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Der Orient · 1848-12-09 · Heft 50 (9.12.1848) · p. Seite 394

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Journal
Der Orient
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 50 (9.12.1848)
Date
1848-12-09
Page
Seite 394 (sequence 11)
Language
German
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— 394 - es gemacht, daß milde und menschlich vorgegangen werde. Und der Fürst Windischgrätz antwortet so? (C. BL. f.B.) Prag, 27. Nov. Wird das ordentliche-kriegsgerichtliche Verfahren fortschreiten in den blutigen Strafen des Standrechts? Fast scheint es; denn zwei Opfer fielen ihm schon, zwei Opfer,^ unter deren Verbrechen auch angeführt wurde, daß sie „die Proklamation des Herrn Feldmarschalls herabgewürdigt und für ungesetzlich erklärt." Ich habe den-„Radikalen"/, welcher seinem Redakteur und Hauptmitarbeiter zum Tode durch Pulver und Blei verhaft, nie gelesen und weiß nicht zu beur- Lheilen, inwiefern darin die Proklamation des Marschalls „ herabgcwürdigt" wurde — aber wenn eine „ für ungesetzlich" Erklärung derselben ein pulverundbleiwurdiges Verbrechen ist > dann hat der Reichstag dasselbe zuerst begangen, denn er war cs, welcher in seinem Beschluß vom 24. Oktbr. zuerst jenen Ausspruch that. Thaten die Journalisten in Wien ein Gleiches, beteten sie nur dem souveränen Reichstag nach, und das sollte ihre Sünde mildern. Auffallend war mir in der officiellen Urtheilskuiidmachung die Berufung auf §. 53 St. G. B., einen jener vielbesprochenen Hochverrathsparagraphe, nach denen jeder zehnte Mann in Oesterreich wegen seiner Haltung in den letzten sechs Monaten kriminell behandelt werden konnte. Becher und Jelliuek wurden rein wegen ihres Treibens als Journalisten, wegen Preßvergehen bestraft. Können Sie mir's da verargen, wenn ich mich an den §. 9 des prov. Paßgesetzes vom 18. Mai erinnere, worin es ausdrücklich lautet: „Es werden hiermit die Vorschriften der htz. 52—-58 und 107 des I. Th. und 234—237 und 241 des II. Th. des Strafgesetzbuches in Bezug auf Uebertretungen, welche durch die Presse verübt werden, außer Wirksamkeit gesetzt". Und doch beruft man sich bei der — und wie harten, — Bestrafung eines Preßmisbrauchs auf jenen §. 53? Möglich, daß die Herren in ihrem Rechte sind, wenn sie das Preßgesetz ignorirten — ich kenne die Kriegsartikel nicht, nach welchen das Martialgericht sein Urtel fällt. Aber wenigstens hatte man vielleicht eben den §. 9 als Begnadigungsgrund gelten lassen können. — Wie man es auch betrachten mag, und selbst wenn man die Bestrafung der Schuldigbefuttdeueu billigt, so kann mau die Hinrichtung nur als eine Demonstration gegen die, Schriftsteller und besonders gegen Journalisten betrachten. Diese Todesvollstreckuugen erregen unter den Literaten natürlich die sonderbarsten Gedanken. Keiner von uns kennt den Maßstab für „aufreizende Artikel"; man braucht nicht Revolution und. Umsturz anzuempfehlen, und Dennoch kann dieser oder jener Artikel für „aufreizend" erklärt werden, besonders von einem Gerichte, dem man nicht die sonderlichste Sympathie für Schriststeller zumutheu kann. Soll die EmancipaLion der Juden überhaupt blos thcilwcisc vor sich gehen? So l l die Emancipation zwar vollständig , aber in Rücksicht auf die Verhältnisse nur schrittweise geschehen? (Fortsetzung.) Auch die zu Stralsund war mit dem Verhalten der dortigen Juden zufrieden. Dagegen sprachen sich allerdings einige rheinische Regierungen, und noch mehr die dortigen Gerichtsbehörden ungünstig über den Schacher- und Wuchergeist der Juden, besonders gegenüber dem christlichen Landvolk aus. Doch bemerkte andererseits auch wieder die Regierung zu Köln, das wucherische Treiben der Juden sei weniger die Ursache, als die Folge des abnehmenden Wohlstandes der ackerbauenden Klasse; im Allgemeinen sei anzunehmen, daß, wenngleich die Juden der Rhcinprovinz den eigentlichen Typus ihrer Nation, eine besondere List und Verschlagenheit, die Neigung zu gewinnsüchtigen Bestrebungen, ohne es mit den Grundsätzen des Rechts und der Redlichkeit besonders streng zu nehmen, nicht verleugneten, dieselben sich dennoch nach dem Zustande ihrer geistigen Entwickelung, besonders in größern Städten, von denen der meisten übrigen Provinzen durch Sitte und Lebensweise günstig auszeichneten, weshalb manauch aus manchen Kreisen über Wucher und Betrug der Juden seltener und verhältnißmäßig nicht mehr Klagen höre als bei den Christen. Ganz entschieden günstig fiel endlich das Gutachten der preußischen Militärverwaltung über das Verhalten der Juden im Krieg und im Frieden aus. Alle Oberkommandos rühmen es als gut, theitweise als sehr gut; sie finden keine wahrnehmbare Verschiedenheit von den Soldaten christlichen Glaubens; sie loben an den Juden guten.Willen, Gehorsam, aufmerksame Pflichterfüllung und moralischen Lebenswandel. Nach diesen Bemerkungen und Gutachten konnte das Urtheil, daß die Juden im Allgemeinen sich aus einer mcfcugctu sittlichen und Bildungsstufe befänden als die Christen, nur noch als eine willkürliche, von altem Vorurtheil herstammende Behauptung gelten. Wenn man natürlich nicht in Abrede stellen durfte, daß cs auch unter den Juden eine moralisch und social tiefstehende Klasse gebe, so mußte man doch auch so gerecht sein, anzuerkennen, daß bei den Christen ganz Dasselbe der Fall sei. Was mithin von den gegen die Juden vorgebrachteil Beschuldigungen allein stehen blieb, war eine blos gegen einen Theil derselben gerichtete Anklage. Die Frage stellt sich also hiernach dahin: Kann den Juden deshalb, weil ein Theil von ihnen noch immer zu gegründeten Ausstellungen Anlaß gibt, im Allgemeinen die

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