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Der Orient · 1849-05-05 · 18 (5.5.1849) · p. Spalte 281-282

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Journal
Der Orient
Volume
1849
Issue
18 (5.5.1849)
Date
1849-05-05
Page
Spalte 281-282 (sequence 5)
Language
German
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281 Studien. Kulturgeschichtliche Parallelen. 282 Vollkommenheit, überhaupt auf meine Gewissenhaftigkeit. Selbst die Gesetzgeber in mir oder über mich, belehren, mahnen und warnen mich, und ich kann mich ihrer Stimme nicht entziehen, das sind die Gewissensbisse. Aber eben so wenig kann ich die Stimme des Beifalls in mir beim Vernehmen einer schönen Musik unterdrücken, oder die Stimme des Mißfallens beim Hören eines häßlichen Tonstückes. Darum hat die Frage des Hrn. Fasset, „ich habe Seldstpflichten, wer hat das Rechit"? in ethischer Beziehung keinen Sinn. Wer die Rechte hat? Niemand, obgleich ich die Pflichten habe. Hr. Fasset hatte nur fragen können, wer mich die Seldstpflichten lehrt, die Antwort darauf märe, wer mich die andern Pflichten lehrt. Als aber die Menschen in der menschlichen Gesellschaft' ihre Gesinnungen durch Handlungen äußern wollten, führte man Rechte ein zur Losung der Frage, wie können freie Wesen neben einander als frei existiren z und sah dabei wieder ganz hinweg von der sittlichen Schrift. So ist der Richter zufrieden, wenn nur das, was den Gesetzen gemäß ist, geschieht, gesetzt auch, daß z. B. der seine Schuld Bezahlende dies nicht aus sittlichen Bewegungsgründen thue. Die Frage, „ich habe Selbstpflichten, wer hat die Rechte", hätte daher auch in juridischer Bedeutung keinen Sinn; denn die Menschen als freie Wesen können sehr gut neben einander existiren, wenn ich auch meine Selbstpflichten nicht erfülle. Allein die ursprünglichen Ideen der Lugend forderten einen Uebergang zu den abgeleiteten Ideen. Sie forderten Rechtsgesellschasten, theils vorzubeugen, daß der Streit nicht entstehe, thekls den entstandenen Streit zu schlichten; sie forderten Lvhnsysteme, zur Erwiderung der Wohl- und Uebelthatenz sie forderten Verwaltungssysteme für die Realisirung des Wohlwollens; sie forderten Kultursysteme zur Beförderung der Vollkommenheit (j. Herbarts praktische Philosophie). Durch den Eintritt in die civilisicre Gesellschaft sind wir genörhigt zum Wohlchun, zu wohlthätigen Anstalten, zur Vollkommenheit, zu nützlichen Instituten, darum sagte ich, wenn es ein Recht auf die Erfüllung meiner Selbstpflichcen gibt, so hat es die menschliche Gesellschaft. Sind die Selbstpflichten gar der Art, daß die Unterlassung derselben einen andern in seiner Freiheit beschränkt, dann ist das Recht auf die Erfüllung derselben noch vollkommner. Daß ich Hrn.Fassel Pflichten gegen Todte aufzählen lasse? — Weil dies die Tugend gebietet, und will Hr. L. durchaus ein Recht darauf haben, nun so hat die überlebende Gesellschaft, oder nach Hrn. F. §. 37 der unsterbliche Geist ein Recht darauf. Darum was 'np1 ist, darauf kann der Hinschudende verzichten, z. B. auf den "IDDn (f* Danhedrin 16 b). Die menschliche Gesellschaft, sagt Hr. L. ist nur eine ideale Persönlichkeit, freilich als Eine Persönlichkeit ist sie ideal, aber als persönliche Gesellschaft ist sie real. Daß der Begriff Gesellschaft mehr als zwei Personen voraussetzt ist falsch; gesetzt aber es wäre dem so, wie folgt nach meiner Erklärung, daß ein Menschenpaar keine Pflichten gegen sich zu üben hätte? Nur an einem Berechtigten würde es mangeln. Eben so falsch ist der Schluß, daß wer andern eine Verpflichtung auflegt, sich ihr selbst unterziehen muß, weil er sonst die Pflichten anderer gegen sein Rechtsobjckt entbindet; denn ich kann mich entleiben wollen, ohne daß mich ein anderer todt schlagen darf. In der Rechtslehre §. 44 beweist Hr. Fasset, daß nmri □TiOT bei Maimüni Unsterblichkeit bkdeutet. Ich erinnere den Hrn. F. an eine Korrespondenz des R. Isaak Ibn Latif, im 22n 222 4. Heft, S. 11, dort heißt es: 8\2 >22 , nbutff nnty rp’nnn '2 , 22282 D-DiDib’sn '1212 prnii2 miß udd -j^niü Pjjp'byw rron 221 bti '121 *)ii> 81? 8ipD2 pSNnb ib 2" 2D8 p>2lv ’DJH'I , '22p rniDu n'Efj; pid2 2N2 b"\ n"-in cji,V'n '22-121 ll'N n miDNtS. I’nnn1? ^2iBw 22 2'212B2 '121 min>2 ’np’jnty 2p'y 8'2 crmn. 3ch mache bin Hrn. F. noch auf eine Stelle im More 27 Abschn. 3. Th. aufmerksam, sie lautet: mn 21',22 Unrnl? 12281 njt?N2ri nw.12 rn’opn N8l. Dr. M. Duschak, R. in Auffee. Kulturgeschichtliche Parallelen. Gesammelt von Leopold Dukes. IV. Die Seele als Salz. Im Talmud lesen wir folgende Stelle: „Man fragte: Wann tritt die Seele in den Körper, von der Geburt an, oder schon vorher? Man antwortete: von der Geburt. Ein anderer behauptete das Gegentheil» Er suchte als Gleichriiß, wenn man Fleisch ohne Salz 3 Tage liegen läßt, gehet es in Fäulniß über u. s. f. * Die Talmudisten haben hier die Seele mit dem Salze verglichen. Manche Leser werden sich eines ähnlichen etwas modificirttn Gedankens erinnern. Chrisipp sagt irgenwo: „Hat ja doch das Schwein die Seele nur statt des Salzes, damit es nicht faule" (Oieero 6e natura deorum 11, 64). Ein Ausspruch, der sich auf viele Menschen ebenfalls anwenden ließe. * - v. Gottes Reich thurn. Mancher Leser dürfte sich hier wundern, diese Stelle in den kulturhistorischen Parallelen zu finden, die sie ') Jalkut Pentateuch §. 61. 'jjdd ksw nyTO D2N2 riDtyj mm ’HD’N i^ey 228 128 P22 8L'V2 Ip 228? 8S' 8pI7 21) 18 128 812 2'2 n^O Kp2 2'2' 'j 2D2 n’JD 28 bu/O *!8p iP /«) N'222

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