Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1848)
- Date
- 1848-11-18
- Page
- Seite 370 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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- 370 - bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf' dasselbe-keinen Abbruch thun. Jede Religionögcsettschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt aber, wie jede andere Gesellschaft im Staate, den Staatsgesetzen unterworfen. Neue Religionsgesettschasteu dürfen sich bilden; einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht. Das Kirchenpatronat ist aufgehoben. Die Folgen dieser Aufhebung regelt ein Gesetz. Der Orden der Jesuiten , Ligoriauer und Redemptoristen ist auf alle Zeiten ans Anhalt-Dessau verbannt. Die Errichtung von Klöstern ist nicht gestattet. §. 24. Die Schule ist Staatögnstalt. Das gcsammte Unterrichts und Erziehungswesen steht untct der Oberaufsicht des Staats und ist der Beaufsichtigung der Geistlichkeit als solcher enthoben. Die Jugend wird durch genügende öffentliche SchnlanstalLen das Recht auf allgemein menschlichc und staatsbürgerliche Bildung gewährleistet, sowie auch der Staat behufs des höher« realen und humanen Unterrichts besondere Schulanstalten gründet und erhält. Die öffentlichen Lehrer sind Staatödiener. Für den Unterricht in den Staatsschulen wird kein Schulgeld bezahlt. Armenschulen finden nicht statt. Unterricht zu ertheilen, Erziehungs- und Untcrrichtsanstalten zu gründen, steht jedem Staatsbürger frei, wenn er die moralische und wissenschaftliche resp. technische Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachgewiesen hat. Die Befugniß der Acltern oder Vormünder, darüber zu bestimmen, wo ihre Kinder oder Pflegebefohlenen erzogen werden sollen, darf auf keine Weise beschränkt werden. Niemand darf die seiner Obhut anvertraute Jugend ohne den Grad von Unterricht lassen, der für die untern Volksschulen vorgeschrieben ist. Alle die Volksbildung und den Lehrerstand betreffenden wesentlichen Gesetze werden von einer von dem gesammten Lehrerstande des Landes zu erwählenden Deputation berathen, dem Befinden nach entworfen und, insofern und insoweit der Entwurf von der Staatöregierung gebilligt wird, von dieser dem Landtage vorgelegt werden. Es bleibt der freien Uebereinkunft der Schullehrer und Religionsgesellschasten überlassen, ob und welche Dienste die Erstem den Letzter« zu leisten haben. Der vom Lehrer in der Schule zu ertheilende Religionsunterricht kann nur ein allgemeiner, d. h. ein Unterricht in der auf religiöser Grundlage ruhenden Sittenlehre sein. Der kirchlich-konfessionelle ist ausgeschlossen und der Kirche zu überlassen. Das der Schule als solcher gegenwärtig zugehörige, sowie das von ihr benutzte Vermögen verbleibt der Schule , soweit dasselbe nicht als Renumeration für kirchliche Dienste seitens des Lehrers zu betrachten ist. Wien, 2. Nov. Wien ist gefallen und mit ihm hat manche jüdische Hoffnung ihr Grab gefunden. Was Jeremia von Jerusalem sang: ,,Ach, wie liegt sie so einsam u. s. w." gilt auch von der Metropole der deutschen. Freiheit. Die .Juden haben wacker gekämpft und gefochten, Alles glühte für Freiheit, Jedermann bekämpfte die Militärherrschaft; allein die ulliina ralio reguin war stark genug alles niedcrzudonnern und niederzu schm etter«. Der größte Theil der demokratischen Schriftsteller besteht aus Juden —. und ihnen wird Windischgrätz, der Kauonenkönig, der Bombenfnrst, der CSjvanatcn^cU), sein Wohlwollen und seine militärische Weich Herzigkeit fühlen lassen. Dllnnitz, 31. Okt. Folgender kaiserl. Erlaß wird jetzt bekannt: Die Judensteuer, sowie alle auf den Inden als solche lastenden Paß- und sonstigen Ortöpolizeisteuern, mit Inbegriff der nur für Wien bestehenden Judenanfenthaltssteuer, sind aufgehoben u. vom I.Nov. 1848 an nicht mehr auszuschreiben; die Rückstände an den bis zu diesem Zeitpnnkte bestandenen Gebühren dieser Art sind im ordentlichen Wege einzubringen. Dagegen sind die Juden als Handelsleute bei der Besteuerung mit den Christen gleich zu behandeln,. sowie auch der Bequartierungslast und den Beiträgen zu dem Schema!? der mit demselben betasteten Gemeinden zu unterwerfen. Oesterreichische Nebenländer. Preßburg, 3. Nvbr. Sie wissen, daß ein Theil unserer Juden früher nicht sehr patriotisch gesinnt war; jetzt aber, wo das ganze Vaterland in Gefahr schwebt, wetteifert Alles in der Unterstützung der guten Sache der Freiheit. Selbst die orthodoxesten Juden bieten Alles ans, dem Vaterland ihre Liebe, der Freiheit ihre Treue zu beweisen. Viele unserer Talmudjünger vertauschen die Foliobände mit Patronen und Flinten, um durch die Dialektik des Pulvers das Vaterland zu retten. Krerkeru, 24. Oktbr. . Das Programm des hiesigen Vereins ,,zur Förderung re." lautet in nicht wortgetreuer Übersetzung: In Mitte der sich vor unfern Blicken entwickelnden politischen Neugestaltung Eurepa's schlägt auch für Israel die Befreinngsstunde. Im Namen der Gerechtigkeit und der durch 19 Jahrhunderte entwürdigten Menschheit verlangt die jüdische Bevölkerung die ihr in der großen menschlichen Gesellschaft gebührende Aufnahme, und vollkommene Gleichheit in allen bürgerlichen Rechten. — Wie wohl aber auch die Erlangung aller dieser Freiheiten, die erste Bedingung einer jeden politischen Entwickelung ist, ist sie leider doch noch nicht im Stande auf einmal all»? jene Uebclstände zu entfernen, welche durch die ewige Unterdrückung in der die Juden schmachteten, hervorgcrufen worden, kann sie nicht plötzlich alle jene Spuren der Fehlerhaftigkeit verwischen, jene blutigen Mate, welche auf die Lebensart, die Sitten und die Gesinnungen der in so langer Sklaverei verkümmernden Märtyrer auf-