Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 50 (9.12.1848)
- Date
- 1848-12-09
- Page
- Seite 393 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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393 -V durch sie redigirten und in Umlauf gesetzten Exemplare des sogenannten ,,Radikalen^ überwiesen, daß sie ungeachtet der am 20. und 23. Oktober d. I. kundgcmachten Proklamation Sr. Durchlaucht des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Windischgratz, sortsuhreu, in dem genannten Tageblatte das Volk zur bewaffneten Empörung gegen seine Majestät den konstitutionellen Kaiser , und zum offenen Widerstande gegen die zur Unterdrückung des hiesigen Oktober-Aufruhrs entsendete k. k. Armee aufzuwiegeln, indem besonders in den Blättern vom 22. 24 und 25., dann 26. Oktober die schamloseste und empörendste Verdächtigung Seiner Majestät des Kaisers und des Hofes gegen das Volk ausgesprochen, zur Verweigerung der Steuern aufgefordert, die Proklamation des Herrn Feldmarschalls herabgewürdigt und für ungesetzlich erklärt, der allerhöchste Hos des Despotismus und des offenell Bruches mit den Völkern der Gesammtmonarchie ehrlos beschuldigt, letztere zum Kampfe gegen die legitime Dynastie angereizt, die Einsetzung einer revolutionären Erecutivgemalt vorgeschlagen, überhaupt alle Elemente einer entfesselten Presse aufgeboten worden sind, um den Sturz der gesetzlichen Negierung und der allerhöchsten Dynastie durch Waffengewalt und den vorbereiteten Widerstand gegen die k. k. Truppen herbeizuführen. , Es ist daher Alfred Julius Becher und Hermann Jellinek wegen Verbrechens des Hochverraths, der beleidigten konstitutionellen Majestät, und der öffentlichen Anreizung zur bewaffneten Empörung, in Folge der angeführten Proklamationen des Herrn General -Feldmarschatts in Verbindung mit dem 5. Kriegsartikel und dem Artikel 61 der Theresianischen vol. G. O. im Einklänge mit § 53 des Civil-Strafgesetzbuches durch einhelliges Kriegsrechts-Urtheil vom 22. d. M. zum Tode durch den Strang kondemnirt, das Urtheil den Beschuldigten in völliger Ermangelung gesetzlicher Begnadigungsgründe an demselben Tage kund gemacht, und am 23° Nov. d. I. , Morgens um 7 Uhr, mittelst Erschießens durch Pulver und Blei vollzogen werden. Wien am 24 November 1848. Von der k.?. Militär-Central-Untersuchungs-Commission. Posen, 23. Nov. In unserer politischen Anschauung ist jetzt eine große Veränderung eingetreten, da der Kampf ein anderer geworden, und mit diesem Wechsel hat auch unter den Juden eine neue politische Ansicht Raum gewouen. In den Monaten des Frühlings galt eo vor Allem das Deutschthum der Provinz zu retten und zu wahren, jetzt da das Dentschthum gerettet, gleichviel ob die Demarkationslinie gezogen oder nicht, da Preußen in keinern Falle diese Provinz aufzugeben gesonnen ist, fragt mau sich unverholen: was haben wir in diesem Kampfe der Nationalversammlung "mit der Krone zu thun? DieDeutschen der Provinz, großentheils von dem großem königlichen Beamtenheere getragen, sind ganz und gar auf Seite des Königs und seines Ministeriums Brandenburg und dieses ist auch ganz natürlich, da sie nur in der Dynastie das Deutschthum Posens gerettet sehen. Aber die Juden, welche im Kampfe gegen das Potenthum für die Deutschheit der Provinz so sehr viel gethan, die fast ganz allein damals den blutigen Kampf für Deutschlands Interessen geführt,, fragen sich jetzt, ob sie deutsch handeln, wenn sie blos der Dynastie das Wort reden, wenn sie der Nationalversammlung untreu werden sollen. Wir leiden unserer Deutschheit wegen unendlich viel von den uns umgebenden Polen, unsere Existenz, welche durch die polnische Bevölkerung bedingt war, ist seit dem März gefährdet u. wahrlich es wäre traurig, wenn wir dieselben einem dynastischen Phantome zum Opfer bringen sollten. Ich kann Ihnen daher mit Bestimmtheit die Versicherung geben, daß wir keineswegs die Richtung der Beamten einschlagm werden. Mieskow, 23. Nov. Der Obcrpräsident der Provinz hat unterm 18. d. Nt. an sämmtlichc Korporationsstände folgende Verfügung erlassen : ,, Es ist. mir mehrfach mitgetheilt worden, daß unter den jüdischen Glaubensgenossen Besorgnisse sich regen, als könne die Absicht des durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre Sr. Majestät vom 8. d. M. ernannten Staatsministerii dahin gehen, daß den Juden in der Ausübung staatsbürgerlicher Rechte durch die neuere Gesetzgebung bewilligten Gleichstellung mit den Christen zu verkümmern, oder in der dieserhalb betretenen Bahn nicht sortzuschreiten. Ich muß diese Furcht auf das Bestimmteste als unbegründet bezeichnen, und spreche die dringende Bitte aus., im festen Vertrauen auf die Regierung Sr. Majestät zu verharren und denen keinen Glauben zu schenken, welche, um Parteizwecken zu dienen, durch Anregung leerer Besorgnisse den Samen des Mißtrauens auszustreuen bemüht sind. — Ich ersuche den Vorstand, dieses Rundschreiben in der Gemeinde möglichst zu veröffentlichen und auch seinerseits im Sinne desselben zu wirken. Kremstee, 24. Nov. Die Nachricht von den neuen Füssiladen in Wien an B e ch e r und Jellinek hat hier eitle, außerordentliche Aufregung hervorgebracht. Man fragt sich gegenseitig entsetzt, wann denn diese Blutgerichte enden, und wer jetzt auch sicher sei, wenn der Wortlaut der Proklamation so weit ausgedehnt wird. Ein solches Verfahren schadet mehr der Dynastie, als es je die Radikalen gekonnt hatten; denn mit jedem Leben, das auf dem Stroh im Stadtgraben des Neuthorö in Wien aushaucht, bricht eine Stünde des Volksvertraueus. Mit welcher Haltung wird das neue Ministerium vor die Kammer treten, das Ministerium, dem Windischgratz faktisch nicht gehorcht. Man weiß in engeren Kreisen es sehr wohl, daß das neue Ministerium deswegen in Wien war, um den Fürsten aus andere Wege zu bringen, daß es zu einer der Bedingungen seines Eintritts