Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 10 (1849)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1849)
- Date
- 1849-03-17
- Page
- Seite 55 (sequence 5)
- Language
- German
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55 I! — Aus Lemberg schreibt man der ,,Deutschen Zeitung", daß das Landvolk in Galizien gegen die Emcmjcipation aufgewiegelt werde, indem man demselben beij bringt, , die Juden würden die Einkünfte der Kirchen pachten und die Kirchenschlüssel bei sich führen.— In den Zeitungen liest man, daß die mährische Stadt Stern berg eine Petition gegen die Emancipation eingereicht habe. In diesem Krämerncste wohnen viele Weber, welche eine Konkurrenz der Juden befürchten. O, der Krämergeist stirbt unter den Deutschen nicht aus! Auch in Sachsen fürchten die Fabrikstädte eine jüdische Sündftuth. — Karlsruhe. 23. Febr. Ich -erlaube mir hierbei ein Exemplar des neuesten großh. Lad. Regierungsblattes vom 20. d. M., welches das Gesetz über die Aushebung der Beschränkung staatsbürgerlicher Rechte aus Rücksichten der Konfession enthält, für die Leser des Orient mitzutheilen. Ich gebe aber auch zugleich die durch dieses Gesetz abgeäuderten Stellen der Verfassungsurkunde von 1818, um das neue Gesetz besser jüi verstehen. — In der erwähnten Verfassungsurkunde von 1818, die bis jetzt ungetheille Geltung gehabt, lauten die Inden betreffenden tztz. in folgender Weise: §. 9. Absch. 1. Alle Staatsbürger von den drei christlichen Konfessionen haben zu allen Civil- und Militärstellen gleiche Ansprüche. §* 19. Die politischen Rechte der drei christlichen Konfessionen sind gleich. §• 37. Zum Abgeordneten kann ernannt werden, ohne Rücksicht auf Wohnort, jeder' durch den tz. 35 nicht ausgcjchloffeuc Staatsbürger, der einer der drei christlichen Konfessionen angehört. h. 69. Der Schlußsatz der Eidesformel lautet: ,,So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium". Als Ergebnis der neuesten Zeit in Folge des großen Sturmes durch Deutschland erfolgte nun folgendes Gesetz in dem erwähnten Regierungsblatte: Gesetz. Die Aufhebung der Beschränkung staatsbürgerlicher Rechte aus Rücksichten der Konfession. Leopold, Großhcrzog von Baden, Herzog von Zähringen. Mit Zustimmung Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgtr Art. l. Der Absatz 1 des §. 9 der Verfassungs- Urkunde erhält folgende Fassung: „Alle Staatsbürger ohne Unterschied der Religion haben zu allen Civil- und Militärstellen und Kirchcnämtern U)m Konfession gleiche Ansprüche." Art. 2. Der §. 19 der Verfassungsurkunde erhält folgende Fassung: „Die politischen Rechte aller Religivnötheile sind gleich". Art. 3. Die Ziffer 1 des §. 37 der Verfassungs- Urkunde ist aufgehoben. Art. 4. Der §. 69 der Verfassungsurkunde erhält folgende Fassung: „Ich schwöre Treue dem Großherzog, Gehorsam dem Gesetze, Beobachtung und Ausrechthaltung der Staatsverfassung, und in der Ständevcrsammlung nur des ganzen Landes allgemeines Wohl und Bestes, ohne Rücksicht auf besondere Stände oder Klassen, nach meiner inneren Ueberzeugung zu berathen: So wahr mix Gott helfe!" Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staatsministerium, den 17. Februar 1849. Endlich also sind die Juden Badens vollständig cmancipirt^ wie nun auch die Juden Preußens, Anhalts, Braunschwcigs, Frankfurts u. s. w. und wir hoffen, daß bald in allen deutschen Gauen die Spuren konfessioneller Beschränkungen verwischt sein werden. Wir hoffen aber auch, daß der heiße Kampf um die Emancipation, dm wir seit dem Beginn des 19. Jahrh.'s geführt, auch für die innere Entwickelung des Judenthums nicht fruchtlos gewesen sein wird. Unser Ringen nach der Höhe deutscher Bildung, die Entwickelung unserer Kenntnis der alten jüdischen Literatur, ist bekanntlich nur eine Frucht dieser Kämpfe, und wir hoffen, daß mit der Erringung der Gleichheit, das Streben, das jüdische Alterthum wie das Judenthum überhaupt geistig zu erfassen, deshalb nicht aufhören wird. Epstein, Oberrath. Spanien. Leipzig, 6. März. (Wir theilen folgenden interessanten Artikel awi Zille 's „Kirchenzeitung" mit. Red.) Das, was in ander» Ländern ganz natürlich wäre, wovon man . selbst nicht sprechen würde, ist merkwürdig in Spanien, — dem Landeder Inquisition, und des Priefterdespotismus, in welchem dße Konstitution die Ausübung jedes nichtkatholischen Kultus ui, besagt hat. Zwar hatten wir vermuthet, daß die Progressist m eben sowohl als die Konservativen die Frage der Religionsfreiheit vernachlässigten, und daß in den Tagblättern vvn Madrid nur Raum für politische Streitigkeiten sei. Daß mir im Jrrthum uns befanden, beweisen folgende Thatsachen» Der Clamorpublico, das Hauptorgan der liberalen Partei in Spanien, enthielt neulich mehrere Artikel zu Gunsten der Gewissens- und Kullusfreihert, deren Inhalt und Form vortrefflich sind. Man ersieht daraus, daß mehr als ein Spanier die Ideen unserer Tage zum Gegenstand seines Nachdenkens gemacht und begriffen hat. Es iss unglaublich, sagt der Clamor pubtico, daß im neunzehnten Jahrhundert, wo die Religionsfreiheit in Europa überall besteht, es noch unter uns Leute gievt, welche an unfern Ansichten über religiöse Toleranz Anstoß nehmen. Wenn man in der Situation (eine andere Madrider Zeitung) Artikel ließ, die in dem Styl von Torquemada geschrieben sind, und in welchen man sich bemüht, die Nothwendigkeit darzuthun^ die Gewissensfreiheit mit einer unbeugsamen Strenge zu verbauen, so könnte man glauben, daß die glücklichen Zeiten zunickgekebrt sind, wo Caftiliens Herrscher auf ihren Schultern Reißig herzurrugen, um die Schlachtopfer der Inquisition m Namen eines barmherzigen Gottes und unter dem Vorwand des öffentlichen Wohles zu verbrennen!