Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 10 (1849)
- Issue
- Heft 16 (21.4.1849)
- Date
- 1849-04-21
- Page
- Seite 83 (sequence 5)
- Language
- German
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83 welche in -dem menschlichen Geiste und Herzen ohne allen Anfang sind und nur der Unterwürfigkeit unter ein angebliches Machtgeboc und dem verdumpfenden Einfluß der Gewohnheit ihre Dauer verdanken. Auch eine neuerlich vielbeliebte Theorie der Freiheit, wonach eine jede Unvernunft das ungeschmälerte Recht zu ihrer Geltendmachung hüt, wenn nur Mehre, und namentlich wenn recht Biele diese Unvernunft theilen, ist mit der Gesinnung, welcher diese Anstalt Entstehung und Leitung verdankt, nicht verträglich. Das volle Recht sieht sie nur auf Seiten der durchgebildeten Vernunft, nur den Menschen erkennt sie als frei an, der die Einwirkung besserer Einsicht gern ausnimmt und in Liebe sich der Gcsammtheit anschließt/' Sie erkennt daher auch dem sittlichen freien Staate das Recht wie die Pflicht zu, mit der Macht der ihm inwohnenden Vernunft im kirchlichen Leben die geistige Freiheit zu wahren- Zn dem allgemeinen Begehren nach vollständiger Ablösung der Kirche rom Staate sieht sie zumeist ein Product jener widernatürlichen /Allianzen, die man auch sonst mit Verwunderung vereinigt sieht: der jesuitischen Arglist, die sich jeder Aufsicht über ihre Machinationen und Herrschaftsgelüste entledigen möchte, der abstrakten, nicht die praktischen Bedürfnisse beachtenden Freiheitsideale derer, die in gutmüthiger Schwärmerei die Menschen schon auf dem Höhepunkte der Vollkommenheit angekommen wähnen, und des zerstörenden Radicalismus, der entweder träumt oder auch blos vorgiebt, aus Trümmern würden von selbst neue herrliche Gebäude sich zusammenfüaen, wenn nur vorerst jedenfalls jeder geschichtliche Bau in Splitter zerlegt wird. Darum, weil der mittelalterlich romantische Staat in die Aeußerung der freien Überzeugung roh eingegriffen hat, bars dem freien Staate nicht die Macht entzogen werden, in den wichtigsten Beziehungen seiner Glieder einen heilsamen und rhatkräftigen Einfluß zu üben. Blicken wir in die nächste Zukunft, so dürfen wir nicht erwarten, daß die dargelegte Gesinnung einer mächtigen Bundesgknoffenschafr sich zu erfreuen haben werde. Die Masse lst theils radical zertrümmernd, blickt in materiellem Streben verächtlich auf die religiöse Erhebung, theils deutet siedle neu errungene Freiheit dahin, daß Niemand das Recht habe, gegen ihre Widersinnigkeiten, albernen Gewohnheiten und schädlichen Mißbräuche Einspruch zu erheben, daß sie vielmehr mit um so größerer Zähigkeit daran halten müsse, damit es nicht den Anschein gewinne, sie ordne ihre individuelle Freiheit den Anforderungen Anderer unter. Die herrschende Gewalt ihrerseits acceptirt die Trennung der Kirche vom Staate, aber behält den bisher bevorzugten Confessionen ihre historischen Rechte vor, und die bisher unterdrückten — nun, die mögen sich freuen, daß sie des Druckes ledig sind und als Atome frei umherschwimmen können. Die Trennung der Schule von der Kirche deutet sie dahin, daß der Unterricht in der Religion der fcie. Ortsmehrheit bildenden Confession doch von demselben Lehrer ertheilt werde, nur daß§. er nicht nnhr unter der Aufsicht des, doch immer eine gewisse unbefangene Höhe des Standpunktes bewahrenden Staates, sondern der einzelnen, völlig parteiischen Kirche stehe; die Confessionen, welche nirgends die Mehrheit bilden, mögen Zusehen, wie sie durchkommen. Das Zudenthum soll aus der Stellung der zum Kampfe genLthigten, weil zurückgesetzten, Kirche nimmer herauskommen. Aber ein solcher Kampf gegen die Flachheit, die Beschränktheit und das Unrecht der Gewalt läutert, und die Macht der Wahrheit ist groß genug, um alle Hindernisse zu besiegen. An der Schwelle einer neuen Zeit, eintretend in neue Verhältnisse, hat das Judenthum es zu beweisen, daß es nicht der dumpfen Kerkerluft seine Erhaltung verdankt, daß im Gegentheile seine Lebensfrische selbst durch die Einpferchung nicht erstickt worden und nun in der freien Bewegung zu voller thatkräftiger Ausströmung gedeiht. Mögen seine Bekenner dieser Aufgabe sich ernst bewußt sein, nicht der Sorglosigkeit sich hingeben, sondern mit Wärme und aufrichtiger Arbeit an sich selbst bei dieser Aufgabe sich betheiligen! Leipzig, 15. April. Endlich hat sich der Rath der Stadt Leipzig bewogen gefunden, der Stimme der Zeit nachzugeben und folgende Bekanntmachung zu erlassen. „Zufolge der mittelst Verordnung vom 2. Marz d. I. publicirten Grundrechte des deutschen Volkes Art. 5 §16 hat der zeitherige Unterschied zwischen inländischen Juden und Christen auch hinsichtlich des Handels auf Messen und Märkten in Sachsen durch die Publikation dieser grundrechtlichen Bestimmung aufgehört. Wenn nun aber nach Art. 18 des Zollvereinigungsvertrages den Angehörigen anderer Zollvereinstaaten beim Besuche der Messen und Märkte gleiche Rechte wie den Inländern zugesichert worden sind, so hat die Aufhebung jenes Unterschiedes zwischen Juden und Christen nothwendig auch auf die aus anderen Zollvereinsstaaten nach Leipzig kommenden jüdischen Meßbesucher Anwendung zu erleiden. Indem wir dieß zur öffentlichen Kenntniß bringen, setzen wir zugleich die in unserer vor Publikation der Grundrechte bereits erlassenen Bekanntmachung v. 17. Februar d. I. die Leipziger Messe betreffend unter Art. 8 enthaltene Bestimmung wonach das Feithalten der jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt sein soll, hierdurch mit dem ausdrücklichen Bemerken außer Kraft: Daß die jüdischen Kleinhändler Sachsens wie der übrigen Zollvereinsstaaten während der ganzen Dauer der Leipziger Messen öffentlich hier feilzuhalten und Firmen auszuhängen berechtigt sind. Leipzig. 7. April» 1849. Der Rath der Stadt Leipzig, (gez.) 'Koch m. p. Am zweiten Paffahfest hielt der würdige Prediger der hiesigen Gemeinde Jellinek, zur Feier der Konstitution eine herzerhebende Predigt, die auf alle Zuhörer von großer Wirkung war. Die deutsche Allgemeine Zeitung drückt sich hierüber folgendermaßen aus: „Durch die Publikation der deutschen Grundrechte sind die Israeliten Sachsens in die Reihe der übrigen Staatsbürger gleichberechtigt kingctreten« Diese endliche Befreiung von dem alten Ausnahmsgesetze wurde gestern an dem jüdischen Paffahfeste, in der hiesigen Gemeinde- Synagoge durch den Prediger Jellinek gefeiert. In einer vor