Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 15 (14.4.1849)
- Date
- 1849-04-14
- Page
- Spalte 231-232 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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231 Studien. HMel der Nettere. 232 wollte er zum Schwören nothig^n, was sie jedoch entschieden verweigerten', und das auch aus Rücksicht gegen PoSlion ungeahndet blieb. — Nehmen »vir nun an, daß Jose f us bei der obigen Zeitbestimmung sich nach der Krönung des Her ödes gerichtet habe, welche drei11 Sabre vor dessen wirklichen Regierungsantritt stattgcfunden. so würde doch das erwähnte siebzehnte Jahr immer noch auf te Jahr 18 vor der gewöhnlichen Zeitrechnung Hinweisen. Ist es aber denkbar, daß Schema ja und Abtalion um diese Seit noch im Amte gewesen sein? — Abgesehen von dem einmal nicht zu negirenden Interregnum der Bene BatiZra, steht einer solchen Annahme doch der über alle Verdächtigung erhabene historische Bericht entgegen, „daß das Hillel'sche Hans die Rast-Würde ein volles Jahrhundert während des Tempelbestandes bekleidet hübe"," — wonach Hillel's Gelangen zum Nesiut spätestens in das Jahr 31 (ante)Jß gesetzt werden muß. Wie nun aus diesem Dilemma einen Aus»veg finden, wenn man nicht uns beipflichtet (LB. d. Or. Nr. 10 d. I. S. 151), daß die durch Pomp ejus herbeigeführte Katastrophe S ch emaj« und Abtalion im Amte gefunden und diesem ein Ende gemacht habe, und daher unter Pollion und Same« § nothwendig Hillel und Schammai verstanden »werden muffen? — Nur in Betreff des Interregnums der Biene Batera würde noch einige Schwierigkeit obwalten. Diese können nicht als Häupter des Synedriums betrachtet werten, weil ihrer Abot 1. wie Chag. 16 a in der Mischna keine Erwähnung geschieht; und doch soll nach Josef. (Antiq.XlV. 9, 4) bereits zur Zeit als Herodes noch Statthalter von G alilcia war (also 46 ante) in Jerusalem wieder ein Synedrium existirt haben. Wie aber die Existenz eines Syne- 14) Im dritten Jahr seLn e r Krönung zu Rom zog Herodes, begleitet von Sosius, vor Jerusalem, um es zu belagern (Josef. Jüd. Krieg I. 17, 8); die Belagerung dauerte fünf Monate {tcevts [xrjGi irjvsyuciv vrjv TzoltQQv.lav — ib. 18, 2); Herodes starb im 34. Jahre seiner Regierung (von der Hinrichtung des Antigonus an gerechnet) und im 37. seiner Krönung zu Rom (..,. zsXevtcx j ßccGiXevGccg dcp ot) piev dnoKzuvag ’/tvxiyovov %tX. ... hrj t s ö6 a q a %cii z (> i ein ovza, dtp ov 6\ vno 'Pcopaiav d%zdü%%r\ ßdGiXsvg, hnncc nai zQcd' Hovzct — ib. I. 33, 8). — 15) iW 'p DniN'IM uni PJJDE/ ^D.1 ppvv n^n ^22 Sabb. 15 a. Jost erklärt diese Stelle mit Recht für klassisch; dennoch hat der erste pyo&y Anfechtung erfahren. Aber weder diese Anfechtung noch die bezweifelten 40 Jahre der Hille l'schen Amtsführung vermögen das Gewicht dieser Stelle für unsere Behauptung zu schwächen, — da es sich hier nicht um die Dauer, sondern lediglich um den Anfang des Patriarchats Hillel's handelt. — 16) Dieses Jahr ist um so beachtenswerther, als es zugleich das erste Regierungsja.hr Herodes' war^ was wahrscheinlich macht, daß dieser die Regeneration des Synedriums durch Kreirung eines Nasi Ln