Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 7 (17.2.1849)
- Date
- 1849-02-17
- Page
- Spalte 109-110 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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10» Studien. Literarische Analekten. Chefez b. Jazliach. 116 iZnsultirung, die um so mehr Ahndung verdient, je höher die insultirte Perlon über uns stehet. — §. 36. * Aber wie!siehet es mit Beibehaltung unserer auf den persönlichen Messias Bezug habenden Gebete aus, daß er aber Hrn. Moses Wofer sprechen läßt, spricht für seine Sache wenig, da jener doch-ausdrücklich sagt, wer an Messias — und Hr. Sofer ^meint gewiß .den persönlichen — nicht glaubt, ist ein Kofer, so ist es auch nach Aldo, während es dem Maimüm ein Prinzip ist, was unfern Freund nicht abha'lt zu sagen, daß wir unsere Blicke von Zion wegwenden dürfen. Am schlagendsten als Widerlegung bleiben die Juden in Babylon, ^Mardechai am persischen, Daniel, Efta, Nehemia am babylonischen Hofe; wir können immerhin den persönlichen Mesisiaß erwarten, in so lange er uns aber unser Zion nicht ein- ^geraumt hat, bleibt das Land, wo wir geboren und erzogen, m die Gräber unserer Ahnen stehen, wo wir als Brüder ausgenommen sind, unser wahres Vaterland. S. 163 beginnt die dritte Abtheilung, Pflichten gegen Verstorbene, wo Vkurz aber bündig, ohne Reflexion die vorgeschriebenen Pflichten aus dem Talmud angeführt werden. S. 103 und 109 bilden die 4. und 5. Abtheilung, Pflichten gegen Geschöpfe junb leblose Sachen..' Von 100—116 gibt uns der Vers, noch cinm Anhang. Der Vers. spricht hier von der im Talmud vorgeschriebenen Bekehrung, und sagt in der 40. Änm., die Sünden gegen Gott haben schon zu sein aufgchört, sobald der Mensch sich wahrhaft bessert, die Verletzungen der Tugendgesetze aber sind durch die Besserung allein noch nicht gesühnt. Der Hr. Werf. meint wahrscheinlich die Verletzung!der Rechtsgesetze, diese werden durch die Besserung allein nicht gesühnt, der Stolz oder das Uebelwollen z.B. sind auch Ver- Iletzungen der Rechtsgesetze, aber der Verletzer hat gegen niemand ein Unrecht gut zu machen. Mt den Mitteln zur Beübung des Sittlichkeitsgefühles ist die Tugendlehre geschlossen. Rechts lehre, j Von S. 119 bis 166 handelt der Verf. von der Rechtsflehre überhaupt. Das oberste Gesetz der Rechtslehre ist r „die lRechtssphäce des andern eben so achten, als es der Wille!des Menschen sein muß, daß seine Rechtssphäre von andern geachtet werde, oder nach der Anmerkung,, das im j Talmud aufgestellte Urgesetz: Was du nicht willst, daß man dir thue, thue auch andern nicht. Dies ist in der That das philosophische Rechtsprinzip, oder das Merkmal, d. i« der oberste Begriff des Rechts in der Natur; denn wer gesellig leben will, muß auch so leben, daß Geselligkeit stattsinden könne. Warum wieder dem Verfasser in der Anmerkung Gott das Wesen ist , welches das Recht lehrt, begreife ich wieder nicht. Wohl ist der Israelit verpflichtet, sich den göttlichen : Gesetzen unlerzuordnen, doch nur den positiven Gesetzen, und nach der Theologie, aber nicht nach der philosophischen Rechtslehre. ' (Fortsetzung folgt.) ’) Der Verf. ist zu loben wegen seines offen und unumwunden abgelegten messianischen Glaubensbekenntnisses. Literarische Analetten Chefez l>. Jazliach. In den Halachot (Sefer Halachot) des Isaak Jbn Ghajüt, unter einer großen Anzahl von Gaon-m der babylonischen Hochschulen, als Natronai, Kohen Zedek, Sar Schalom, Metatja b. Mar Rab u. A., wo außer dm Spaniern Chanoch und Samuel Ha-Lewi nur babylonische Autoritäten angeführt werden," kommt auch' Chefez b. Jaz-liach als alte talmudjsche Autorität vor, und dieses weist schon darauf hin, daß in Babylonien sein Vaterland zu suchen sei. Jbn C/a-' n äch in der Einleitung seinesSprachwerkes (Sefer Ha-Rikma) gedenkt der D’J^n nDD, <rus denen er seine Erläuterungen gezogen, und ds wird neben S a a d j a, Scherir a, H L j a, Jbn Chofni unser Chefez als Autorität in der Erläuterung des Hebraismus aufgeführt * und daraus ist das Vaterland unseres Chefez, Babylonien, noch ersichtlicher. Auch bei Jbn-Bal*am wird des Chefez unter dm babylonischen Lehrern gedacht, welche Erklärungen hebräischer Wörter gegeben. Er wird bald Schulhaupt (Rosch Jeschiba)/ bald Haupt der Kalla- Vorträge (Rosch Kalla) genannt und Letzteres ist auch wahrscheinlicher, weil einestheils Jbn G^anäch^ ihm näher ist, anderntheils er als Rosch Jeschiba viel bekannter gewesen wäre. Er führte auch den Ehrentitel „Alluf",-' wie auch ein Onkel Scherira's, Natan b. Jehuda, der unmittelbar vor Saadja um 927 zunr Rektor in Sora ernannt wurde und gleich darauf gestorben war, denselben Ehrentitel führte. Er schrieb: 2NDD,7 das hebräisch “1DD genannt wurdet und da es sein vorzüglichstes Werk gewesen, so nannte man es auch schlichtweg „das Buch des Chefez b. Jazliach". Dieses „Buch der Geböte" oder der Gesetze, in arabischer Sprache verfaßt, enthielt eine Zusammenstellung sämmtlicher Gesetzesvorschriften in kurzer Fassung,mit Benutzung der talmudjscheu Worterklärungen " oder mit sachlicher Benutzung des Talmuds" und mit Begleichung des Arabischen." In 1) Dernburg.in Gelger's Ztschr. V. 298. — 2) LB. d. Or. 1847 679. — 3) 'Arnch des Parchon 8. v. , jjijp, — 4) Abulwalid Jbn G'a näch si Kerern Chemed V. 39 und LB. 1.. c.— 5) Parchon 1. c. r. jjjfp. — 6) Scherira GR.42. Aus diesem Beinamen läßt sich zum Theil die Zeit entnehmen, wann er gelebt, da er erst im 10. Jahrh. vorkommt. Jbn G'anüch, Jbn Batam und Jbn Ghajüt gedenken semer bereits als Verstorbenen im 11. Jahrh. 7) Tanchum zu Nicht. 20, 18. — . " 8) Jbn GanLch 1. 'c. natürlich in der hebräischeU Uebtrtragung. — 9) Bachja, Vorr. in der hebr. U'ebersetzung: l?"t p j'sn. — 10) Bachja I. c. n*ttp py mDH 12N. 11) Parchon s. v. — 12) Parchon 1. c.; Lanchum 1. c. — 13) Kimchi, Wurzelb,, s. v. j/tjpj Parchon "Aruch s. v. Mp- -