Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 51 (16.12.1848)
- Date
- 1848-12-16
- Page
- Seite 401 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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- 401 jährigen Schlaf. Die größten der Städte hört es niederdormern, es erhebt sich nicht, seine edelsten Söhne sieht es hinschtachten, es thnt keine Thal O unglückseliges^ selbstmörderisches Vaterland! Wäre mir die Gabe der Rede verliehen, ich wollte es hinausrufen an das ganze deutsche Volk von den Ufern des Belt, welcher erst vor kurzem Zeuge einer liefen Schmach Deutschlands gewesen, selbst angethan durch ein undeutschcs Ministerium — bis hinab an die Grenzen' Italiens, wo ein nach Freiheit ringendes Volk durch deutsche Waffen niedergekämpft wird; von den westlichen Grenzen, wo durch die alte Sünde der Elsaß vom Mutterlande abgerissen worden, bis nach dem Osten hin, wo man mit neuer Sünde den Völkerraub sanktionirt, die Fesseln eines sreihcitsdürstenden Volkes enger schmiedet^' und wo man zwischen 5 verschiedenen Linien noch nicht weiß, wo Deutschland ansangt oder aufhört — und wäre mir ein Höhepunkt gegönnt, zu welchem das ganze deutsche Volk aufblicken könnte, ich würde hintreten mit den entstellten Leichnamen Blums und Jellineks, und würde ihm zeigen den zerschellten Kopf Jellineks und das durchbohrte Herz Blums, und würde ihm sagen, das ist die That deiner Thatlosigkeit. — Ich würde erheben das Rachegeschrei und auffordern zur Sühne des vergosseRn Blutes und rufen: Wohlan, erfüllet die heiligen Vermächtnisse Blums und Jellineks: Blum hat gesagt: ich sterbe für die Freiheit, Jellinek hat gesagt: ich sterbe für die Gerechtigkeit und Wahrheit; wohlan denn, auf aus dem Schlafe, kämpfet, auf daß die Freiheit eine Wahrheit, die Gerechtigkeit eine Wahrheit, ja die Wahrheit zur Wahrheit werde!" Berlin, 1. Decbr. Der Bankier Josef Mendelssohn, der letzte Sprpß unseres großen Reformators, ist im hohen Alter gestorben und die Brücke, welche das Geschlecht Mendelssohn mit der Gegenwart noch verknüpft, ist nun endlich auch abgebrochen. Das letzte rühmliche Werk, das er mit großen Geld opfern und mit anerkennenswerther Umsicht ansgeführt, war die treffliche Ausgabe von Moses Mendelssohn's gesammelten Werken in acht starkeil Bänden, erschienen bei F. A. Brockhaus in Leipzig 1843—44, und in dieser vollständigen Ausgabe hat er nicht nur seinem unvergeßlichen Vater ein schönes Denkmal der Pietät gesetzt, sondern sich selbst in die Entwickelungsgcschichte >der deutschen. Juden zum Andenken emgereihet. Josef Mendelssohn war bekanntlich derjenige, für den Mendelssohn seine Pentateuch-Uebersetzung angefertigt, die später nicht nur seinen Sohn, sondern auch die Juden Deutschland erziehen sollte; er war cs, für den Mt. den berühmten Grammatiker Salomo Dubno und später H srz Homb erg als Lehrer berufen, welche beide in der jüdischen Entwickelung unvergeßlich sind. Die nach Mendelssohn's Tode austauchcnde Periode der Aufklärerei itnb des Jndifferentismus hatte die Familie des jüdischen Reformators um so leichter aus den Augen der Glaubensgenossen gerückt, als sie selbst theits dem Judenthum offen den Rücken znkehrlen, theils dasselbe ignorr'rren, und mit nicht geringem Erstaunen sah man m den letzten Jahren den nun verstorbenen Josef durch die neue Ausgabe der Werke seines Vaters sich dem Judenthume wieder zuwenden. Nun ist er, der letzte Sproß dieses Weisen hin, und wir, die wir jetzt mehr als je sonst die geschichtliche Bedeutung Mendelssohns zu würdigen wissen, können ihm einen Nachruf nicht* versagen, wie ernst und stürmisch auch die Zeit sein mag. Ruhe seiner Asche! Berlin, 8. Dcbr. Was Viele geahnt, ist mm endlich geschehen; der König hat die konstituirende Versammlung aufgelöst und eine octroyirte Verfassung gegeben. Die Paragraphe, welche Juden betreffen, d. h. wo eine vollständige Gleichstellung oder Emaneipation ausgesprochen ist, lauten: ,,Art. 11. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses der Vereinigung zur Rctigionsgesellschaft (Art. 28 und 29) und der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen' Bekenntnisse und der Theilnahme an irgend einer Religions-Gesellschaft. Den bürgerlichen, und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 12. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche so wie jede andere Religions-Gesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. Art. 13. Der Verkehr der Religions-Gesellschaften mit ihren Oberen ist ungehindert. Die Bekanntmachung ihrer Anordnungen ist nur denjenigen Beschränkungen unterworfen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unterliegen. ' Art. 14. lieber das Kirchen - Patronat und die Bedingungen unter welchen dasselbe ansznheben, wird ein besonderes Gesetz ergehen." Wien, 1. Dec. Es ist mir gelungen, Ihnen die zuverlässigsten Notizen über die letzten Lebensstunden Jellineks mitzutheilen. Zu diesem Zwecke stelleich Ihnen folgende zwei Dokumente zur Verfügung. Hr. Brandeiö, Stellvertreter Mannheimers, schreibt: 1. Ich ward den 22. November 1848 um 5 Uhr Abends in der Eigenschaft eines Seelsorgers ins Polizeihaus zum Deliquenten Dr. Hermann Jellinek von Seite der Behörde berufen. — Gleich nach dem Ablesen seines Todesurthcils kam er zu mir auf ein separates Zimmer mit den Worten: „Herr! wenn Sie mit mir in religiöser Beziehung sprechen wollen, so muß ich Ihnen freimüthig bekennen, daß ich über diesen Punkt ganz im Reinen mit mir selbst bin, und daher weder neue Ideen aufzunehmm