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Der Orient · 1849-03-24 · 12 (24.3.1849) · p. Spalte 183-184

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Journal
Der Orient
Volume
1849
Issue
12 (24.3.1849)
Date
1849-03-24
Page
Spalte 183-184 (sequence 4)
Language
German
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184 .183 Studien. als daraus entstanden gedacht liegt in der Mitte. Die Deutung dieses'Mythos könnte nun folgende sein. Die Seele welche urspünglich ein Theil der Gottheit, hat das Uebersinnliche, Wahre und Gute geschaut (H)D' Tr* ns», Hoqos Sohn der Metis), aber von diesem ursprünglichen Verhälrniß ist sie abgefallen, indem der entgegengesetzte Lcicb die Oberhand über den guten und edlen gewann, und die Vernunft die Leitung des Lebens verlor; m Folge davon hat sie auch jene Anschauungen des Wahren und Guten verloren (dies ist ihre Armuth Jleviu, np*Jä plH). Beide erzeugen die Liebe zum Guten, d. i. das Schöne; denn man verlangt allerdings, was man nicht hat; aber man kann nicht verlangen, wovon man nicht eine Ahnung und ein Vorgefühl hat. Dieses Verlangen und Streben, den armen (unentwickelten) Zustand aufzuheben, die Wirklichkeit des Guten zu gewinnen, ist dann offenbar auch dasjenige, worin der Mensch Unsterbliches schafft, und sich mit der Gottheit vermittelt. Eros, rnKDfi ist der Mittler zwischen Gott und dem Menschen, aber offenbar kein besonderes Wesen, sondern eine Eigenschaft, Fähigkeit, Richtung, Stimmung der Seele, wodurch die Verbindung, Einigung derselben mit Gott bewirkt wird, und welche als das Vermittelnde, eine dem Göttlichen verwandte sein muß. Die Seele, dasMittelding zwischen dem Höchsten, woher sie stammt und dem Niedrigsten (das i zwischen ■> unb n), hat das Gute, das Wahre pcrtentia in sich, und dieses Streben geht dahin, diese Potenzzu aktualisiren. Durch Addition kann das ) zum i anwachsen. Dr. M. Dusch ak, R. in Auffee. * * * m. Dr. Dr. M. Duschak in seiner Beurtheilung des vom Rabbiner Fasset herausgegebenen Werkes pl% widerlegt im LB. Nr. 6 des Verfassers Schluß „Gott ist der Berechtigte^ aus dem Grunde, weil Gott kein Wesen ist, das etwas für sich beansprucht, und will im Sinne des Talmuds die menschliche Gesellschaft als den Berechtigten halten. Wenn das Berechtigtsein der Verpflichtung gegenüber geknüpft wäre an die Bedingung für sich etwas in Anspruch nehmen zu muffen, wie könnte eine Pflicht gegen verstorbene Menschen vorhanden sein, da kerne Berechtigung von Seiten des Lobten stattsinden kann, indem mit dem Lode alles Persönliche in der Sinnenwelt, folglich auch alle persönliche Verbindung erlischt, und doch laßt Dr. D. diesen Punkt unberührt und den Verfasser Pflichten gegen Verstorbene aufzäh- Len. Auch aus diesem Grunde können wir seiner Ansicht nicht beitreten, weil die menschliche Gesellschaft,' als ein Ganzes betrachtet, eine ideale Persönlichkeit ist, die ebenfalls nichts für sich in Anspruch nehmen kann; es müßte denn von negativen Pflichten die Rede sein, von der Unterlassung solcher Handlungen gegen mich selbst, die eine Störung und Hemmung der gesellschaftlichen Zwecke zu Folge hätten, weil dieses ein Eingreifen wäre Ln ihre Berechtigung auf Existenz, welches Recht hervorgehkt aus dem Rechte der Existenz eines jeden Asasel. einzelnen Gliedes der Gesellschaft, keineswegs aber von postsj tiven Pflichten. Ferner, da der Begriff „Gesellschaft" mch^ als zwei Personen voraussetzt, so hätte das erste Menschenpaar, oder wenn in irgend einem Lheite der Welt nur zwlj s! Menschen leben möchten,, nach Dr. D. keine Pflichten gege^j. sich selbst zu üben, was doch nicht zu denken wäre. s! Wenn aber der Verfasser des pin, Kants Begrij festhaltend, von einer doppelten Natur im Menschen spricht, s so ist es auffallend, daß er nicht feine Frage beairtwortet mit t „derMensch selbst ist zugleich der Berechtigte"; er besitzt doch| jedem Andern gegenüber das angeborene Recht zu allem Aeußerungen, die Mittel zu einem vernünftigen Zwecke fein | können, so, daß seine äußere Persönlichkeit sein eigentliches 4 und wirkliches Rechtsobjekt ist, und diesem Urrechte der Charakter der Unveräußerlichkeit, wenn auch nur partikulär zukommt; dieser Verpflichtung, die er Andern auflegt, muß er sich selbst unterziehen, weil er sonst die Pflichten Anderer gegen sein Rechtsobjekt entbindet. L en gsfeld'er, Rabbiner in Tachau. IV. Die Untersuchung über bas Wort ^TNiy ist so viel-; fach unb abweichend, baß sie wie Win er (R. W. II. s S. 765) wohl richtig bemerkt , kaum jemals zur Ent--1 scheibung gebracht werben kann. Die Rabbiner nehmen ^TNiy im Sinn von btt Ny durch Transposition ber Buchstaben unb interpretiren einen Berg; auch soll es einen so benannten Berg in ber Nähe von Jerusalem^ gegeben haben, ber aber wahrscheinlich erst mFolge jenes stattgehabten Rituals ben Namen erhielt. Die rabbinische Ansicht mag vor allen übrigen vielleicht noch eint mögliche Tradition für sich haben; boch wollen wir uns erlauben, eine Vermuthung zu wagen, bie wenn auch nicht auf Richtigkeit entschiebenen Anspruch machen kann, boch ben vielen Konjekturen hinzugefügt werben bars. Wir . trennen b. i. schnell hing e h e n b und verstehen darunter bie schnelle Art des Todes, welche bas Thier erfuhr, wobei wir auf bie Trabition der Rabbiner (Mischn. Joma 6/6) verweisen, nach welcher bas Thier schon zur Hälfte bes Berges in Stücken zerschmettert I war (mau vergl. auch bie Paraphrase bes j« Targum zu Lev. 16, 22). Es entspricht bem Homerischen Iioqoq\ blN heißt: „gehen, schwinden" und ly heißt „mächtig , muthig", bann aber auch „schnell" vergl. Jes. 43, 16, wo OUy von ben mächtigen b. h. schnell unb stark strömenden Wassern gebraucht wirb. Ein neurer jüdischer Gelehrter I. Z. M eklenb urg (Komment, zu Lev. 16, 8) liest bl, für bI n?y b. i. „völlige Verabscheuung"; bas 7) kann in der Mitte bes Worts nicht aspirirm unb hat daher statt seiner ein dr (man vergl. dagegen Rum. 1, 10 bas Wort -mTlD); allein bann bürste bas Dagesch im? nicht fehlen, dieser Vorwurf trifft zum Theil auch die rabb. Auffassung. Die

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