Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 50 (9.12.1848)
- Date
- 1848-12-09
- Page
- Seite 396 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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396 einzelnen Tag gebunden ist, sodaß die Kunden sich daher meist bis zu dem nächsten Tage gedulden können , wo der Jude, wieder Geschäfte treibt. .Auch,-pflegen.. wohl die Jahrmärkte mit Berücksichtigung der jüdischen Feiertage an ge setzt 311 werden, und ebenso beachtet man diese j auf den Börsen der großen Handelsplätze. Außerdem ' erschweren dem Juden die strengen Speiseverbote jede! Theilnabme an solchen gewerblichen Verrichtungen, welche! Haus- und Tischgenossen mit Christen oder auch nur | eine gemeinschaftliche Versorgung mit Nahrungsmitteln j bedingen. Er darf kein Thier zur Speise wählen, daß j seine Nitnalgesctze für unrein erklären, auch das Fleisch! der deinen Thiere nur insoweit genießen, als die vorge- 1 schriebenen Gebräuche bei dem Eiuschlachten beobachtet sind. Ebenso bedürfen die Gefäße, worin die Speisen bereitet werden, für den Gebrauch jüdischer Mahlzeiten einer besonder» Reinigung. Hiernach vermag der jüdische Handwerkergehülft nicht der Tischgenoffe des christlichen Meisters zu werden, oder in der gemeinschaftlichen Herberge mit andern Gesellen zu speisen, so lange die Gebräuche seiner Religion vollständig von ihm beachtet bleiben. Als Mitglied einer christlichen Landgemeinde stehen dem Juden gleiche Hindernisse entgegen.' Hieraus erklärt es sich, daß die Juden auch bei der vollständigsten Freiheit in der Wahl ihrer Gewerbe dennoch so lange als möglich sich solchen Geschäften widmen werden, welche sic derartigen Schwierigkeiten entheben. Wo die Juden familienweise zerstreut oder nur in sehr kleinen Gemeinden beisammen leben , nähren sie'sich fast ausschließlich vom Handel. Nur, wo sie im Verhältniß gegen die Gesammtzahl der Einwohner zu zahlreich sind, um alle von solchem Erwerbe leben zu können, betreiben sie außerdem Handwerke. Es nimmt zwar jetzt im Allgemeinen die Zahl der jüdischen Handwerker zu; indessen ist hierbei zu berücksichtigen, daß viele Handwerke eine Richtung gestatten, wobei der- Handel die Handarbeit' überwiegt. Diese Art des Handwerksbetriebs pflegen aber die Juden am liebsten zu wählen. So wenig nun auch die vorzugsweise Neigung der Juden zum Handel, und insbesondere zum Schacherhandel, in Abrede gestellt werden soll, so kann doch die vorstehende Erörterung durchaus nicht als stichhaltig angesehen werden. Vorerst ist cs als wichtige Einräumung anzunchmen, wenn zugegeben wird, daß in Preußen im Allgemeinen eine Vermehrung der Zahl der jüdischen Handwerker ersichtlich sei. Dasselbe wurde auch oben in Beziehung auf Wmtemberg bemerkt. Dadurch allein schon ist der aus dem specifischen Judenthume, insbesondere auö der jüdischen Religion hergenommcnen Beweisführung der Nerv abgeschuitten. Wenn man sich aber daraus beruft, daß die Juden selbst in Frankreich, wo sic schon seit längerer Zeit in Betreff der Wahl der Erwerbözweige unbeschränkt sind, verhältnißmäßig in geringerer Zahl sich 31t Handwerken und zum Ackerbau gewendet haben, so ist dies unzulässig. Denn diese Freiheit der Juden besteht in Frankreich erst seit 50 Jahren, und wie kann man erwarten, daß in so kurzer Zeit die Masse eine Richtung völlig aufgeben soll, die ihr, wie man zuzugestehen nicht umhin kann, durch den Druck von Jahrhurrderten in Fleisch und Blut hineingezwuttgen worden ist. Sehr richtig sagte ein würtcmbergischer Abgeordneter: ,,Man wird sagen: seit 1809 ist den Juden erlaubt, Gewerbe und Ackerbau zu betreiben, und was ist geschehen? Ich muß hierauf antworten: es ist doch etwas geschehen, und wenn nicht mehr geschah, so liegt dies nur daran, daß ohne Uebersiedelungsrecht nicht mehr geschehen konnte. Glaube inan doch ja nicht, daß die Juden, die wir mehr als 1500 Jahre von allen Gewerben ausgeschlossen haben, mit dem Gesetze wie durch einen Zauberschlag plötzlich alle Lcmdwirthe und Handwerker werden. Die Bildung macht keine Sprünge, und Unterdrückung ist nicht das Mittel, Bürger zu erziehen. Alle Sklavenvölker sind tückisch und ungebildet, und wenn die Juden cs sind, so trifft der Vorwurf mir ihre Unterdrücker." Ebenso richtig. erinnerte der Minister daran, daß nicht jeder Jude sofort im Staude sein werde, den schweren. Bedingungen für das Uebersiedelungsrecht zu genügen, daß die christlichen Meister sich nicht beeilen werden, jüdische Lehrlinge anzunehmen, daß auch die Erlernung des Feldbaues vorerst für den Juden mit Schwierigkeiten verknüpft sei, weil er ihn nicht, wie der christliche Bauernsohn, von Kindesbeinen auf lerne, weil überdies dazu schon ein gewisses Kapital gehöre, woran es der überwiegenden Mehrzahl der Juden fehle. Will man recht und billig urtheilen, so muß man daher nicht die Juden auklagen, daß sie in zu geringer Anzahl zu Landbau und Handwerken übergehen , sondern man muß sich verwundern, daß es schon in dem Maße geschehen, wie es bereits der Fall ist. Man muß dabei wohl bedenken, daß ihnen daneben mit wenigen Ausnahmen fast in ganz Deutschland bis jetzt alle höher» Erwerbszweige verschlossen geblieben sind, welche auch dem Nichtbegnterten, wenn es ihm all Talent nicht fehlt, ein einträgliches und ehrenvolles Auskommen versprechen. Daß es aber dm Juden eben an Talent nicht fehle, daß sie sogar anstelliger und gewandter seien als Aildere, das ist ja die clvige Klage und die feige Furcht ihrer Feinde. (Beschluß folgt.') Verlag von C. L. Fritz sch < Druck von I. H. N a g e l.