Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 10 (1849)
- Issue
- Heft 30 (28.7.1849)
- Date
- 1849-07-28
- Page
- Seite 139 (sequence 5)
- Language
- German
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139 wo die Staatsverfassung umgebauet werden mußte, aber zerstöreri wollten wir sie nicht. Von diesem Standpunkte sind auch zu betrachten die unser Schicksal betreffenden Paragraphen der Verfassung. Wir sind bürgerlich gleich gestellt z der Staat wird fortan in Nichts nach dem Glaubensbekennt- Nlß den Einzeinen als Bürger beschränken, welches übrigens schon langst im dänischen Volke gelebt, und seit langer Zeit empfanden wir Juden wenig, sehr wenig von der sogenannten Nichtemancipation Sagt das deutsche Grundrecht, daß der Staat sich nicht darum zu bekümmern hat, ob seine Unterthanen überhaupt sich zu irgend einer Religion bekennen, so fordert Dänemark von vorn herein, daß man zu einer vom Staate anerkannten Konfession insofern gehöre, daß man für deren Erhaltung beisteuere. Und kann zwar Schreiber dieses nicht lcrugnen, daß er selbst gegen eine Volkskirche in Wort und Schrift geeifert hat, so hoffen wir dennoch, daß hitr, wo die unermeßliche Mehrheit des Volkes der evangelisch-lutherischen Kirche an gehört, wo nicht, wie in Deutschland, sich zwei Kirchen in gleicher Ausdehnung gegenüberstehen und eine Menge anderer mit zahlreichen'Anhängern daneben, eine Volkskirche unbeschadet der religiösen Freiheit als solche bestehen kann. Der Staat wird demungeachtet seine Unterstützungen auch den übrigen anerkannten Neligionsgcsellschafren nicht gänzlich entziehen, und die Regierung wird nicht in dem Falle sein, die Verfassung zv verletzen, indem sie die große Kirche nicht zerfallen lasten will. — Und selbst hierin scheint mir unsere Verfassung vernünftig, daß sie Jeden anhält, sich einer gewissen Religionsgemeinde anzuschließen, dabei aber auch die Freiheit gewährt, den Beitrag für dieselbe auf den allgemeinen Schulfoud zu überführen. Es ist damit der Unsitrllchkeit gesteuert, daß um keinen Geldbeitrag zu zahlen, viele sich den religiösen Gemeinden entziehen, und die Religion zuletzt als eine Steuer angesehen wird. DerGrundsatz, daß jeder Bürger auch Etwas zur Erhaltung der sittlichen und religiösen Bildung beitragen muß, diesen Beitrag aber seiner Ueberzeugung nach verwenden, also dem zuwenden kann, das er für nützlicher und heilsamer erachtet, beruhet auf Freiheit und Vernunft zugleich. ' Ob die in Deutschland im Schwünge seienden Ansichten, welche lheils eine völlige Entwurzelung aller religiösen Gemeinschaft unter. den Menschen, wozu die Individuen schon allzusehr geneigt sind, bezwecken, Lheils die Regierungen zu Bevorzugungen indirekt zwingen vernünftiger sind, will ich dahin gestellt sein lassen, die Zeit wird es lehren. Ick will mir nur hier erlauben diejenigen Paragraphen ans unserer Verfassung auszuziehen, die auf Israeliten Bezug haben. Sie lauten: §. 3. Die evangelisch - lutherische Kirche, ist die dänische Volkskirche und wird als solche vom Staate unterstützt. §. ö. Der König muß zur evangelisch-lutherischen Kirche gehören (sich bekennen). jj< 80. Die Verfassung der Volkskirche wird durch das Gesetz geordnet werden. §. 81. Dle Bürger haben (besitzen) bas Recht sich in Gemeinen zu vereinen um Gott zu verehren (anzubeten) auf diese Weise, die mit ihrer Ueberzeugung übereinstimmt. — Jedoch darf nichts weder gelehrt noch vorgenommen werden , das da streitet wider die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung. §. 82. Niemand ist verpflichtet zu irgend einem andern als seinem eigenen Gottesdienste persönlichen Beitrag zu leisten; doch soll ein Jeder, der nicht beweisen kann, daß er Mitglied irgend einer im Lande anerkannten Glaubensgemeinschaft sei zu dem Schulwesen entrichten die für die Volksküche gesetzbestimmten persönlichen Abgaben. §. 83 Das Verhältniß der von der Volkskirche abweichenden Glau-msgemeinden wird durchs Gesetz näher geordnet werden. §. 84. Ans Grund seines Glaubensbekenntnisses kann Niemandem der Zutritt zum vollen Genüsse der bürgerlichen und politischen Rechte geraubt werden, noch kann Jemand sich der Erfüllung irgend einer allgemeinen Bürgerpflicht entziehen. Rubin. Der Dorfgeher. Don Leopold Kornpert» (Fortsetzung.) Fürchte nichts für mich, geliebtes Mädchen! Ich weiß, wie nörbig es für meine Ruhe ist in dieser Lage zu verharren! Befriedigt ist nun meine Sehnsucht; ich habe sie alle gesehen, ehe bie Wogen eines allen Glaubens über meinem Haupte zusammcnschlagen und ich wieder am Gestade eines neuen auftauche, wo die menschgewordene Liebe meiner harrt. Fürchte nichts! Noch heute Nacht will ich fliehen! Für den Abend bin ich bei meinen Eltern gebeten, und lache nicht, Clara! ich kann und will diesem Sabbateffen nicht entgehen, denn meine Mutter hat es bereitet. Ja in der Nacht will ich fort; ich fühle es ist so besser. Deine Liebe, theures Mädchen, so für mich nun ein ewiger Sabbat sein, ich bin von ihrem Dufte in so weiter Entfernung angewcht. Fürchte nichts! Diesen Brief erhälst Du übrigens aus einer Gesellschaft, wie Du Dir sie nicht sonderbarer vorstellen kannst. Ich bin in einer „Schlafftube", der Wohnstätte jüdischer Bettler, wie sie jeder Sabbat haufenweise ins Ghetto führt. Ich selbst bin ein solcher! Zerlumpte Gestalten aus allen Erdtheilen, polnische, deutsche, ungarische Bettler lungern um mich herum. In ihrer Gesellschaft schreibe ich diesen Brief. Zwei Schritt von ruir säugt ein polnisches Weib ihr krankes Kind; verwittert uud gramzerstört sind die einst schönen Züge ihres Antlitzes, aber ihre Augen, sie haben mich schon oft an Deine gemahnt.