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Der Orient · 1848-12-23 · Heft 52 (23.12.1848) · p. Seite 410

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Journal
Der Orient
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 52 (23.12.1848)
Date
1848-12-23
Page
Seite 410 (sequence 11)
Language
German
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410 Zung des Sckicksals, daß die jüdischen Opfer der Freiheit gerade der Provinz Mähren angehörcn: Spitzer, der in der Märzrevolütion fiel, war ein Mährer, und Jcllinck, der für die Freiheit des Gedankens sein Leben cinsetztc, gehörte auch Mähren an. Nun sind aber die hervorragendsten jüdischen Demokraten Wiens, Mährer ihrer Geburt nach: wir heben hervor Adolf Buchhcim, Simon Deutsch, Sigmund Engländer, Moritz Hrabossky und Sigmund Kolisch. Buchheim redigirtc den „ Studenten-Kouricr", Deutsch Ivar zu einer Zeit Präsident des demokratischen Vereins, Engländer tvar Redakteur des „Charivari", HrabofSky präsidirte den Studcnicnkvmitk und war in der Oktoberrevolution Obrist, Kvlisch war Mitarbeiter am „ Radikalen." — Soll die Emaneipatiorr der Juden Überhaupt blos theilweise vor sich gehen? Soll die Emancipatton ^jwar vollständig, aber in Rücksicht auf die Verhältnisse nur schrittweise geschehen? (Schluß.) Wer aber darf dem Juden Unrechtgeben, wenn er wirklich gegen den Christen unehrlich war, nachdem man ihn als präsumtiven Schuft in den Gesetzen gebrandmarkt hatte? ,, So lange sich Jemand gedrückt fühlt", sagte ein preußischer Abgeordneter, ,,so lange er die -Schwäche in sich fühlt, diesem Drucke nicht widerstehen zu können, so lange wird er streben und streben mit allen möglichen Mitteln guten und schlechten, den Druck zu beseitigen. So lange der Jude gedrückt ist im Staate, so laug wir ihm nicht sagen: Du bist ebenso ehrenwerth, ebenso befähigt wie wir, so lange wird er streben , diesem Drucke entgegen zu treten. In diesem nothwendigen Gegendrücke liegt der ganze Fluch, der die Juden auf den Standpunkt herabgebracht hat, worauf ste sich befinden." Auch berufe man sich ja nicht darauf, daß doch der humane Geist der neueren Zeit die mittelalterliche Rohheit gegen die Inden abgethan habe! Der Druck gegen die Juden ist jetzt weniger plump, wird aber von ihnen doch als Druck empfunden; er ist, wenn sie ihn eben an dem Grade der fortgeschrittenen Gesittung messen, nicht minder hart als der rohere Druck früherer Zeiten. Ferner muß mau fragen, ob denn die von t>cn deutschen Gesetzgebungen getroffenen Maßnahmen gegen das Schachcrgewerbe auch in der That zweckmäßig sind. Die preußische Regierung hat die wohlthätige Wirkung der Verordnung für Posen vom Jahre 1833 vielfach gerühmt. Allein, wie schon angeführt wurde, die An- ' sichten darüber waren sehr getheili; insbesondere ging die Ständekurie von der Ansicht aus, daß die sittliche Hebung der Posen er Juden keineswegs den beschränkenden, sondern den fteisiningen Bestiulmungen jener Verordnung zu verdanken sei. Jedenfalls ist wenigstens das Mittel, welches die Verordnung zur Beseitigung des Schachers ergriff, nämlich das gänzliche Verbot desselben in Beziehung auf die nicht naturalisirten Juden, rechtlich von sehr zweifelhaftem Werth, und auch die Regierung zu Posen nennt als den Grund der erfreulichen Zunahme der Zahl selbstständiger jüdischer Handwerker und Fabrikanten nicht jenes Verbot, sondern vielmehr die Aufhebung der frühem Beschränkungen in Beziehung auf Handel und Gewerbe. Nicht minder zweifelhaften Werthes sind die meisten Bestimmungen des würtembergischen Gesetzes, sofern sie dazu dienen, unter der betreffenden Klasse der jüdischen Bevölkerung den Mangel an Ehrgefühl, den man ihr vorwirst , gerade noch zu nähren. Namentlich ist dies mit der Bestimmung der Fall, daß die Glaubwürdigkeit des gerichtlichen Zeugnisses eines Schacherffiden lediglich dem-richterlichen Ermessen anheimgestellt bleiben soll, womit eben die Schacherjuden für anrüchige Personen erklärt werden. Dann soll für die Forderung ctneö Schacherjuden die Unterschrift eines nicht wcchselfähigen Christen m Schuldscheinen , Quittungen u. s. w., selbst das Bekenutuiß vor Einklagung der Schuld nichts beweisen. Dagegen wird aber mit Recht erinnert, b*ijj dadurch nicht nur der Zweck, den gemeinen Mann gegen Eingehung wucherlicher Kontrakte zu schützen, gegenüber von irgend einem schlauen Betrüger nicht erreicht werde, sondern daß überhaupt das ganze Mittel zuverwerfen sei, weil es seinerseits den Christen zum Betrüge gegen den Juden reize. Auch die Bestimmung, die dem Schacherjuden das Zwaugsübersicdelungsrccht entzieht, läßt sich angreifen. Der damalige Kanzler der Universität bemerkte treffend, das Uebersiedelungsrecht würde gerade dadurch sehr wohlthätig auf die Juden wirken, daß es sie verthcile und moralisch zwinge, die Gesellschaft von Christen zu suchen; sie würden dadurch andere Ansichten bekommen und dann aus Ehrgefühl nicht mehr in den Schacher znrückfallen; dies sei schon jetzt bei den jüdischen Gelehrten der Fall. Das Gesotz schließt außerdem den Schacherjuden, wahrend er den Schachcrhandel. treibt, auch in der Gemeinde, welcher er durch Gebnrt oder freiwillige Aufnahme angehort, von' der Ausübung aller bürgerlichen Rechte, namentlich der materiellen Nutzungen auS. Endlich gestattet cs den auch nur theilweise dem Schacherhaudet sich widmenden Israeliten die Ansäßigmachung und Verehelichung erst nach dem 35. Jahre. Alle diese Bestimmungen, die wohl in guter Absicht gegeben wurden, verletzen die allgemeine Men-

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