Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 39 (23.9.1848)
- Date
- 1848-09-23
- Page
- Seite 311 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2360092-2360526-2360566--6566-3534471- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 311 - der Sündftuth vom Februar 1848 die Arche der Menschheit wird stehen bleiben. . (Bravo!) AnklMir, 18. Aug. Heute, geehrter Hr. Doktor, in aller Kürze ein Faktum und zwar aus hiesiger Stadt; ein Faktum, das — so selten es auch bisher namentlich in uuserm durch und durch eichhornisirten ch r L st.l i ch e n S t a a t vorkam (weil es nicht Vorkommen durfte!) — doch nicht zu den seltenen Zeitereignissen gehört, um das, so viel ich ohne einen prophetischen Geist zu besitzen, voraussehen kann, in der Folge gewiß nicht dazu gehören durste. — Die Thatsache ist folgende. Au hiesigem Orte lebt eine ursprünglich jü-. dische Familie, die vor mehreren Jahren zum Christenthum übergegangen; dieselbe äußerte neulich gegen Schreiber dieses den Wunsch, wieder zum Judenthume zurückzukehren und ersuchte ihn die Erlaubniß hierzu hohem Orts zu erwirken. Mit Rücksicht auf D’pOT bl 'VH nrw war ich gleich bereit, mich dem zu unterziehen und nachdem ich mir mit Rücksicht auf Jore Dea Kap. 268, 5. 2 u. 12 die Ueberzeugung verschafft hatte, daß nur lautere Motive und ein schon seit Jahren genährter Wunsch, diese Familie zu diesem Schritte veranlaßte, sandte ich nachstehende Petition an das hohe Kultusministerium, deren Erfolg ich Ihnen zur Zeit ebenfalls mittheilen werde. Anklam, 11. Aug. 1848. Hochgebietender Herr Minister! Die Hochherzigkeit und Humanität Ew. C'reellenz crmuthigt michHöchstihrer Entscheidung einen Fall zu unterbreiten, der wohl wichtig genug sein dürste, Ihre Aufmerksamkeit zu verdienen. Es lebt am hiesigen Orte eine aus vier Personen bestehende Familie Namens re. rc. (sowie deren künftiger Schwiegersohn, Namens rc. rc. (der Vater ist 48, die Mutter 47, die Tochter 19, der Sohn 16 und der Schwiegersohn 25 Jahr alt) die, ursprünglich Juden, vor 6. vierzehn Jahren zum Christenthum übergegangen sind. Späterhin that ihnen dieser Schritt leid und es ward in ihnen der Wunsch rege, wieder zur väterlichen Religion, zürn Judenthume zurückzukehren; allein das preußische Gesetz war dem entgegen und auszuwandern fehlten ihnen die Mittet. Da nun durch die Allerhöchsten königlichen Proklamationen, sowie durch den Verfassungsentwurf alle Glaubensbeschränkungen aufgehoben sind, und fortan der Genuß bürgerlicher Rechte von dem religiösen Glaubensbekenntniß unabhängig ist, so glaubt die genannte Familie, daß ihr nunmehr in der Ausführung ihres schon lang genährten Wunsches nichts mehr im Wege stehen werde, und wagt es daher der gehorsamst Unterzeichnete,, im Namen und im Aufträge derselben, Ew. C'reellenz ganz ergebenst zu bitten: huldreichst gestatten zu wollen, daß die erwähnten Personen wieder zum Judenthume zurückkehren dürfen! Nur das feste Vertrauen aus die unbeschränkteste Gewissensfreiheit, das fortan zu den erhabenen Principien preußischer Gesetzgebung gehören ./oll: nur der Wunsch, einer aus fünf Personen bestehenden Familie, die bisher in ihrem Gewissen beunruhigt, vergebens nach dem Frieden der Seele gerungen, ließ mich wagen, diese Angelegenheit Ew, Exeell. ehrerbietigst vorzutragen, und dies läßt mich aber auch eine huldreiche Gewährung meiner gehorsamsten Bitte zuversichtlich erhoffen. In tiefster Ehrerbietung verharret Ew. C'reellenz gehorsamster W—ll. Anklam, Ende Aug. Auf die von Ihnen unterm 18. dieses Mts. mitgetheilte Petition an das .Kultusministerium, betreffend den Rücktritt der Familie.re. re. zum Judenthmn haben wir gestern schon Antwort erhalten und beeilen wir uns Ihnen dieselbe nachstehend mitzutheilm: „Auf Ihre Anfrage vom 11. d. M. erhalten Sie hierdurch zum Bescheide , daß dem beabsichtigten Rücktritt der Familie rc. rc. und des Schwiegersohns derselben zum Judenthum ein staatsgesetzliches Hinderniß nicht mehr im Wege steht. Berlin den 22. August 1848. Ministerium der geistlichen Unterrichts und Mcdjcinal- Angelegenheiten. gez. .Dr. I. Schulze.; Wenn dieses Ministerial-Rescript auch wejt.er nichts enthält als eine der, ans der von Sr. Mas, nuserm Könige verheißenen und im Versassungsentwurf ausgesprochenen unumschränkten Glaubensfreiheit hervo.rgehenden Konseq umzeu, so können .wir dasselbe doch mit Freude und Jubel begrüßen. Das Primip der Gewissensfreiheit, das zwar schon im alten Gesetze verbürgt war, Ln der That aber bisher nicht existirt hat, ist nun eine.Wahrheit geworden und wird fortan als eine strahlende Sonne am Himmel unseres Vaterlandes leuchten! Es .wird mm Niemand mehr in seinem Gewissen beschränkt, von Staatswegen zum Verharren in einem Glauben gezwungen werden, dem er nicht augehört und in dem' c* vergebens den Frieden seiner Seele gesucht. — Allerdings war es dem Juden gestattet zum Christenthum überzugehen,* aber warum nicht auch umge- *) Ir es bestanden und bestehen Missionsschulen, es existiren Missionare, deren Beruf es ist, die Juden zu bekehren and sie mit den Lehren des Christemhums zu beglücken! Uwd wie geschieht die Bekehrung? Ein, christlicher Geistlicher, Dr. M. Löwen stein, sagt: „Die Missionare wollen doch Beweise ihrer Wirksamkeit beibringen und wenden nun manche Summen an, Seelen für das Reich Gottes zu werben! Sie werfen Geld und Bücher fort, wie dies besonders auf den Messen zu sehen ist. Doch wozu sind überhaupt die Missionäre nöthig? Weg mit diesen Missionären! Daß Geistliche, namentlich in Berlin Vorkommen, bei denen das Laufen (besonders begüterter Juden!) Gewerbe ist, steht fest und hat das Christenthum selbst den Juden stinkend gemacht, wie denn Berlins Israeliten für diese Art zu taufen