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Der Orient · 1848-12-09 · Heft 50 (9.12.1848) · p. Seite 395

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Journal
Der Orient
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 50 (9.12.1848)
Date
1848-12-09
Page
Seite 395 (sequence 13)
Language
German
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395 Gleichstellung mit den christlichen Staatsbürgern vorläufig noch vorenthalten werden? Prüft man jene Ausstellungen genauer, so schrumpft am Ende Alles auf die Bemerkung zusammen, daß die Juden vorzüglich das Handelsgewerbe, und zwar besonders das des Kleinhandels / Hausirhandcls, des Schachers treiben, daß aber eben diese Gewerbe theils ihnen selbst die sittliche Erhebung sehr erschweren, theils sie der christlichen Bevölkerung, insbesondere dem Landvolk, vorzugsweise gefährlich machen. Dies war auch ein Hauptgesichtspunkt bei der würtembcrgischen Gesetzgebung vom Jahre 1828, desgleichen bei der preußischen Verordnung für Posenvom Jahre 1833, und selbst das kurhessische Gesetz hat wenigstens diejenigen Juden, welche den Nothhandel treiben, vom vollen Genuß der staatsbürgerlichen Rechte ausgeschlossen. Zunächst kann die Thatsache selbst nicht in Abrede gestellt werden. Nach den im Jahre 1843 in Preußen angestellten statistischen Ermittelungen lebten dort unter tausend Juden: 1) vom Handelsselbstständig Und als Gehilfen) 431; 2) von Handwerken (als Mei- I ster und Gehilfe,i) 4 93; 3) vom Gesindedienst 101; 4)" ohne bestimmten Erwerb (in öffentlichen Anstalten und von Almosen) 87; 5) als Gast- und Schankwirthe 47; 6) als Tagelöhner 42; 7) von Wissenschasten 27; 8) als Rentiers 27; 9) von selbstständigen Gewerben (abgesehen von Handel und Handwerk) 22; 10) von Kommunal- und Gemeindediensten 13; 11) vom Landbau IO. Sonach ist also der Handel allerdings beiweitem die vorzugsweise Beschäftigung der Juden, indem über zwei Fünftel derselben sich diesem Gewerbe ausschließlich widmen , und im Handelsbetrieb selbst uberwiegt wieder beiweitem der Kleinhandel. Selbstständig nämlich treiben in Preußen überhaupt 21,739 Juden den Handel, und zwar: 1) Großhandel und Banquiergeschäfte 1140; 2) als Kaufteute mit offenen Läden 6003; 3) als Lieferanten, Kommissionäre u. s. w. 1358; 4) Kleinhandel, Trödelei/Hökerei, HausirhandeL u. s. w. 13,236. Die Ursache wird hauptsächlich Ln der im Ganzen unter der jüdischen Bevölkerung herrschenden Armuth gesucht, welche die zur Anlage eines größer» Geschäfts erforderlichen Kapitalien nicht aufzubringen weiß. Dem Gewerbebetrieb im Umherziehen (Hausiren, Trödelei u. s. w.) haben sich selbstständig 4499 Juden gewidmet, also über ein Fünftel sämmtlicher Handeltreibenden, und ein Vierzehntel Derer, die überhaupt im Geschäfts- oder Gewerbebetrieb leben. Außerdem zählte man noch 630 jüdische Hausirgchilfen. Zwar sind nun die Verhältnisse in den einzelnen Provinzen sehr verschieden; namentlich ist nicht zu übersehen, daß in Posen sich verhaltnißmäßig wenig Hausirer, und im Durchschnitt weit am meisten Handwerker befinden, was offenbar nur der Verordnung von 1833 zugeschrieben werden kann, sofern diese die nicht naturalistrten Juden vom Hausirgewerbe ausschließt, und für die Heranbildung der aus der Schule entlassenen Judenknabeu zu andern nützlichen Gewerben besondere Fürsorge trägt. Immer aber ist das Verhältnis' im Ganzen, und namentlich die höchst geringe Neigung der Juden zum Landbau auffallend, obschon zugegeben wird mid auö den Tabellen erhellt, daß auch in den alten Provinzen das Edikt von 1812 hinsichtlich der Freigebung des Ackerbaus und der Handwerke keineswegs ohne Wirkung geblieben ist. Die preußische Regierung stellte nun über die fragliche Thatsache folgende Betrachtung an. Wenn als Erklärung dieses überwiegenden Hanges zunr Handelsbetriebe meistentheils angeführt wird, daß die Inden eine Reihe von Jahrhunderten hindurch überall fast allein auf den Handel, und namentlich den Einzelhandel angewiesen gewesen und dadurch zu sehr von dem Betrieb anderer Beschäftigungen entwöhnt worden seien, so ist hierbei doch zu beachten, daß auch in den Ländern, wo ste von den drückenden Belästigungen in Betreff ihrer Erwerbsquellen seit längerer Zeit befreit worden, wie in Frankreich, sie dennoch sich verhaltnißmäßig den Handwerken nicht zugewendet und den Ackerbau wenig versucht haben, wiewohl sie sich durch die Leichtigkeit auszeichnen, womit sie von einer Berufsart zu einer andern überzugehen und sich damit vertraut zu machen fähig sind. Ebenso wenig möchte ein zureichender Grund allein in der Abneigung der Juden gegen körperliche Anstrengung zu finden sein, da sie mit Math und Ausdauer alle Strapazen zu überwinden vermögen, welche ihnen der Hausirhandel und ähnliche Gewerbe austegen. Ein Hauptgrund scheint vielmehr in ihren" Religionssatzungen gesucht werden zu dürfen, und zwar hauptsächlich in der Sabbatfeier und m den Speiseverboten. Die Juden können die Feier der Christen an deren Sonn- und Festtagen durch öffentlichen Betrieb ihrer Geschäfte nicht stören; sie werden daher an diesen Tagen zu Hause nicht ruehr arbeiten, als etwa auch von Christen geschieht, wenn diese eine besondere Veranlassung dazu drängt. Diese , christlichen Feiertage betragen znsammengenommen mehr als den siebenten Theil des Jahres. Die Juden verlieren aber für ihren Erwerb noch überdies etwa den sechsten Theil durch die strenge Feier ihrer Sabbate und Kirchenfeste, welche nicht auf dieselben Tage mit den christlichen fallen, und zwar ist dieser Verlust um so. schwerer, als die überwiegende Mehrzahl der Inden sich an diesen Festen auf gewissenhafte Weise aller Geschäfte zu enthalten pflegt. Dem steht allerdings die Wahrlwhmung entgegen, daß die Strenge der Festfeier die Juden niemals abgehattcn hat, mit Erfolg Handelsgewerbe zu treiben; allein ein Schluß von dem Betriebe dieser Getverbe auf die Verrichtung von Handarbeiten ist nicht zulässig. Die Gegenstände nämlich, womit die Juden gewöhnlich handeln, sind in der Regel der Art, daß die Befriedigung der Bedürfnisse, welche dieselben gewähren sollen, nicht gerade an einen

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