Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 29 (21.7.1849)
- Date
- 1849-07-21
- Page
- Spalte 455-456 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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455 Studien. Die Juden in Spanien. 458 tolosanischm vereinigt, der Schwerpunkt der westgothifchen Regierung war in Gallien und die Gesetze, welche in Betreff der Juden gegeben sein können, sind daher in der alteren Geschichte der Westgothen in Gallien zu suchen. Erst mit L Heu das löste sich Spanien (531) zum einem besondern Königreiche ab, und dieser schlug seinen Regierungssitz in Barre l l o n a auf. 2. Die spanischen Geschichten und die alten Chroniken geben fabelhafte Berichte über die frühen Einwanderungen der Juden; zur Zeit des ersten Tempels, zur Zeit des zweiten, vor und nach der Zerstörung Jerusalems sollen zahlreiche Schaaren von Juden Jberien zur neuen Heimath ausgesucht haben. Allein alle diese Berichte, die wir hier lieber ganz übergehen, sind nur spat aufgetauchte zersprengte Sagen, und das einzige Ergebniß, bei aller Ermangelung, einer bestimmten Angabe, ist, daß mit den Römern die palästinischen Flüchtlinge gezogen sein müssen, da bei dem Einfall der Barbaren um 409 sie mit den Römern die eiserne Hand der Barbarei gefühlt, Der jüdische Geschichtschreiber Joses,* weiß schon von Juden in Spanien durch die Römer , Sueton und Lacitus^ sprechen von Deportationen der Juden dorthin, und wenn wir auch gerade nicht behaupten wollen, daß der Bericht des spanischen Chronisten Juan Vasaeus/ Hadrian hätte in der ersten Halste des zweiten Jahrhunderts-bei Gelegenheit seines furchtbaren Krieges gegen die Juden viele jüdische Kriegsgefangene nach Spanien geschickt, buchstäbliche historische Wahrheit fei, so ist er doch wenigstens wahrscheinlich. Die Juden waren vor 409 mit den Römern in Spanien, und ein Jahrhundert später, als in Spanien nur ein westgothisches Reich war, standen die Juden, in zahlreichen Gemeinden verstreut, als Gegensätze zu den christlichen Barbaren, ihre eigene Sabbate und Feste feiernd, die Kinder beschneidend, die Trauungen auf jüdische Weise vollziehend und die Speisegefttze streng beobachtend, zuweilen heidnische Sklaven Lm Judenthume ausnehmend. In solcher jüdischer Jsolirthkit, gegen welche das heidnische Römerthnm gleichgiltig war, trafen sie die christlichen westgothifchen Barbaren, und aus denBlutgesttzen, welche nun erfolgten, erfahren wir erst, was die Geschichte aufzubewahren vergessen. In den 72 Jahren der Kämpfe mit den Römern (409— 481) konnten die Wesrgothen natürlich der Juden nicht gedenken und sie litten nur unter den Schlägen des verwüstenden Krieges, in den darauf folgenden 50 Jahren (481—531), in welchen Spanien nur alsZugabe zu dem totosanifchen Reiche in Gallien erscheint, waren sie gleichsam außerhalb des feindlichen Horizonts und man weiß, daß die Juden zu Arles, als es eben schon den Westgothen gehörte, im Anfänge des 6. Jahrh.'s, das römische Bürgerrecht noch besessen. Aber kaum hat sich das spanische Westgothenreich selbstständig gestaltet und orgarnsi'rt (531), so war der Religions- L) Buch 18. 4) Kap. 36. 5) Annal. 2, c. 8. 6) Chvonieoin. Hispasiiae 517, haß schon mächtig glühend genug, um den jüdischen Gemeinden Spaniens solch tiefe Wunden zu schlagen, daß ihre Existenz und ihr Vorhandensein nach so grauenvollen drei Jahrhunderten (411—711) den objektivsten und nüchternsten Historiker mit Schauer und Bewunderung erfüllen muß. — 586—601. Rekared 1,(586—601). Dieser westgothische König von Spanien erließ eine Reihe Gesetze wider die Juden (Leges Visigothurum XI!, tit. H. lex, 4—12. Canciani IV. 185—187). Er verbot getauften Juden, durch Reden oder Handlungen den christlichen Glauben zu beleidigen, oder sich durch Flucht dem Bekenntnisse zu entziehen. Denjenigen, welche trotz aller Drangsale Juden blieben, verbot er das Passah, die Sabbate und andere Feste nach gewohnter Sitte za feiern, Trauungen auf jüdische Weife voczunehmen, die Kinder zu beschneiden, einen Unterschied zwischen reinen und unreinen Speisen zu machen. Er entzog ihnen das Recht, gegen Christen vor Gericht zu zeugen, oder einen Christen zu verklagen, alles bei Strafe des Scheiterhaufens oder der Steinigung. Im Falle der König schuldigen Jaden das Leben schenke, sollten sie doch Leibeigene sein und ihr Vermögen verlieren. Weiter bestimmte er, kein Jude dürfe einen christlichen Knecht haben, und wenn ein jüdischer Herr sich beigehen lasse, feinen christlichen Sklaven zu beschneiden, so solle der Knecht frei sein, und das Vermögen des Juden an die Kammer fallen; jüdjscheKnechte und Äägde aber, die sich zum Uebertritt verstanden, sollten gleifallö ihre Freiheit erlangen. 601—603. Üiuva (601—603). Dieser Nachfolger und Sohn Rekared's milderte nicht diese Gesetze. Sein Nachfolger Witterich wurde fein Mörder (603). 603—610. Witterich (603—610), Unter diesem Köm ge, der' ein Feind der katholischen Geistlichkeit war, athmeten die Juden wieder auf. Sie wurden im Kampfe des Katholicismus mit dem Arianismus vergessen. Er wurde ermordet (610). 610-612). Gundemar (610—612). Dieser König war wieder ein Werkzeug der Geistlichkeit und das Unglück der Juden würde schon jetzt begonnen haben, wenn nicht seine Regierung so kurz gewesen wäre. Um so trauriger erging es ihnen unter dem nachfolgenden Sisebut. 612—620. - Sisebut (612—620). Von der Geistlichkeit fanatisstt! und von eisernem Charakter war dieser König der Schrecken der Juden Spaniens. Sisebut bestätigte die grausamen Verfügungen Rekared's^ und ging aus diesem Wege mit unbeschreiblicher Tyrannei fort. Er verordnete (614), daß jeder Jude, der sich oder seine Kinder und Knechte länger als ein Jahr der Taufe entziehen würde, mit Hundert Stockprügeln, 7) Leges Visigothorum I. e. lex. 13. —