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Der Orient · 1848-11-04 · Heft 45 (4.11.1848) · p. Seite 356

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Journal
Der Orient
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 45 (4.11.1848)
Date
1848-11-04
Page
Seite 356 (sequence 7)
Language
German
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356 des Talmuds kundig." Das nämliche läßt sich von vielen Reform-Rabbinen sagen, wie mein Vetter, der Rabbiner, Samson Hirsch, zur Genüge bewiesen hat.— Eine solche Synode also ist keinesweges geeignet das jüdische Gemeinwesen vor Auflösung zu bewahren, im Gegentheil, es lockert noch den letzten Verband. Die Rab.-Vers. war eine Frühgeburt, die Berliner Reform gen offen scha st ist eine Fehlgeburt, und Eure Synode wird eine — Misgeburt! Ein Kind der Gesetzlosigkeit. Aber wie sollen sich denn die Gemeinden den sich neu bildenden Staatsverhältnissen gegenüber organisiren? Wahrlich, das ist eine eben so schwierige Aufgabe, wie die Neubildung des Staates selbst. Aber auch hier wird die Zeit selbst am besten das Nichtige entwickeln, wenn nur keine unberufene Hände sich dem Aufblühen in den Weg stellen. Den/Finsterlingen, und solchen, die aus Faullenzerei ihnen anhängen, hat die Zeit schon die Macht benommen, die Reformer, diese Republikaner mit der rothen Fahne, die sich hinter Spott-Barrikaden geflüchtet, werden allmälig ausgewl'chlt haben, und wenn der Jude sich nur dem Staate gegenüber, rechtschaffen und gebildet zeigt, so nimmt ihn derselbe aus, wenn er auch keinen Schinken in Milch gekocht speisen will. — Ueberhaupt wird das Rabbinenthum sich auflöscn, und wenn wir auch manchen Berufenen dadurch verlieren, so werden wir doch die Unberufnen dadurch los. Durch was zeichnet sich der Unberufene aus? er passkent statt statt DWi — pp'N; und statt IBO — nsnö. — Hat doch schon der große Reformer Ko rach auögerufen: ' ,.Die ganze Gemeinde ist heilig" d. h., was bedarf es eines Rabbiners? — Und er wäre nicht nntergegangen, hatte er dieses statt Mesche, dem Männe Gottes, dem Neu-Rabbiner zngerufen. Viel weniger bedürfen wir einer Synode. Und die wirkliche Religion wird nie untergehen. Jede Gemeinde hat noch Gottlob Gottesgelehrte, die dem Religiösen das Gesetz deuten werden, und das religiöse Gefühl wird die Frommen zusammen halten, und die heilige Lehre wird'nie untergehen, so wie uns Gott durch seinen Propheten sagen ließ: „Und ich mache meinen Bund mit ihnen." Moses Mendelson. Kassel, 24. Okt. Heute wurde zur Tagesordnung übergegangen,, welche zur Beraihung des Gesetzentwurfs, die Religionsfreiheit und die Einführung der bürgerlichen Ehe betreffend, führte. Zu §. 1, welcher von der Religionsfreiheit im Allgemeinen handelt, wurde der Zusatz beschlossen: „daß Niemand verpflichtet sei, sich einer religiösen Genossenschaft anzuschließen und Niemand zu einer kirchlichen Handlung gezwungen werden , könne." Zu §. 2 beantragte Abg. Knobel den Wegfall der Bestimmung, welche die Fähigkeit zu Kirchenänltern und zu Stellen als Religionslehrer vor: der Angehörigkeit zur betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft bedingt, indem man dies jeder Religionsgenossenschast überlassen müsse. Der Antrag wurde verworfen. Zn §. 3, welcher den Eltern das Recht einräumt, über das Glaubensbekenntniß der Kinder bis zu deren sechstem Lebensjahre,zu' bestimmen, beantragt der Ausschuß, den Eltern dieses Recht ohne Beschränkung (natürlich nur bis zur eintretenden Religionomünd'igkeit) einzuräumen, und es wurde das Ausschußamendement mit großer Majorität angenommen. Zn' tz. 5 wurde auf den Antrag des Ausschusses der Zusatz beschlossen, daß die Mehrheit, welche sich wegen eingetretcner Veränderung iw Glanbcnsansichten von der Minderheit trenne, zu dem Mitgcbranch der zur Gotlesverehrnng benutzten Gebäude und sonstigen Gegenstände berechtigt sein soll. Zu tz.9 beantragt Abg. Weinzierl, daß ein vom Abg. Henkel am Schluffe des'Berichts ausgestellter Wunsch, daß es auch den vom Staat anerkannten Kirchen freistehen müsse, gegen Aufgebnng aller vom Staat eingeräumten Vorrechte sich von jeder Einwirkung des Staats frei zu machen , als Zusatzbestimmung zu §. 7 ausgenommen werde. Der Antrag wurde jedoch verworfen. Dagegen wurde auf den Antrag des Ausschusses der Zusatz beschloffen, daß keiner Religionsgefcllfchaft ohne erhebliche Gründe die nachgesnchten Korporationsrechte verweigert werden dürfen. Dem zweiten Abschnitte des Entwurfs, welcher von der bürgerlichen Ehe handelt, schickte Abg. v. Eschwege den Antrag voraus, daß cs der Wahl der betreffenden Personen überlassen sein müsse, sich bürgerlich oder kirchlich trauen zu lassen, und daß beide Arten der Trauung rechtliche Wirkung haben sollten; er zog denselben jedoch, weil er nicht genügende Unterstützung fand, wieder zurück. Die fernem Modifikationen, welche der Entwurf erlitt, waren minder wesentlich und die Berathuug wurde in dieser Sitzung zu Ende geführt. Leipzig, 24. Okt. Täglich tauchen in unserer bewegten Zeit neue Journale auf, aber viele von ihnen tragen den Tod schon an der Stirne. Seit dem I.Okt. aber erscheint hier eine Wochenschrift, der wir ein günstigeres Prognostiken stellen und der wir eine recht große Verbreitung und eine allseitige Theilnahme wünschen, weshalb wir dieselben auch den gebildeten Lesern des Orients zur Berücksichtigung empfehlen. Dies Journal, „Der nordische Telegraph", hat sich die Aufgabe gestellt, uns mit dem politischen, socialen,. wissenschaftlichen und sprachlichen Leben des europäischen Nordens bekannt zu machen und eine Brücke zn bauen zwischen Deutschland und Dänemark, Norwegen, Schweden, Holland und Belgien, jenen Ländern, die von germanischen Völkern bewohnt werden, und darum Deutschlands natürliche Bundesgenossen sind. Schon die erste Nummer zeigt in welchem Geiste diese neue Zeitung, für die die bedeutendsten Kräfte des In- und Auslandes gewonnen sind, redigirt wird. Sie bringt eine warm und geistvoll geschriebene, Begeisterung für das Wohl der

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