Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 48 (26.11.1848)
- Date
- 1848-11-26
- Page
- Seite 374 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 378 — /.Buch der Fronunen" Nr. 869 mich, Bücher, die der C'igenthümer bei seinenl Leben nicht verborgen wollte, nicht im Besitze der Nachkommen bleiben, und ich erinnerte mich des sel. Heirnann Michael in Hamburg. —- Der Zufall brachte nur einige Nummern der jüdischen Zeitschriften in meine Zelle. Da rief, ich auS: Tjcnvn r©-T" 'flb 'nwyb ^, vertallschte die Askese mit der Feder und sing an zu schreiben.. Sie, mein lieber Herr Redakteur, sollen den Einfang machen. Chi l)eli comminm, lia.la meta delT opera. Sie haben .unsere „Schnorrer" angegriffen. Aus meiner „Geschichte der Schnorrer" würden Sie aber erfahren, daß Jbn-Esra, Charisi undJmmanuel trotz des Fürsten „Schnorrer^ waren, daß viele Reformer Brocken der Aufklärung zusannnenschnerren und daß viele Gelehrte auf dein 'Gebiete der Literatur berumschnerren. Ich warte nur die neueste ,,Geschichte der Israeliten" mit Illustrationen ab, um meine - Geschichte der Schnorrer votteliden zu kennen, da jenes .Werk aus zusammengeschrwxrten Notizen besteht. Von Ihnen gehe ich zu unserer „G e n o sse n sch aft" über, deren- Geistlicher den .Namen b.K "ip h 1 m n Q'NvN erhalten hat. Die Gencralversanmilung ist beendigt, aber die Genossenschaft besteht noch. Die Abende am Eingänge der Sabbat-, Sonn- und Festtage sind aufgehoben, hingegen wird der Weihnachtsabend feierlich begangen werden. Da der Sabbat mehr als 2000 Ellen von der Genossenschaft entfernt liegt, so kann sie nicht mehr rqb.31 riJOpb .fingen. In Betreff des Fastens am Jom-Kippur machte Heldheim den Ausspruch R. Ehija's geltel^d: „Wer arn 9, Tischri ißt, wird betrachtet als wenn er am 9. und 10.. Tischri fasten möchte"-, und wellte somit das Fasten anfheben, ohne zu bedenken, daß sein Kollege wahrscheinlich nur Jene im Sinne hatte, die am 9. koscher essen. Dieser Punkt erinnert mich au die S ch a m l o si g k e i t eines hiesigen Juden, der ain Sühuetage in der Synagoge gegessen und dafür mit Recht eingesperrt wurde. Eine solche Frechheit steht bis jetzt ohne Beispiel in der Verderbtheit der Juden und -nur Berlin konnte diesen jüdischen Hcrostrat ansbilden. W o d i e S ch a m l v si gk e i t Herr s ch t, da h o r t d er W i tz a u f.- * ' Posen, 10. Novbr. In Betress der Juden im Großherzegthum Posen, die bekanntlich noch manchen Provlnzialbeschränkttngen unterliegen, ist heute eine wichtige Bekanntmachung im hiesigen Amtsbtatte promülgirt worden,, der zufolge die natnrälisirten Inden des Großherzegthnms bei Verlegung ihres Wohnsitzes nach eitler andern Provinz des Staats nicht mehr der Genehmigung des Ministeriums des Innern bedürfen, sondern lediglich der Polizeibehörde des Orts, wo sie sich niederzulassen beabsichtigen, nachzuweisen haben, daß sie die Naturalisation für die hiesige Provinz erlangt und ihre Korporationsverpstl'chtuttgcn gegen die Synagogengemeinde, welcher sie bisher angehörten ,. abgelöst haben. Ferner sötten die unter deü Juden vörkomnienden GebllrtS-, Hciraths- und Sterbefälle fernerhin nicht inehr bei der Ortspolizeibehörde , sondern bei dem betreffenden Gericht angemeldet werden. Auch sollen alle ehelichen Kitlder nalnralist'rter Inden' hiesiger Provinz, welche am 16. Ang. d. I., mit welchem-Tage'diese .Verordnung Gesetzeskraft erlangt hat, noch in väterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft gestanden haben, in die Klasse der uaturalistrten Juden gehören. Jeder natnratistrtc Jude erhält ein- Naturalifationspatent, die ehelichen Kinder jedoch erst nach vollendetem 14. Lebensjahre. Die naturalisirten Juden dürfen die Nationalkokarde tragen, verlieren aber, wenn ihnen dieselbe rechtskrästig anerkannt ist, mit derselben zugleich alle Natnralisationsrcchte. Außerdem kann die Regierung einem Inden diese Rechte dltrch Plenarbcschlnß entziehen, wenn nachgewiesen wird, daß derselbe die Naturalisation auf Grund wissentlich unrichtigen' Angaben erlangt hat, .'sowie in allen denjenigen Fällen, in welchen nach der revidirten Städteordnnng das Bürgerrecht entzogen werden kann. Das Gesetz, wonach ausländische Juden, die sich hier niedcrlassen wellen, der Genehmigung des Ministeriums des Innern bedürfen, urnfaßt nach dem neuen Gesetz auch die Fälle, wo ausländische Jüdinnen durch Verheirathnng mit inländischen Juden hierher übersiedeln wollen. (D.A.Z.) Von der Kiiddow, 12. Novbr. Während Ihr Lissacr Korrespondent erst eine lange und breite Vorrede hält und sich eine ganze Spalte hindurch in Reflexionen und Betrachtungen ergeht, che er den Lesern des Orients das große Weltwunder von der Wahl eines dortigen jüdischen Kaufmannes zum Stadtverordneten-Stellvertretcr mittheilt (s. Nr. 43 d. Bl.), ziehen wir es vor, Ihnen mitten einfachsten und trockensten Worten das 'Faktum zu berichten, daß hier"in Schneidcmühl ein Israelit (der Kaufmann Löwin Herz) z:un wirklichen Stadtverordneten gewählt worden, ohne daß Jemand hierin einen so großen Fortschritt, oder gar ein „Miraknlum fortschreiterrder Natllr" erblickt hätte. Dafür wohnen wir auch dem liberalen Prnlßen näher, als die Lissacr- Nächstens mehr ans unserer Stadt und unfever Gemeinde. — Drüben in Westprcnßen sieht es etwas bunt ans. Ans Zempelburg ist der Rabbi ausgewandert, weil er, wie man hört, seit 6 Jahren noch den ersten Groschen Gehalt beziehen soll. Der Unglückliche darschent sich durch die Welt und giebt in den Gemeinden, wohin er kommt, nicht weniger Veranlassung zum Mitleid als Stoff zu Witz und Satyre. — Nächstens mehr über die Gemeinden des Weichselgebiets. — L. W. Hamburg, 4 2. Novbr. Die Klage in einer Nummer des Orients , daß in Deutschland keine warme Befördermlg für jüd. Literatur sei, ist gerecht, so wie der De-