diesem Jahre bald nach seiner faktischen Thronbesteigung vorgenommen habe. — driums zwischen Schemas« und H i 11 e l erklären? — einfach dadurch, daß man annimmt, Hyrkan, oter richtiger A ntipa tcr, habe von der Gestattung Julius Caesar's, die alte Verfassung wiederherzustellen, — nur in so weit Gebrauch gemacht, als er darin einen Vortheil für sich selber erblickte. Dein nach wurde zwar ein Synedrium wieder ins Leben gerufen, in welchem jedoch weder ein Nasi noch ein A b - B e t - D i n, sondern Hirkan selbst, und zwar in der Eigenschaft als H o h c r p r i e st e r den Vorsitz filhrte.17 Ein selbststälidiges Synedrium mußte dem für seine erschlichene Stellung stets zitternden Ed o mite n noch viel unbequemer sein als selbst den Römern; und es ließ sich dies anfangs um so leichter umgehen, als die Amtswirksamkeit des Nass, die mehr auf dem religiös e n Gebiete sich bewegte, momentan durch die Bene Barer a gedeckt »rar, und die des im Synedrium allerdings unentbehrlichen A d - B e t - D i n in Hy r kan, wenn auch nur äußerlich, einen Ersatz fand. Daß übrigens Josefus selbst das betreffende Synedrium nur für ein Rumpf-Parlament angesehen habe, geht deutlich aus dem Eingang der Rede hervor, die er (Antiq. Joe. eit.) Schammai bei der vielfach beregten 'Sitzung in Betreff des vor den Schranken des Gerichts bewaffnet erscheinenden Herodes halten läßt: „dvSQfg ovvedgot“ —> redet Schammai das Kollegium an, während er dem anwesenden Hyrkan noch ein besonderes „kcI ß a g lXev“ zur »ist. Sicherlich würde er «»rch den Nasi auf gleiche Weise ausgezeichnet haben, wenn ein solcher im Synedrium exiftirr hätte; Schammai selbst aber konnte damals nichts mehr als schlichter Synedrist gewesen sein, sonst würde Josefus von ihm schwerlich e ig zig gesagt ha den. Auch wäre daun nicht zu begreifen, /warum Pollion, der doch bereits vorS ch a m m a i'ö Erhebung Nasi war und mithin in jener Sitzung anwesend sein mußte — seinem Schüler das Wort überlassen und selbst eine stumme Rolle gespielt habe. Daß übrigens Pollion mit diesem Synedrium nichts gemein hatte, geht zum Theit schon daraus hervor, daß Josefus seiner bei dieser Angelegenheit mit keiner Sylbe erwähnt, weder als im Synedrium, noch als außerhalb desselben existirend, ~ besonders aber spricht dafür der Umstand, daß Herodes, nachdem er zur Herrschaft gelangt war, Alle, die in jenen» Synedrium gesessen, hinrichten ließ {ndvrKg dnenTSivs zovg £v ztp gvvsöqlg)) , selbst den H y r i § n (rco-5 'Tgr-avov ccvzov), nur Same«s nicht vov Zccfziov — Antiq. loc. eit.), 17) Daß dieses wirklich der Fall war, geht daraus hervor, daß Hyrkan in jener Sitzung die Verhandlung leitete und, als er aus der Stimmung des Gerichts eine Verürtheilung «Hute, die Sache eigenmächtig verschob (Antiq. XI V. 9, 5). Schon dies beweist, wie gewagt cs ist, den in Rede stehende»: Vorfall mir der Sanh. 19 a erzählten Begebenheit * (zwischen I a n n ä u s und Simon b e n S ch e t a ch) in Verbindung bringen zu wollen; dort wird Jannäus vor die Schranken des Gerichts geladen, — hier hingegen ist es Hyrkan, der den Herodes vorfordert und in der ^Sitzung den Vorsitz führt.