Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 11 (10.3.1849)
- Date
- 1849-03-10
- Page
- Spalte 149-150 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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149 Nutzen sein können. Auffallend ist es uns, warum der Vers, von Hillels Schule abweicht, daß es rechtliich gestattet sei, sich mn.-jeder Ursache willen, /von seiner Frau zu scheiden, z. B. wenn sie das Essen werbrannt habe, daß Liese Lehre im Eden Hasser verworfen wird, ist nur in ethischer aber nicht in rechtlicher Beziehung, s. ppmD npbn 3 7NW DU bleibt hei. Hillels Schule und warnt vor Uebereitung. §. 41. Spricht von den Pflichten der Eltern gegen die Kinder. Der Vers, bemüht sich einen Grund. aufzusinden, warum die Mutter nicht schuldig sei, das Kind zu ernähren, wir glauben darum nicht, daß die Mutter, nach einer weisen Einrichtung der Natur, gewisse Lheile der Erziehung, durch ihre Zärtlichkeit, Sänftmuth und Geduld allein auf sich hat. D-er Vers, will aber aus Nasir 29 und Magen Abraham zu Orach Chajim 616 entnehmen, daß es die Pflicht der Mutter nicht'ist, das Kind zu erziehen, was dort keineswegs zu entnehmen ist, denn dort ist nur die Rede von Chinuch Mizwot, die die Mutter, selbst nujtto miED, nicht übernehmen kann. Ebenso bemüht sich der Vers, über die Stelle Eben Hiwser „selbst wenn ein Kind das Vermögen besäße, aus der Verlassenschaft des Vaters feiner Mutter, muß es dennoch der Vater ernähren, was gegen die Erklärung der philosophischen Rechtslehre ist. ..Nicht so ganz Hr. Vers.! Fichte behauptet dieses in seinen Grundl. des Naturr. §. 57. Alles, was den Kindern zu fallt, den Eltern gehöre, denn die Elterngewalt ist kein Eigenthumsrecht. Z. 42. Bespricht das Dienftverhältriiß. Z. 44. Den häuslichen Kreis. Wir kommen nun: zur schiften Abtheilung Kirch eurecht. - Dieses behandelt das - Recht der Religionsgenoffenschaft gegen die einzelnen Mitglieder derselben. . _/ Z. 44. Bespricht die/13 Glaubensartikel. Der Vers, beweist, daß nviin, welches den 13. Glaubensartikel bildet, Unsterblichkeit der Seele bedeutet, unter andern, auch dadurch, weil der jüdische Glaube ohne diese nicht bestehen, aber ganz gut bestehen könnte, ohne beat an die WiederLeben- ^igwerdung' des Körpers. Wir müssen protestiren , denn auch .ohne den Glauben an Unsterblichkeit könnte der jüdische Glaube ebensogut wie ohne den Glauben an Lebendigwerdung des Körpers bestehen. Nie haben unsere Alten gesagt, daß wer dies oder jen.es nicht glaubt dadurch aufhöre Israelit zu sein. MaimUni ist der Erfinder der jüdischen Dogmatik, wir haben aber nicht mehr Grund für den einen als für den andern Begriff. Ja noch mehr, zuMainMm's Unsterblichkeit der Seele können wir uns wicht einmal bekennen, denn sie d-esteht nur für die, welche zugleich fromm und weise warm, nach ihm werden die Seelen der Sünder mit der Auflösung des Leibes zernichtet. Nach ihm verliert die Seele ihre Individualität, alles Bewußtsein der Vergangenheit, und wirb'mit Gort vereint, lauter aristotelische Philosopheme, die kr unserer Religion eingeimpft. Und ohne diese arabische Metaphysik kann man doch gewiß Jude sein. Maimüni glaubt tJTlDn rpnn, aber nicht 150 die unserer Väter, sondern des Aristoteles und seiner Ausleger. Der Vers, unterscheidet zwischen Glaubenslehren und Glaubenshandlungm. Glaubenslehren unterliegen keiner Modifikation. Ganz richtig, das sind die ewigen Wahrheiten. Wenn aber Mendelssohn vom Vers, als Autorität gebraucht wird, nach welchem es keine Glaubensartikel gibt, so stimmt dies mit unserem ßBWß) nicht überein, denn da ist-ja Gott und sein heiliger geoffenbacter Wille, oder der Glaube an denselben der letzte und höchste Grund aller Verbindlichkeit. Gtaubenshaudlungen dagegen sind abänderlich. Trefflich und wahr bemerkt der Vers., daß der Streit-hierüber gar nicht auf dem Bo-deN der Theologie, lediglich in der Amschauungs- und Auffasslmgsweise der Zeit liegt. Z. 45. Bespricht di? Gesellschaft der Kirche, wo die Gelehrten mit großer Würde bekleidet, und die Ungelehrten mit Intoleranz behandelt wurden. In der Anmerkung sind die Belege der sMern Rabbiner hervorzuheben, daß einer Gemeinde gegen ihren Willen kein Religionsvorstand aufgebürdet werden darf. §. 46. Handelt von den Proselytm, den Kirchenstrafen. Sehr warm und freimüthkg spricht sich der tüchtige Vers., von dem wir nun bald scheiden, über den Fanatismus der Rabbinen gegen den unb D'pnb ")Q1D* §. 47. Handelt gründlich vom Kircheneigenthmne. §. 48. Wird bewiesen, daß hinsichtlich der Rechts- und Lugendpflichten kein Unterschied sei zwischen einem Juden und Nichtjuden. In der Anmerkung wird bewiesen, daß das Exil keine Strafe wäre.■' Dem widerspricht jede Blattseite in Makot, der Warf, fragt, wäre das Exil eine Strafe, so könnte ja nicht der weniger Schuldige bestraft und der mehr Schuldige nicht bestraft werden. Darauf gibt es eine häufig Vorkommens Antwort. ' r'b 'nW 20\T *0. Möge bald, so schließt das treffliche Werk auch hinsichtlich der Satzungen, Einheit in Israel werden, und auch hinsichtlich dieser in Erfüllung kommen: Und hören werden sie diese Satzungen (Chukim) und sagen müssen: Wahrlich dies Volk ist ein weises Volk. Wir schließ-en unsere Bmrtheilung mit der aufrichtigen Bemerkung: Wahrlich dieses Werk ist ein schönes Werk! — Biographien Her Talrnudifte«. Hillel, der Aeltere. 11. Im LB. Nr. 43 ff. v. I. findet sich ein Aufsatz, der, wie der Hr. Redakteur in einer Note daselbst bemerkt, den ,,Blättern für Israels Gegenwart und Zukunft" entnommen ist, und eine biographische Charakteristik des Hillel ha- Saken bietet. Es scheint fast, der Hr. Red. habe diesem Aussatze nur darum im LB. des Orient Raum gegönnt, um 10 * Studien. Hillel der Aeltere.