Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 37 (8.9.1849)
- Date
- 1849-09-08
- Page
- Spalte 573-574 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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57L Replik. (Fortsetzung.) Ich lege mir daher die Meinung des Ja'abez, Ehajes und Ereizenach auf folgende Weise aus: Der Opferkultus des Paschahlammes ist selbst na ch der Aerstöru ng Jerusalems von Ei nzeln e n a usgeü b t w o r d e n, w i e a u ch M a imünr (Hilchc>L Korban Pesach Abschnitt 2 als Deelfion richtig aulsstellt. nDDfl hingegen ftn6 andere Opfer zur Vermeidung de 6 Aufsehens und au s Furcht vor der Verfolgung der Römer völlig unterblieben. Nachher, als di e O pferstatte n icht mehr zu erm itteln war, horte au ch das Opfern Einzeln er vom Pascha hlamm auf. Die aufgestellten Gegcngründe der Hrn. G. und F. finde ich daher nicht maaßgebend, da beim Paschahlamm, 'obgleich es em -))2% p^p war, dennoch feine Darbringung durch einen Emzellnen zuläßig war, besonders zur Zeit der Römer, wo die Beschneidung, als Bundeszeichen verboten war, herrschte gewiß ein Eifer, wenigstens das Paschahopfer als Zeichen der Begründung des Bundes zu bringen. Wenn gleich es auch im Talmud heißt pmnD nnnf6 DDD, so ist dieser Grundsatz aber doch nicht nach der Zerstörung des Tempels zu konserviren, weil dann nicht der Grundsatz anwendbar war -ir)K *Yyi£Q pO)D3 b>D (Pesachim 91 a und 95b), Hingegen war R.Jehuda ben Batera vielleicht der Meinung, daß das Opfern des Einzelnen nicht zulässig war oder daß nach der Zerstörung des Tempels es nur eine willkürliche Handlung aus Pietät war, so wie auch bemerkt ist tfW ohne dazu irgend eine Verpflichtung zu haben, weshalb diese Stelle (Pesachim 3 3») zur Unterstützung der Meinung über die Fortdauer des Paschahopfers selbst nach der Zerstörung dient. Die von Hrn. F. angeführte Stelle von Pesachim 109a bezieht sich nur auf das Freudenopfer,. aber keineswegs auf das Paschahopfer, selbst zur Zeit des Bestehens des Tempels. Da nun nach der Zerstörung kein besonderer Drang zur Freude obwaltete und das Freudenopser nur rtir-prp pip'war, so ist dies völlig unterblieben. Die angeführte Stelle von R. Gamliel ist in ihrer Ursprünglichkeit in der Mifchna bei den dreien, nämlich n^D, HDD unt> nno ohne .ist und ohne den Zusatz pn D'p HW EHpD abgefaßt. Diese Stelle ist daher zur Beweisführung über den vorhandenen Streit nicht zu benützen. 2n Hinsicht der Freigebung des o^pD N.1 (Beza 22 b) ist außer der früher von mir gemachten Bemerkung, noch nach der obigen Erklärung und Auseinandersetzung der Meinung des I.... Ch.... und K.. selbst während der hadrianischen Katastrophe, in welcher das Paschahopfer nur bei Einzelnen stattgefunden hat, zu erklären. Wenn nun der größere Theil der Ration wegen der Nichtverpflichtung nicht nach Jerusalem ging, so konnte dieser sich des gewappneten Böckleins de- -574 dienen. Mit Recht bemerkt bescheiden/ Hr. F., daß ich die betreffende S-lelle im jer. Talmud nicht vor Augen gehabt habe und mich daher verleiten ließ eine Frage statt einer Antwort anzunehmen. Meine ausführliche Erklärung von d-er Planirung der Altars und die erforderliche genaue Kunde d§r Altarstätte zur Vollziehung eives Opferaktes , finde-ich nirgends in meiner angegebenen Weife in der Abhandlung der Hrn. G. und F. Die Behauptung des Hrn.Fr. „Antoninus wollte nicht— und auch m diesem Punkte irrte Hr. 8—1— tn Jerusalem, sondern zu Hause privatim für sich einen Altar bauen," veranlaßt mich hiermit ebenfalls zu erklären, daß Hr. F. sich im Jrrthume befindet. Bekanntlich ist An- Li-nin in Afim geboren, wo er sich eine lange Zeit als Kaiser aufhielt und nach der Meinung vstller Gemaristen zur jüdischen Religion! übergegangen, welches auch vom jer. Talmud angenommen wird, daher fragte er nicht als Nichtisraelit, sondern als Israelit. Oder wenn wir annehmen wollten, daß er, noch devor er zum Judenthnme übergetreten, diese Frage an R. Jehuda richtete, so geschah diese Anfrage, als er zu Besuch btß Letzterem war, weshalb bei ihm auch nicht die Vorschriften geschehen sind, die Raba der Jfra - Hormiz , der Mutter des Königs Schabür (Sebochim 116d) gegeben hat. Er befand sich auf geweihtem Boden und als er daher fragte, ob man einen Opferaltar an seiner früheren Stätte erbauen ober restaurirm kann, so gab ihm R. Jehuda zur Antwort, daß er ihn aufbauen fans\> die Steine solle er jedoch, nicht wegen Profamrung, sondern wegen dev Kennbarmachung' der Stätte, mit Erde bedecken. Es ist auch nicht anzunehmen, daß Aritonin in dem heidnischen Rom, dem Einigen und Einzigen Israels hätte einen Altar errichten wollen, weßhalb auch bei dieser Gelegenheit von feine Erwähnung geschieht. Bekanntlich halt sich Antonin eine längere Zeit in Galiläa aufgchalten und besuchte sehr oft R. Jehuda, aber nirgends finden wir, daß Letzterer in Rom war, daher ist dies Gespräch und die Ausführung nach Palästina zu verlegen, entweder Antonin als Israelit in der früheren Opferftätte des Tempels, oder als Nichtisraelit in eine der Städte Palästina's. Dilk Bemerkung des Hrm F. „von einem Räucheraltar kann gar keine Rebe sein, der des Räucherwerk dessen nicht bedarf", ist auch nicht ganz richtig. Daß dieses von R. Jehuda angeordnte Räucherwerk nicht genau nach Vorschrift zubereitet war, besonders, da es nur von einem Individuum oder einigen angefertigt, es nicht dem Allgemeinen gewidmet haben, so war dies völlig verboten (Menachor 50. Maimüni Hilchot Kle ha-Mikdosch Abschn. 2. §. II). Nun wollen wir zum Schluß zu der Erklärung von pzmptt übergehen. Wir behaupten 1) daß nach den Prinzipien der Tradition das Opfern selbst nach Zerstörung des Tempels auf der alten Oplserstätte zuläßig warz 2) daß dies Prinzip auch faktisch ausgeführt wurde. Das Erftere wird von den Hrn. G. und F. emgeräumt, hingegen das Zweite bestritten. Wir wollen nun die Beweisstellen durchgehen. Auf die praktische Ausführung dieses Prinzips zur Zeit Esra's bezieht sich Studien. Replik, die Opfer betreffend.