Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 10 (1849)
- Issue
- Heft 23 (9.6.1849)
- Date
- 1849-06-09
- Page
- Seite 110 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 110 Uhr steht, und hat ihre eigene- Ursache , daß sic. nämlich nicht weiß, wie viel es geschlagen habe, und so wenig mit den Pnlsschlägeu des Zeitgeistes als mit den Uhrschlägen vertraut sei. :— Auch das Schulrufen ist noch nicht widerrufen! Möchte nur das unerträgliche Klopfen in Mähren bald aufhören! B. Aus Muhren, im Mai. Den Lesern des Orients, der Mittheilungen aus mehrern Ländern , aus Deutschland, England, Holland und Rußland, enthält werde ich gewiß als ein Kolombo erscheinen, indem ich ihnen ein neues Land, zwar nur ein Landchen, entdecke. Dieses befindet sich in einer unlieblichen Gegend im Prcrauer Kreise. Das Städtchen Fulnek verdient unstreitig der Hauptort dieses Ländchcnö zu sein,, da es daselbst viele wilde Stiere gibt, die den Israeliten I. Wolf plünderten, und dessen Wohngebäude gänzlich demolirten. Die dortige Nationatgarde sah diese Grausamkeit mit Gleichgiltigkeit au, uud auch diese hat eine Gardisten-Musik ohne Harmonie. B. Berlin, 22. Mai. Ich habe Ihnen in meinem letzten (Orient Nr. 21) von der bevorstehenden Einsegnung einer jüdischen Mischehe berichtet. Derselben sind unerwartete Schwierigkeiten entgegcngctreten, denn dem Prediger der Reformgeuossenschaft Dr. Holdheim, der die Einsegnung übernommen hatte, ist von osfi'eiöser Seite mitgetheilt worden, daß er den religiösen Akt nicht eher vornehmen dürfe, als bis die Civilehe vollzogen sei. -Diese kann nun aber nicht Vollzogen werden, weil für Mischehcn-Civitstands-Register, welche vom Ministerium anzuordnen sind, n och nicht existiren! Charakteristisch für unsere Zustände ist auch folgende kleine Notiz über den royalistischen „Trcubund für Gott, König und Vaterland/" In den Treubund, zu dem sich jetzt Personen ans allen Ständen drängen, werden Juden angeblich deshalb nicht ausgenommen, weil jedes Mitglied bei feiner Aufnahme in einer Kapelle einen feierlichen Eid vor dem Kruzifix abtegen muß. Wir. begreifen diese exklusive Maßregel nicht der Thatsache gegenüber, daß Juden in der Linie und Landwehr dem Könige den Eid der Treue schwören. Der Vorstand der hiesigen jüdischen Stammgemeinde hat auf heute zürn Behüfe eines zu entwerfenden neuen Gemeinde-Statuts, eine Art Urwähler-Versammlung zusammenberufm. In dem Einladungs-Regulativ bemerkt er, daß er auf sein Ansuchen durch eine „Verfügung" der Staatsregierung zu diesem Schritte „veranlaßt" worden sei. Außerdem nimmt er noch für das etwaige endgültig beschlossene Statut die ,,Genehmigung/ des Staats in Anspruch. Dagegen veröffentlicht nun soeben die jüdische Reform-Genosseuschaft, welche ihren Konuexus mit der übrigen Gemeinde noch keinesweges aufgegeben, einen starken Protest, indem sie sich gegen dieses, die gewährte Religionsfreiheit wieder abhängig machende Beginnen verwahrt. „Das verfassungsmäßig uns zustehende Recht ," heißt es darin, „die Gemeindcverbältnisse nach vollkommen freier Selbstbestimmung anzuorduen , wollen und müssen wir aufs Strengste wahren, und wir müssen selbst jeden Schein einer Zustimmung oder auch nur Mitwirkung Seitens der Staatrcgierung znrückweiseu." Leipzig, I.Jmn. Das „Morgenblatt" äußert sich bei Gelegenheit der. Publicirnng der Grundrechte im Königreiche Sachsen folgendermaßen: „Die .Einführung der Grundrechte in Sachsen hat nun auch die Juden bei uns faktisch emcmeipirt. Leipzig als Meßstadt wird dies wahrscheinlich am ehesten fühlen, und es dürste Viele geben, die gern die Nase darüber rümpfen, wenn Sie es wagen zu können glaubten. Die Freiheit, die ganze Freiheit wollen zwar alle, leider aber nur für sich, nicht für Jedermann. Diese werden im Stillen grollen, daß zum erstenmal in gegenwärtiger Ostermesse den jüdischen Kauflentcn gestattet ist, wie allen übrigen Meßbeziehern, während der ganzen Dauer derselben Handel zu treiben. Früher dursten sie nur in der eigentlichen Meßwoche von Jubilate bis Kantate feil hatten. Ernst, würdig und erhebend war der Gottesdienst in der hiesigen deutsch-jüdischen Synagoge, welcher die endliche Erlösung voin uralten Druck Jnda's feierte. Der Prediger dieser Gemeinde Hr. Adolf Jellinek, ein älterer Bruder des in Wim von Windischgrätz standrechtlich Hingerichteten, hielt dabei eine treffliche, tief ergreifende und geistvolle Rede, die alle Zuhörer, jüdische wie christliche, gleich sehr erschütterte. Sie ist seitdem im Drück erschienen. Ueberhanpt gehört Jellinek zu den wenigen geistlichen Rednern, die mitten in den politischen Bewegungen der. Zeit sich durchaus frei erhalten haben von allem Fanatismus, allem einseitig in Dogmen befangenen Lehrerdünkel. Seme Religion predigt die edelste Humanität." Doktor Wolfsohns Vorlesungen über deutsche Dichter des sechzehnten und siebenzehnten Jahrhunderts sind leider wenig beachtet worden. Der kleine Kreis von Zuhörern schmolz gegen das Ende hin noch zusammen, so daß es wirklich der liebevollen Aufopferung des Vortragenden und seiner wärmen Begeisterung für die Sache bedurfte, um die Vorträge überhaupt nur fortzusetzen. So kurz die einzelnen hervorragenden literari-, scheu Größen jener Zeit behandelt werden mußten, so ansprechend waren doch die Skizzen, die Wolfsohn gab. Sigmaringen, 24. Mai. In dem Verordnnngs- und Anzeigcblatt für das Fürstenthum Hohenzoüern-Sigmaringen ist in Nr. 20 nachstehende Verordnung „die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen betreffend" publieirt. Zum Vollzug des §. 16 der Grundrechte des deutschen Volkes und Art. 1 Ziff. 9 des Einführungsgesctzes werden alle landesfürstlichm Gesetze und Verordnungen, welche eine Beschränkung der bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Rechte der israelitischen Glau-