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Der Orient · 1849-06-16 · 24 (16.6.1849) · p. Spalte 377-378

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Journal
Der Orient
Volume
1849
Issue
24 (16.6.1849)
Date
1849-06-16
Page
Spalte 377-378 (sequence 5)
Language
German
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377 auf zu beleuchten. „Beachten wir" heißt es „den wesentlichen Umstand, daß das Aschamopfer in den meisten Fällen für solche Sünden gebracht wurde, denen ein juridisches Interesse zu Grunde liegt, vergl. 5, 19—24" fehlt noch ibirl. 15. 16 „so ist jener Unterschied um so begründeter, da vom talmudischen Standpunkt die letztere Sünde intensiv größer als die Sunde gegen Gott ist, vergl. Lr. Ioma 85 6 und 87a nwap u. s. w." ich füge noch hinzu tnDH 'STW "1P. Diese citirte Stelle ist aber nicht nur nicht dafür sondern diametral entgegen. Denn Q ist dort mehr von persönlichen Beleidigungen, oder von einer, auf eine andere Art zugefügten Schmach als von Sünden juridischen Zntcreffes die Rede. 2) Kann Gott darum jene Sünden nicht verzeihen, weil sie wichtiger als andere sind, sondern darum nicht, weil sie außer dem Bereiche Gottes sind, und deren Sühnung von der beleidigten Person ausgehen muß won HS nsTW "1pist dies aber geschehen, so bedarf es, wie es aus der Mischna hcrvorzugehen scheint, nicht einmal eines hsd LW, jedoch nach Ansicht in der Gcmara muß auch hier Gott um die Verzeihung angefleht werden, wahrscheinlich wegen des von Gott befohlenen, von Menschen aber vernachlässigten Gebots der Menscheuliebe. Also angenommen auch, daß dort von Sünden jur. Zntr. die Rede ist, so sehen wir doch jedenfalls und gerade von dort, daß Gott dergleichen Sünden nicht lösen kann, wie will nun der Verfasser annehmen, daß Ascham für solche Sünden gebracht wird? Vielmehr mußte bei dergleichen Sunden der oben ' vorgeschriebene - Weg gegangen werden : zuerst mußte die Sünde durch Zurückgabe des vorknthalteuen Gutes gesühnt werden, vergl. to. 5, 23, Chinud) Gebot 129; dann erst, wenn man darauf fasch geschworen hat, wurde Ascham gebracht, vergl ibid. Lev. Maim. Vorr. zu Kodoschim ibid. Chinuch, woselbst auch die Ursache des Ascham ausdrücklich steht. ,Da außerdem 2) Afchamot vergl. Sebachim Abschn. 6. Mischn. 5 gar nicht bei Sünden juridischen Intr. Vorkommen, wird man wohl ersehen, daß der eine Beweis von dieser Seite falsch ist. Erwägt man noch, daß außer bei nonn ‘nnD^-DfiPN uirgends msün by Nüü steht, während es bei riNLOn immer vorkommt, Ascham nur in seltenen Fällen, und wo es vorkam außer ohne Unterschied ob gern oder ungern gebracht wurde, wahrend immer bei einer Sünde, wenn sie ungern geschah, deren muthwilliges Vergehen (TID).ein in1? hatte und mit bestraft wurde (vergl. Iebamot 7^ stattfand, so wird man gerade das Gegcntheil von der Behauptung des Verfassers finden, daß wenn es auch einigermaaßen sühnt, doch auf weit geringere Vergehen als nNDn gebracht wurde. Gehen wir nun jetzt zur Radix zurück, so können wir, in Anbetracht, daß Lev. 5, 1—8 dk/n mit identisch gebraucht wird, ferner ibid. 19, wo gar nicht sündigend auftreten kann , da dort von vbn, EWS die Rede ist, dann die Stelle, die der Verfasser selbst anführt 1 Sam. 6, 3 und noch viele andere Stellen dagegen sind, dieser Ansicht nicht beitreten, sondern glauben diesen Unterschied geben 378 zu dürfen: ^,-z ist individuell und heißt nur sündigen, hingegen ist kollektiv und bedeutet sowohl sündigen identisch mit Nftn als auch schuldig oder verpflichtet fein aus verschiedenen Ursachen. Im ersten Falle wie L§v.5, 1— 8. Gen. 26, 10 5 42, 21 und noch viele andere Stellen; im zweiten Falle wie Lev. 5, 19 wo man glaubt Gewissensskrupel wegen jedenfalls ein Opfer schuldig zu sein. So läßt sich auch die Stelle 1 Sam. 6, 3 erklären, sie meinen, man müsse sie (die Lade) mir der einem Gotte schuldige Satisfaktion wegen Entweihung seines Heiligthums zurückschicken. Dies ist auch dev Grund von Dtc/N und welches erste der Nasir schuldig zu sein glaubt, weil er sich nicht genug gehütet, das zweite-aber der Mezora ans Dankbarkeit für seine Genesung bringt. I. S. 1. II. Aphorismen. 14) Ob unter |0H SW die chirurgische Operation der eigentlichen seclio caesarea ju verstehen sei, ist unbestimmt. Au Nidda fol.40a, wo verordnet wird NW mmo M nsöiD w vby pw, ps jdh kommentirt N a f ch i stin'? nx iN^im-rryD irra: dd '1' nsDDn:n, M a i m rl n i (Komment, zu S. 'S.) hingegen erklärt rrr6n rpfy nDpn ds nt^sn ’sbn jjdicw Nim DTO ütyn sw. Aus dieser Stelle ist zugleich ersichtlich, daß die Frau nach jener Operation eine Zeitlang wenigstens 40 Tage zu leben vermag. Vergl. wir damit Maim uni zu Bechorot 8, 2, hier sagt er: DB nnVn wd rroijiD hünd Nnnty »dd nivfe D^iyn -piD o"ns7 jhd ins sw djdh yy:\ ■D^TJIDn DnpiNty HD ‘pDN , V)t£M IHN nnDl U'N rr6n niDpnoi rusn Q'jmptcr ins rpn nmnw ind IT pjy Nim Opro i5> jni\ hier wird also die Folge des Todes uothwcndig bestimmt, wie dies schon R. L. Heller (im Tosasoi Jom Tob z. dens.) aus den Worten des Maimuni entnimmt. Soll daher kein Widerspruch zwischen der ersten Mischnastclle und Maimnni zur letztem Stelle entstehen, so müssen wir in dem letzten Citat nur den später«, nicht aber kurz nach der Operation zu erfolgenden Tod sehen» Wir würden den Hrn. Wunderbar ersuchen, einiges über diesen Gegenstand in seiner Reemsion mitzntheilen, falls in dem Werke des Hrn. Prof. Friedrich stch hierüber etwas vorstndet» Bibelstcllen wie Gen. 35, 16 —18 und 1 Sam. 4, 19 dürfen manchen Anknüpfungspunkt für archäologische Untersuchung auf dem Gebiete der biblischen Medicin dem Forscher darbieten. -— Wir wollen noch schließlich der seltsamen Etymologie Erwähnung thun, die in den Tosafot (zu Abod. Sara fei. 10))) über das Wort Cäsar sich findet. Hier heißt es: "]bünypDJ nnib tds nn^ npiro "ins (die Römer) cn-by Studien. Literarische Ztnalekken.

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