Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 23 (9.6.1849)
- Date
- 1849-06-09
- Page
- Spalte 355-356 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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855 bleiben., obgleich die doppelte JTITl es um zwei Tage gebracht hat. So wird das Jahr 5612, wie wir gefihen, den Neumond an Tischri, Donnerstag 22, 51 und das 1613 Dienstag 6,927 haben. Das Neujahrsfest des 5612 erleidet eine doppelte Verschiebung und wird Gamstag begangen werden, aber dessenungeachtet bleiben Om -353 Tage, ohne daß der folgende Neujahcstag nöthig hatte vom Dienstag weggerückt zu werden. Nicht so aber ist es im Schaltjahre. Es sei der eine doppelte rpm erzeugende Neumond Donnerstag St. 18. — Fügen wir fünf Tage und St. 5.589 hinzu, und wir werden den folgenden -z'^2 um Mitwoch 15. 5^9 haben. Sehen wir von jeder rrm ab, so wird der erste Neujahrstag Donnerstag und der zweite Mitwoch sein, und das Jahr wird 384 Tage haben. Machen wir die Translation, und übertragen wir den ersten Neujahcstag von Donnerstag auf Samstag, so bleibt das Jahr nur 382 Tage lang und mithin zu kurz. Es ist daher evident, daß jede doppelte rpm, die in einem Schaltjahr stattsindet, im nächstfolgenden Neujahrstage eine andere einfache ri^m erfordert< wodurch das erste Jahr einen Tag mehr erhalt. Nun sehen wir, wie eine solche einfache rpm am Neujahrstage, der auf ein Schaltjahr folgt, sich bestätiget. Von den drei möglichen Fällen einer doppelten rprn, bewirken die zwei nämlich Donnerstag St. 18 und Samstag St. 18, daß der folgendem&yn -|^2 Mitwoch St 15. 589, oder Freitag St. 15. 589 ist, was natürlicherweise die rprn durch fiN veranlaßt. Im einzigen Falle von Dienstag St. 18 fällt der -j*?i2 auf einen zutäßigen Lag, nämlich auf Montag St. 15. 589, und es ist daher, daß die Gründer des Kalenders sich verpflichtet fühlten, die doppelte rpm von t3Dr'pn IDD für ein Jahr, welches auf ein embolismisches folgt, zu verordnen. Der jpi der eine doppelte rpm erzeugt, wurde von uns in seinem Minimum behandelt, das blos 18 St. ist. Wir können ihn aber in seinem ganzen Umfange, der sich von St. 18 bis 23. 1079 erstreckt, gelten lassen, ohne daß seine verschiedene Quantität die Resultate der gemachten Bemerkungen je verändern könne. Denn, wenn der des Schaltjahres Sr. 18 ist, der -^10 des darauf folgenden Jahres St. 15. 589 ist, so kann der erste um Fraktionen und Stunden sich vermehren, und bis zu seinem äußersten Termin steigen, ohne daß der folgende ^2 seinen Tag ändert. Es sei z. B. der Neumond von Tischri eines Schaltjahres 5. 23. 1079 so wird der des darauf folgenden Jahres 4. 21. 588 sein und die ppm wird gleichfalls statt finden. Nun gehen wir zur Betrachtung des einer doppelten rprn vorangehenden Jahres über. -Wenn das der doppelten rprn vorangehende Jahr gemein ist, so wird es nothwenderweise zu lang; denn obgleich die St. 8. 876 in einem und demselben Lage enthalten sind, zählt dennoch das Jahr 354 Lage. Es sei der jpr 856 7. 18, so wird der -^12 des vorangehenden Gemeinjahres 3, 9, 204 fein. Sehen unt von jeder j-pni ab, so werden wir den ersten Neujahrstag Dienstag und den zweiten Samstag haben, und das Jahr wird 354 Lage haben. Fügen wie zwei Tage, wegen der rprn des zweiten hinzu, und das Jahr wird 356 Tage haben, d h. zu lang sein. Eine so große Länge erfordert eine rpm. In zwei der drei möglichen Falle, nämlich wo der |pr -foo 3. 18 ober 5, 18 ist, fällt der 1*712 des vorhergehenden ntprv (6, 9, 204), oder auf Sonntag (1, 9, 204), und die rpm trifft von selbst ein. In de», einzigen Falle, daß der jpr -1*7,2 7, 18 sei, fällt der ihm vorangehende 1^2 auf einen Mäßigen Tag, nämlich auf 3, 9, 204; und daher rührt es, daß man für nöthig fand, eine besondere ,^m für den Fall von in einem Grmeinjahr zu verordnen»* So haben wir nun auch erwiesen, wie der Sonntag von St. 9. 204 herab, wie wir oben erwähnt, einen Grund abgibt, auch unabhängig von der Ckrcmonie des 21. Tischri, für unzulässig erklärt zu werden. Da aber ferner die rr^N^ von 110.) auch eine doppelte ist/ so ist eine andere einfache rrm auch im vorhergehenden Tischri nöthig. Allein dies bewährt sich von selbst, weit der 1*712 des vorangehenden Tischri nothwendigerweise auf Freitag (O 0, 408) fällt, wenn das vorige Jahr genuin, und auf Mitwoch (4, 11, 695) wenn es embolismisch ist. Die doppelte rprn des vftn braucht nicht von einer andern einfachen rpm gefolgt zu sein, weil das Gesetz des THli blos für die Gemeinjahre vorgeschrieben ist, und wir bereits gesehen haben daß blos die doppelte rprn eines Schaltjahres eine andere rprn im darauf folgenden Jahre erfordert. Zur Betrachtung des Falles, wo das einer doppelten rprn vorangehende Jahr embolismisch ist, schreitend , ist zu bemerken, daß jedesmal, so oft die St. 21. 589 nicht gänzlich im Lage des nächstfolgenden ]pj -^2 enthalten sind, das Schaltjahr 384 Lage zählt, und wenn man die zwei der doppelten rpm hinzufügt, 386, d. h. zu lang wird, und mithin eine andere einfache nmn von ssich erheischt. Dies aber bestätigt sich von selbst, weil der dem jpr -7^2 vorangehende ,i*72 des Schaltjahres von 20, 491 herab, stattsinden muß, d. h. ebenfalls jpf -^2 sein muß. Fällt aber der jpl “612 von St. 21. 589 und herab, so daß die St. 21. 589 gänzlich in jenem Tage enthalten sind, so ist dann das vor- ■ angehende - Schaltjahr nicht mehr zu lang; denn ohne die rprn umfaßt es 383 Tage, und wenn wir die zwei der rrm hinzusügen, nicht mehr als 385. In einem solchen Falle ist *) Der gelehrte Slonimski schreibt im NN^lN Bl. 59: , nriN DrwV&y -new DD"pn V02 il'ax n « yno WO inxD n’ri JO Dies ist nicht genau. Ohne die r»Prn von, 1"»'^ und 2O"pN konnte man den nS von n"N vermeiden, die aber mir dazu nöthig sind zu verhindern 356 Tage im Gemeinjahre, und 382 im embolisrnischen. Studien. Bon den Dechijüt.