unbekannten Hm. I. S—l. Dr. L. Lewysohn» II. Uebev drei Mifchna's in 'Edujjot (K. 1, 4. 5. 6.) Diese drei überschriebenen Mifchna's Nr.4, 5 und 6 des ersten Abschnittes in 'Edujjot sind wegen ihrer Schwierigkeit bereits, von mehren berühmten Gelehrten neuerer Zeit (Dr. Geiger in seiner Zeitschrift * Prof. Luzzatto, sein Schüler mnd vorzüglich mir vieler Gelehrsamkeit und kritischem Geiste Rabb. Rapaport, Kerem Chem. Uw iV. und V) behandelt worden, dessen ungeachtet möchten wir uns einige Notizen hierüber erlauben. Wir werden zu diesem Behufe diese drei Mifchna's in Uebcrsetzung, mit Einschaltung der erforderlichen Erklärungen wiedergeben. Unserer Ansicht nach beziehen sich die fraglichen Mifchna's blos aus die drei vor» angegangenen, und zwar derart, daß Nr. 4 auf Nr. 1, 5 auf 2 und 6 auf 3 sich bezieht. — Der Mischnaredakteur will zunächst die Form rechtfertigen, die er bei der Aufführung der Parteien gewählt hat. Nr. 4. „Wozu wurden aufgeführt die Worte Schammais und HillelS, um sie. ungiltig zu machen?" — In Nr. 1 nämlich entscheiden sich micht nur die Ehachamim gegen Schammai und Hillel, Dpra"!;) Nb NDr'ni, sondern letztere selbst müssen ihre früher aufgestellte Meinung später verworfen-

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