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Der Orient · 1849-07-21 · Heft 29 (21.7.1849) · p. Seite 134

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Journal
Der Orient
Volume
10 (1849)
Issue
Heft 29 (21.7.1849)
Date
1849-07-21
Page
Seite 134 (sequence 3)
Language
German
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134 Glaubensgenossen auch noch dieses Opfer zu bringen, andererseits gewährten uns diese Verhandlungen die gegründetsten Hoffnungen, dal; ein auf das Resultat derselben gestütztes Gesetz uns einen ausreichenden Rechtsboden für die Begründung und Anerkennung unserer wohlberechtigten Ansprüche gewähren würde. Endlich erschien das bekannte Gesetz vom 23. Juli 1847. Der Weg der Organisation für vorhandene Gemeinden einerseits, für die Bildung neuer Synagogenverbände andererseits war bestimmt von demselben vorgezeichnet. Jin Interesse der Genossenschaft konnte man nur den letzteren wählen, im Interesse des Friedens und der Eintracht wollte man auch den ersteren nicht aufgeben. Und in der Lhat gab sich ein Lheil der Bevollmächtigten trotz aller bisher gemachten Erfahrungen der Hoffnung hin, man könne sich ohne Gefahr für die'Genossenschaft an der Organisation einer ungetheilten Gemeinde betheiligen, und dürfe von dem neuen, unter Mitwirkung der ganzen Gemeinde gebildeten Vorstande eine billige Rücksicht für die Rechte und Interessen der Genossenschaft erwarten. Um dieser letzten Möglichkeit zu einer friedlichen Ausgleichung Raum zu geben, entschlossen sich auch die Mitglieder der Genossenschaft, noch einmal zu einem ansehnlichen finanziellen Opfer, das zur Erhaltung derselben bis zur Regulirung jener Angelegenheit erforderlich war. Aber die Gefahr, die aus einem solchen Vertrauen auf den Billigkeitssinn unserer Gegner für die Genossenschaft hervorgehen mußte, gab sich gar bald durch die bekannten Wahlumtriebe zu erkennen, durch welche die Mitglieder der Genoffenschaft aus dem zu bildenden Vorstande vollständig ausgeschlossen, und ihnen also jede Aufsicht auf die Berücksichtigung ihrer Ansprüche von Seiten der Gemeinde entzogen werden sollte. Andererseits aber wurden von Seiten der Behörde uns die unzweideutigsten Beweise gegeben, daß man geneigt sein würde, der Bildung zweier selbstständiger Synagogenverbände in Berlin den möglichsten Vorschub zu leisten, denn schon bei den allgemeinen Vorbereithungen über das jüdische Gemeindegesetz hatte die Regierung zu erkennen gegeben, daß sie die Genossenschaft als einen integrirenden Theil der hiesigen jüdischen Gemeinde ansähe, deren Wünsche und Ansichten in gleicher Weise zu berücksichtigen seien, wie die der älteren Gemeinde. -Forts. folgt.) Deutschland's vereinigte Staaten. Aus Muhren, im Juni. Auch von unserer kostspieligen Landplage Bne Zion sind wir jetzt befreit! Hr. Homberg hat bei Herstellung dieses großartigen , herrlichen Gebäudes nicht nach dem bekannten Grundrisse prjN mn pnft \n gearbeitet, sondern hat es auch für Bräute eingeführt, und verbreitete sich darin auch über philosophische Gegenstände. Vielen Mädchen aber, die fccu ganzen lieben Tag Strümpfe zu stricken, und ihre ganze Aufmerksamkeit nur auf die gefallenen Maschen zu richten haben, ist es unmöglich ausziifafseii, warum sich Gott z. B. auf dem Berge Sinai nicht anknndigte: Ich bin der Ewige, der Himmel und Erde erschaffen hat, und sie immer erhält. — Der an Per ordentlich schlechte Eoin's des Bne Zions- Papiers auf der Fassungsbörse solcher wenig (ernennen Mädchen, hat das Gremium der Lehrer veranlaßt ans demselben ein Frage- und Antwort-Kartenspiel zu machen. Der Lehrer nämlich gab der Braut die Antwort schriftlich, die sie ihm bei der Prüfung mündlich zu geben hat. Es traf sich aber nicht selten, daß man an einem Tage zwei Bräute zu prüfen hatte, da entstand auch leicht eine Verwechslung der Netti mit der Betti. Der Lehrer fragte: Was ist das größte Verbrechen einer Ehefrau? ,,Weil sie zu leben nicht anfhört", antwortete die Braut ganz unbefangen; weil sie eigentlich die Frage: Warnni verweset der Körper unr, die Seele aber nicht, zu beantworten hat. Der Lehrer hingegen meinte daß ihre erste Antwort sei: Wenn sie die eheliche Liebe und Treue, die sie ihrem Manne schuldig ist, einem andern zuwcndet. Der Anttsverweser machte kein Wesen daraus, ob sie auch weiß, wer eigentlich verweset; wenn die Seele — Geld — in die Tasche einmal hinein geblasen wurde, da ward der Hr. Amtmann ein beseeltes Thier. Auch erzählt man, in einer Gemeinde kam eine Braut in Begleitung des Rabbiners und des Lehrers zur Prüfung, und wie jedes voreilige Frauenzimmer mit der Thür ins Zimmer fällt, so geschah es auch bei dieser. Der Amtmann fragte sie gleich beim Eintritte: Sind Sie das Fräulein Braut? „Zu dienen^, antwortete sie, „ich bin der Ewige dein Gott, der ich dich ans Egypten ans dem Sklavenhause geführt habe!" weil der Lehrer die Vorsichtsmaßregel hatte, ihr zu sagen, das soll ihre erste Antwort sein. Der gestrenge Hr. Amtmann war nicht so streng auf die Nichtigkeit einer Antwort, und so schlecht und unpassend auch diese war; so würde er dennoch vollkommen recht gehabt, wenn er sie' als göttliches Mädchen, wie sie es selbst sagte, gerühmt hätte. — Auch diesem großen Uebel ist endlich abgehoffen. Rach den neuesten Verordnungen ist die Religions- Prüfung dem Rabbiner allein überlassen, und eine solche Prüfung kann jetzt jedenfalls strenger und ernstlicher sein, da das wahre Religiöse geprüft werden kann, was in einer Oberamtskanzlei unschicklich war. Jedoch wird man mit der künftigen Vorsicht die vergangene Nachsicht nicht versöhnen können! — B. Ams Mähren, 4. Juli. Ich ertaube mir, Ihnen einen Mißstand in Bezug auf das Gemeindegesetz mitzntheilen. Das oktroyirte Gemeindegesetz, das bei feinem ersten Erscheinen schon so mannigfaches Kopfschütteln verursacht, stellt sich in der Praxis, namentlich in Bezug auf Inden nicht gerade sehr gut heraus. Sie wissen, daß in demselben feine Erwähnung von Inden zu finden ist, nun wäre das freilich sehr tobenSwerth,

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