Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 10 (1849)
- Issue
- Heft 34 (25.8.1849)
- Date
- 1849-08-25
- Page
- Seite 154 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- 154 - ich nicht. Die außer Kurs gekommenen Familianten fingen darüber heftig zu lärmen an. Die Emigranten aber hörten eben ihrem Kollegen bcoten \D mpj 0)pl D^n.nNQ oortesen, trafen Anstalt zur Vertheidigung, und so ward daselbst ein förmlicher Kriegsschauplatz. Man steht also, daß selche unbescheideneInhaber nur Unheil stiften wollen, und so lange die wilden Rebhühner nicht aufhören zu herrschen, werden immer neue Händel ausgebrütet.. — Der Leipn ikcr Gemeindevorstand ging am-heurigen 9. Ab mit einem musterhaften Beispiele voran, indem er der vormaligen republikanischen Kinot-Jagd Schranken setzte, und diese Klaglieder nur an die bcftimmten Vorbeter vertheilte. Uebrigeus aber haben daselbst die Gemcindediener das ganze Jahr über Gehalt, Behandlung u. dgl. keine Klagen zu führen. Der fromme, als großer Talmudist bekannte Rabbiner Hr. Salomen Quetsch sott fest entschlossen sein in der Synagoge zu kopuliren. Möge es auch in Erfüllung gehen, so werden ihm gewiß viele Rabbiner nachahmen. — B. Aus Oesterreich, im Juli. Die Emancipation der Juden ist durch die Willkür der Beamten eine reine Chimäre. Wie in Rußland oft gute Gesetze durch die Schlechtigkeit des Beamteuhtcres zu Nichts werden, so vereiteln die rohen und unwissenden Subalternen auch die guten Absichten der Regierung. Trotz derVerfassung vom 4. März 1849 bleiben die Juden allen Chikauen ausgesetzt, und der unterste Schreiber eines Amtsbezirkes erlaubt stch alle Ungesetzlichkeiten den Juden gegenüber. Ob denn das der Weg ist, die Juden für Oesterreich zu begeistern? Aus Daieru, Ende Juli. Die Landtagswahleu sind diesesmal für uns günstig ausgefallen, da zwei unserer Glaubensgenossen aus den Wahlttrueu hervorgingeu, nämlich Dr. Morgenstern, Advokaten-Konzipienr aus Fürth wurde in Nürnberg und Dr. Arnheimer, Advokat aus Naila in Hof gewählt. Bei den Wahlmäuuerwahlen wurden Israeliten ebenfalls sehr berücksichtigt, sowie auch auf dem Lunde und in Städten Juden in die Wahlausschüsse kommen; in Augsburg wurde Herr Cousul Obermeyer mit der Funktion eines Wahlkommissärs betraut; in einem Urwähterbezirke Münchens aber wurde ein Jsraelite, der bereits in die Kouttttission gewählt war, durch die Jntrigue eines von einem fanatischen Geistlichen verleiteten Wahlkommissärs von ersterer wieder entfernt. Indessen glauben wir einer in konfessioneller Beziehung ganz befriedigenden politischen Stellung entgegcnsehnr zu dürfen, da der Emanzipationsentwurf, welcher der nächsten Kammer vvrgelegt werden wird, wirklich gar nichts zu wünschen übrig läßt, und, wenn man vom Programme der Rechten des ansgelösten Landtags auf die Gesinnung dieser Fraktion des mm zusammentretenden schließen darf, auch von dieser Parthei ans keine Widerrede gegen die Gleichstellung aller Konfessionen zu erwarten steht; sollte aber auch wirklich ein jndenfeindlicher Antrag von. genannter Seite des HauscZ gestellt werden, so haben wir hiervon nichts zu' befürchten , da die Rechte dießmal fast gar keine politischen Kapazitäten zu ihren Mitgliedern zählen kann, und wenigstens bei einem ' derartigen Anträge auch numerisch unterliegen wird. Ebenso wenig ist zu besorgen, daß der Emanzipationsentwnrf in der Kammer 'der Reichsräthe nicht durchgehe, da diese in ihrer Majorität es stets mit dem Mimsterium halt, und schwerlich hierbei eine Ausnahme machen wird, obgleich vor einem Jahre Eines ihrer Mitglieder erklärte, nur unter der Bedingung den Juden die aktive und passive Wahlberechtigung zugestehen zm wollen, wenn hiermit ihre völlige staatsbürgerliche Gleichstellung noch nicht ausgesprochen ist; — allerdings im Widerspruche mit den in Großbrittaniens erster Kammer neulich wieder ausgesprochenen Grundsätzen, nach denen den Israeliten alle Rechte, nur nicht der Sitz in der Kammer gegönnt wird. Wer hätte aba vor zwei Jahren gedacht, daß, während in diesem stets von liberalen Prinzipien geleiteten Laude dem von Tausenden zum wiedkrholtenmale gewählten Rothschild da Eintritt ins Parlament versagt wird, in dem von ultramontanen und bnreaukratischen Elementen beherrschte,' Baiern zwei Juden sich unter der Volksvertretung 6c finden werden. Berlin, im Juli. Das Ministerial-Blatt für di gcsammte innere Verwaltung in den Konigl. Preußischei Staaten enthält unter Anderen folgende Cirkular-Ver fngnng an sämmtliche Konigl. Regierungen, die Ver haltnisse der Juden betreffend, vom 5. Juni 1849 Das unter dem 23. Juli 1847 pnblieirte Gesetz übe die Verhältnisse der Juden wird von den Vestimmnuga der unter dem 5. Decbr. v. I. verliehenen Verfassungs Urkunde in so wesentlichen Punkten berührt, daß dasselb in vielen seiner Vorschriften als aufgehoben und nur ii denjenigen als sortbestehend zu betrachten ist, welche mi der Verfassnngsurkunde nicht im Widerspruch stehen odc .doch mit Rücksicht auf die in dieser Urkunde noch vor behaltenen Gesetze und Verordnungen einstweilen noi vereinbar bleiben. Zu diesen bis zum Erlaß neuerer Gl setze auch fernerhin in Anwendung zu bringenden Bi stimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 gehören 1) der §. 3, soweit derselbe das Patronats-Verhältni! betrifft, 2) die §§•. 5, 6, 8—23 einschließlich und § 34 betreffend die Familiennamen, die Führung der Ha» delöbücher, Geburts-, Heiraths- und Stcrbefälle, Schnldverhältniffe der jüdischen Korporationen und di Verbindlichkeit zur Ablösung der Korporationsverpflich tnngen, 3) die §*. 59, 60, 61 mit 63, betreffend ti Arrnen- und Krallkenpflege und das Unterrichtswesen ü' Juden. Insofern auf den Grund des Gesetzes 'von 23. Juli 1847 einzelne Synagogeu-Gemeinden erricht und organisirt worden sind, bleiben die Bestimmung