Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1849
- Issue
- 6 (10.2.1849)
- Date
- 1849-02-10
- Page
- Spalte 93-94 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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93 94 Studien. Literarische Miscellen. Religion. — §. 41. werden die Pflichten eingetheilt wie gewöhnllcch in Pflichten gegen sich selbst, gegen andere lebende Menschen, gegen verstorbene M enschen, gegen lebende Geschöpft und gegen leblose Sachen, Pflichten setzen Rechte voraus. Nun habe ich .selbst Pflichten, wer, fragt der Vers., hak die Rechte? und der Berf. schließt , Gott ist der Berechtigte, denn der Mensch ist schuldig, Gottes Willen zu erfüllen. Was würde der Vers, sagen, wenn .Krug die praktische Vernunft als die Berechtigte konstatirt hättet Würde er nicht eingewendet haben, die praktische Vernunft ist kein Wesen, das etwas für sich beansprucht, um wie viel mehr ist dieses bei Gott der Fall; sagt doch die vorhergehende Anmerkung, daß selbst die Pflichten gegen'Gott nur Pflichten gegen das eigne Ich sind, und nun sollen wieder die Pflichten gegen sich selbst Pflichten gegen Gott sein. Ich glaube im Sinne des Talmuds, das Recht auf die Erfüllung gegen mich selbst besitze die menschliche Gesellschaft, welche die Beförderung, des allgemeinm Wohles, das nur unter der Bedingung von mir ec-' füllt-werden kann, wenn ich meine physischen und intellektuellen Kräfte entwickle, von mir zu forden berechtigt ist. ■ocn.jD fcynön. „ 'JN HD ’JNttOI 'V ’Ö "b ’JN ]’N DM". §.16 werden sehr gründlich die Kollisionfälle besprochen. 17. Anm. wo. davon die Rede ist, daß das Jugendgesetz in mir nicht lehr- und lesbar sei, wohl aber die Entwickelung, bringt eine sinnvoll ausgelegte Parabel. Dem Kinde im Mutterlei.be wirb gelehrt die ganze Tora, sobald es aber das Lichk der Welt erblickt, kommt ein Engel und schlägt es auf den Mund, und da hat es alles, was es gelerm hat vergessen. Nidda 30b. Dem Kinde sind die Tugendlehren ins Herz geschrieben, aber durch Belehrung vermittelst der Sprache müssen sie entwickelt werden. Die Lehre, welche im Multerleibe in das Innere geschrieben wurde, ist bei der'Geburt auf den Mund gedrückt. Indem, der- Verf. noch die Hindernisse zur Lugend bespricht, übergehet er von Seite 51 zum 2. Theil, zur angewandten Lugendlehre, die in 5 Abschnitte zerfällt, in die Lehre von den Selhstpflichten, 2. die GeMeinschaftspftichteu, 3. die Pflichten gegen Verstorbene und lebende Geschöpfe, und 5. gegen leblose Sachen. Einen treffliche Beleg aus dem Talmud über die Pflichten zur Erhaltung seines Lebens bringt die 21. Anm. aus Äboda Sara 18 a. Ein Rabbi erlitt des Glaubens wegen den Feuertod. I Seine Jünger sagten zu ihm, öffne den-Mund,- so werden | die Flammen dich früher tödten. Gott, antwortete derRadbi, i kann nur das Leben nehmen, ich darf' mich selbst nicht um-! bringen. Die 22. Anm. bringt einige gewichtige Belege über j die Erhaltung und Heilung , der zerrütteten Gesundheit. (Fortsetzung folgt). Literarische Miseellen. i. Nachweis zur Geschichte der* duvidifcherr Nachkounnen. In Bezug auf die davidischen Fürsten in ununterbrochener Folge führt Hr. Dr. Herzfeld in einem Exkurse seines schönen Werkes die bekannten zwei Quellen, das kleine Seder 'SD Jam und das dem Philon zu geschriebene Breviarmm an, und der achte Exkurs ,,über die Abkömmlinge David's" bewegt sich um diese zwei Quellen, wozu noch die zwei Stammtafeln im NT. kommen. Es ist aber darüber noch nachzusehen eine chronologische M Handlung des Saladja b. MaimÄn Jbn Dan Ln, geschrieben zu Granada, Dienstag den 12. Tämmus 1485, in Peer Ha-Dor als Nr. 225 eingcrück't. Diese Abhandlung sollte eigentlich blos eine Zeittafel der Könige Israels sein, wie er'am Eingänge sagt (D'zmf Dmobnn' p ~rm bww jy* crtra ombn -jrom bunw^ msb otfen mp ijrnub’ 3HDar N^pDii nwnouD jn' ä’p^nnosi hod inejdi ]V' Nmoi üb)y tidi pD'Dy), allein er dehnt sie bis auf den Fall Bet-T'ar's ans und zwar der spätem Zeit eben so vielen Raum gönnend als der erstem. Er schließt seine Abhandlung mit den Worten: rp*T »II pNl □ nsppn Dm ni'DipDD Uüpi?1 UDDN "USWÖ DDnan ’b Dnjym “i.itm , pDD pw \»bn cnc/. jrp nbp H’nn bx) mr6nrj nDbD moysb. In Bezug auf unfern Gegenstand sagt Sa adja: nm ]:nn tim , D")D pbü EHD 'W2 , HM TM D'BSPDnD nnow m , mim -fio;mir p "pdn p p V3Nno -pdk p JTiö p rr>n knrw nn nnoii -pi, bwnbm p *opj nn p-iyi inbrm hunr noi , 7ui ’poisn brnni rns dwi wii d>d ibo ehd ^do , uri inritf Dpy iDipED bi.W) ö^D'Ä'p'inN', ton p nNiiD K’n CJrLk) piyb ^m,rp^Dnp n^ni n^un bs by wws m nw, \yr\b o'jnty nJtco rmumi Jm dbim p rtfu'n ‘pd iDipoa djdji nbi * % % II Chiwi her - Balk'hi. 1. Saadja b.MaimünJbnDanLn(bl. 1480 in Granada) sagt in seiner Gntachtensanunlung (Ms. zu Oxford Nr. 491, acht Gutachten und Decisiouen cypOE) ropro enthaltend) p. 22: daß zur Zeit deS Chilvi ha- B a l k h i eine Verfolgung über die sämmtlichen Gemeinden unter dem Islam, über die in Syrien, Babylonien, Arabien, Afrika, Maghreb und Andalusien ergangen, wodurch bedeutende und große Männer des Judenthums sich gezwungen sahen, dem herrschenden JslLm sich zuzuwenden. Die Muhammedaner, meint Si/adja, glauben, daß diese gezwungenen Proselyten (etdun) wirklich den JslLm