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Der Orient · 1848-12-02 · Heft 49 (2.12.1848) · p. Seite 384

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Journal
Der Orient
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 49 (2.12.1848)
Date
1848-12-02
Page
Seite 384 (sequence 7)
Language
German
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384 Perhöhe immer übectraf, und zwar bis zu acht Zoll, nur Lei den Juden, die Ausnahme sich fand, das; die Klafterweite die Körperhöhe gar nicht, oder höchstens um einen Zoll überstieg. Hier haben wir also, sagt Herr Escherich, den anatomischen Nachweis, daß der Typus des Judengeschlechts -- das außerdem auch noch den kleinsten Rumpf im Verhältniß zu den Extremitäten, Kopf, Hals und Beine hat eine Exeeption, eine Mißgestalt, kurz, ein Unkraut bilde. Man hätte zwar, wenn man die Untersuchungen des Herrn Schulz fortsetzt und darüber ehrlich rcferirt, das gerade Gegentheil von dem beweisen können, was Herr Escherich beweist, indem sich nämlich crgiebt, daß die Klafterweite die Körperhöhe bei wilden und bei farbigen Völkern am meisten und bei weißen oder bei den sogenannten Kulturvölkern am wenigsten übersteigt, daß, während die Juden die engste Klasterweite im Verhältniß zur Körperhöhe haben, die Neger dagegen die weiteste besitzen, welchen Letzteren zunächst dann die Tschuwaschen kommen rc. Sollte also die naturhistorische Theorie des Herrn Escherich irgend einen Sinn haben, so könnte sie nur zu Gunsten der Juden gedeutet werden, eben so wie sich auch alle seine anderen Schlüsse aus der Menschengeschichte, wie aus dem Leben , auf direkt entgegengesetzte Weise machen, lassen, indem z. B. das Vorhandenbleiben der Juden, während alle übrigen alten Völker von der Erde verschwunden sind, eben nur ein Beweis von der Macht der Gottesidee ist, die diese Völker nicht gekannt. Aber solche Schlüsse sind natürlich einem Manne nicht zuzumuthen, der schon durch die bloße Zusammenstellung seiner paradoxen Behauptungen den Beweis liefert, daß er zu den Exeeptionsuaturen gehört, die mitten in einer Zeit der Ausgleichungen und der Völkerverbrüderungen den alten bornirten Judenhaß nicht auszugeben vermögen.* (M. f. d. L. d. A.) Hambuvg, Nom Zur Widerlegung des in Nr. 46 des SDnentg enthaltenen kurzen Berichtes in Betreff der hier vorgesalleuen Ehaliza-Angelegenheit mögen folgende Aktenstücke dienen. Die Trauung wurde durch deu Prediger am neuen Israelitischen Tempel Dr. G. *) Hat doch selbst Dr. Dav. Friedr. Strauß (ebenfalls ein Schwabe) vor ganz kurzer Zeit einen Aufsatz zur Beschönigung der neuesten Judenverfolgungen in die Stuttgarter „Jahrbücher der Gegenwart" eiarücken lassen, wie denn auch der Schwabe, Herr Moritz Mohl, beim Frankfurter Reichstage der Erste und der Einzige war, der auf fernere bürgerliche Beschränkungen der Juden antrug. Der jüd. Schwabe Dr. Berrhold Auerbach hat zwar bereits sehr viele Herzenseroberungen ün deutschen Volke gemacht, aber die Herzen seiner schwäbischen Kollegen, der Doktoren und Universitätslehrer in Tübingen und Heidelberg, zu gewinnen, ist ihm bisher doch noch nicht gelungen. Salornou vollzogen, ohne daß die Ehe wie üblich, zuvor in der Gemeinde-Synagoge proklamirt wurde. Auch waren bei der Trauung die Beglaubigten der Gemeinde,als Zeugen nicht zugegen. ~~ Schreiben des geistlichen Beamten Sr. Ehrwürden des Hrn. Isaak Bernays an die Wohlweise Wedde in Hamburg. Am 4. dieses hatte ich folgende Anzeige an das hiesige Vorsteher-Kollegium gerichtet: „Es ist zur Kunde des Unterzeichneten gelangt, daß die Wittwe Antoinette Mankewicz, geborene de Lemos sich, ohne zuvor das jüdisch-grundgesetzliche Liveratsband (5 B. M. 25, 5 u. 10) vorgeschnebenermaßen aufgelöst zu haben, eine weitere Ehe in der Gemeinde einzugehen beabsichtigt. Hiervon einem löblichen jüdischen Gemeinde-Vorstände amtliche Anzeige zum Zwecke der Nichtgestattung und Verhinderung dieser widergesetzlichen j Weiterverheirathung ergebenst zu machen, sieht sich Unterzeichneter um so strenger verpflichtet, als nach jüdischem Gesetz (resp. Eben haeser Kap. 159 § 2), eine solche eheliche Verbindung den im Leviticum Cap. 18 verzeichnctcn verbotenen Graden in allen ihren poenal. Folgen gleich geachtet und behandelt wird, und die Schließung derselben in einer jüdischen Gemeinde nicht allein von vorne herein durch alle und jede zu Gebote stehende Mittel verwehrt und verhindert, vielmehr, falls solche wider Erwarten heimlich geschlossen worden, überall von Gem ei nd e w e g e n durch Scheidung aufgelöst werden muß." worarauf mir am 10. d. das sub L. A. annexirte Extr. Prot, des Vorsteher-Kollegii d. d. 9» d. zugegangen ist: ' - Da nun dasselbe besagt, daß die Herren Vorsteher die Vertretung der religiösen Gemeinds-Interessen -in dieser Sache von sich ablehnen, und mich dieselben bei Einer Wohlweisen Wedde zu vertreten, Hinweisen, so sehe ich mich nunmehr als alleiniger Vertreter dieses höchstwichtigen Religions-Interesses in der Gemeinde, pflichtgedrungen, meine obige amtliche Anzeige bei.Einer Wohlweisen Wedde mit der feierlichsten Erklärung ehrerbietigst zu wiederholen, daß eine Weiterverheirathung der Wittwen ohne vorgängige Lösung des Livcratsbandcs bei den Juden gesetzlich und praktisch als Blutschande angesehen und behandelt, sofort solche niemals, so lange Judenthum bestehet, in einer jüdischen Korporation geduldet, vielweniger von vornehcrein autonssrt worden, und stelle demnach die geziemende Bitte: Eine Wohlweise Wedde möge die Schließung dieser Ehe, bevor die Liveratsbande nicht rite gelöst sind, durchweg nicht gestattell, und. diese Bitte geschieht um so zuversichtlicher, da es sich nicht darum handelt, ein Gemeindeglied zur positiven Ausübung eines religiösen Aktes rein zu zwingen, sondern nur zu verhindern.

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