Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 10 (1849)
- Issue
- Heft 9 (3.3.1849)
- Date
- 1849-03-03
- Page
- Seite 45 (sequence 9)
- Language
- German
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45 König und Vaterland" ist, griffen sie an, ja den guten, von Gott selbst eingesetzten Königcn wollten sie das „von Gottes Gnaden" nicht lasten. Und amt gar die Pestbeulen des Associationsrechts? Ein guter Bürger geht weder in Vereine noch in Versammlungen. Höchstens er'cheint er bei einer Krönung um dem Kaiser zu geben, was des Kaisers äst — und sie, die keine Aktien, keine Pfandschuldscheine, keine Metalliques, kurz nichts Reales besitzen, versammeln sich, fasten Beschlüsse, entwerfen Petitionen, Adressen , Aufforderungen, als wenn es keine Minister mehr gäbe, die doch alles besser verstehen, da die Hofluft -- wie nach einer alten Sage die Lust Palästinas — klug und weise macht. . Ja, wenn das Versammlungsrecht an Census oder Grundbesitz gebunden wäre, so könnte man es allenfalls hinnehmen. Welche Garantie können aber Menschen ohne Census und Grundbesitz.bieten? Auch Volksbewaffnung hat uns dieses Jahr der Seelenpest gebracht. Schone Zeiten, wo der Bürger schlafen und die Sorge für Ruhe dem Soldaten überlassen konnte! Das Soldatenwesen, dieser Grundpfeiler eines sichern Aktien-.Staates, wurde von der Revolutionspest arg mitgenommen. Das Schlimmste aber, das uns das kranke Jahr brachte, ist die Demokratie. Keinen Unterschied der Stände soll es geben; ich, der ich ein Haus, ein Geschäft, Aktien und adlige.Verwandte habe, soll auf einer und derselben Linie mit dem Schriftsteller stehen, dessen ganzes Vermögen der Geist ist und dessen Konnexionen höchstens mit Schiller, Gölhe, Kant, Hegel u. f. w. bestehen. Was ist die schwärze Pest vor fünfhundert Jahren gegen diese Krankheit der Demokratie. Wohin führt dies Alles? Zuerst haben sie, vermöge des demokratischen Prinzips, alle Konfessionen gleichgestellt. Himmel! die Juden sollen dasselbe Recht genießen, dessen ich mich erfreue 5 nein, man kann's kaum fassen! Ich sage euch, die Juden haben 1848 wie im Jahre 1348 die Brunnen in Deutschland vergiftet mit dem rödtendeu Gift der Demokratie, die'noch gefährlicher ist als die schwarze Pest vor fünfhundert Jahren. Scheiterhaufen, Scheiterhaufen für die Demokraten! Jellinek. Hamburg, Febr. Ich theile Ihnen folgende „provisorische Verordnung behufs Ausführung der Grundrechte des deutschen Volkes in Bezug auf die Israeliten" mit. Sie werden daraus ersehen, daß wir aus den großen Verhältnissen in kleinliche getreten sind. „Propositio in forma. Unter Beziehung auf die in der Anlage Nr. 1 entwickelten Gründe ersucht E. E. Rath Erbges. Bürgerschaft, die in der Nebenanlage LU. A enthaltene Pr0vis0rische Verordnung behu fs Ausführung des §.16 der Grundrechte des deutschen Volks in Bezug auf die Israeliten, mitzugenehmigen. Anlage Nr. 1. Bekanntlich schreibt §. 16 der von der Reichsversammlung zu Frankfurt beliebten, und demnächst von der provisorischen Centralgewalt als Reichsgesetz verkündeten Grundrechte des deutschen Volks vor, daß der Genu ß d er bür gerlich en und staatsbürgerlichen Rechte durch das religiöse Bekenntniß weder bedingt noch beschränkt werden soll, und nach dem zugleich publicirten Einführungsgesetze gehört dieser Satz zu denjenigen, die sogleich ins Leben treten sollen. Es wird dadurch für Hamburg nothwendig, die politische Stellung der hiesigen Israeliten, welche bisher das Bürgerrecht nicht erlangen konnten, zu verändern. Definitiv kann dies zwar noch nicht geschehen, weil die noch obschwebende Lersaffungsfrage sowie die noch zu erwartenden Reichsgesetze über das Heimathsrecht und über den Gewerbebetrieb von Einfluß darauf sein können. Alber es erscheint als Pflicht, es zu verwirklichen, daß die Juden jetzt gleich so gestellt werden.^ daß der Unterschied der Religion, soweit die Verhältnisse es irgend zulassen, ihnen nicht mehr im Wege steht; und da hält E. E. Rath es für das Richtigste, ihnen sofort diejenigen Rechte zuzugestehen, in deren Besitz die nichtlutherischen Christen sich dermalen hier befinden. Zwar muß auch der Unterschied, der bisher noch zwischen diesen und den Lutheranern besteht, und der sich bekanntlich nur auf die Wahlfähigkeit in die bürgerlichen-Collegieu bezieht, Wegfällen; es ist aber unmöglich, dies vor beendigter Revision der Verfassung auszuführen. Die ganze Angelegenheit bis zu diesem Zeitpunkte auszusetzen, kann noch weniger gerechtfertigt werden, auch haben sich bereits mehrere hiesige Juden zur Erlangung des Bürgerrechts gemeldet. Der rechtliche Standpunkt ist dann im Uebrigen der, daß diejenigen Israeliten, die sich als Mitglieder einer der beiden hiesigen Gemeinden (der portugiesischen und der deutsch-israelitischen) ausweisen können, als Heimathsberechtigte, aber nicht als Bürgerssöhne zu betrachten sind, mit alleiniger Ausnahme derjenigen, die bereits das den Kosten des Großbürgerrechts größtentheils gleichkommende Recht der Transitodeklaration und der eignen Bankkonto erlangt haben, und der Söhne derselben; für diese wird die Vorschrift des ersten Anhanges der Verordnung über das hamburgische Bürgerrecht vom 29. Oktober 1845 unter Nr. 10 maaßgebend sein müssen. Anßerdem hält E. E. Rath zur Verwirklichung des Eintritts der Juden in die Rechte des Hamburgischen Bürgers einige transitorische Verfügungen über die Feststellung der jüdischen Namen, hinsichtlich welcher bisher zum Theil eine große Unsicherheit bestand, so wie ferner über die Abstattung des Bürgereides und über Das Verhälrniß zu den bestehenden Aemtern für erforderlich, wie dies Alles näher aus der beigefügten Verordnung selbst hervorgeht. Den provisorischen Charakter dieser Verordnung hat aber E. E. Rath auch .in einigen anderen Beziehungen festhalten zu müssen geglaubt. Das Verhättniß der beiden Judenge- - meinden war bisher ein ganz eigentümliches. Der Eintritt in die Gemeinde ist von der Staatsgewalt unabhängig, die Bestimmung darüber liegt iri den Händen des Vorstandes, der sich in der Weise selbst ergänzt, daß für jedes austretende Mitglied E. E. Rathe zwei Personen vorgeschlagen werden, aus denen dieser eine erwählt. Gleichwohl erlangt jedes neue Gemeindeglied durch die Zulassung des Vorstandes alle die-