Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 37 (9.9.1848)
- Date
- 1848-09-09
- Page
- Seite 293 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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293 unterzog er sich noch dein Vorsteheramte des israelitischen wohlthätigen Vereins für Todtenbestattung. *) So lebte und wirkte er stets eifrig für das Gemeinwohl und deponirte noch bei seinem Tode eine bedeutende Summe , deren Zinsen israelitischen und christlichen wohlthätigen Familien zufließen. Er war ein strahlender Mittelpunkt seiner Familie, um den sich Geschwister und Verwandte freundlich schaarten, auf den Kinder, Enkel nnd Urenkel als.auf ihren Stolz, ihre- Krone hinanfschauten; ein Kleinod der Treue und des Wohlwollens seinen zahlreichen Freunden, ein warmer Freund und Helfer Armer und Nethleidender, eine Zierde seiner Gemeinde, ein wohlverdienter hochgeachteter Bürger seiner Stadt. Wie sehr dies erkannt wurde, zeigte sich bei dem am Dienstag den 29. August stattgchabten feierlichem Leichenbegängnisse. Vor dem Leichenwagen zog die israelitische Schuljugend mit den Lehrern, hinter demselben folgte der israelitische Vorstand und fast sämmtliche Gemeindeglieder in feierlichem Zuge, dem sich höchst achtbare ' und hochgestellte christliche Freunde und Amtskollegen des Verblichenen zahlreich -anschlossen; den Beschluß machte eine Reihe von 20 Wagen, die ihn begleiteten. Am Grabe hielt der Herr Obcrrabbiner Dr. Z. Frankel eine treffliche, herzlich gesprochene Leichenrede, die kein Auge thränenleer ließ. Hieraus sendete der Herr geheime Finanzrath Behr, als Vorsteher der Gesellschaft von Rath und That, dem Verblichenen Worte der Freundschaft nach, die sowohl in Bezug auf die gewählte Form als auf den höchst humanen Geist, den sie athmeten, einen . ttcfcti und wohlthätigen Eindruck auf die Anwesenden-machten. Zum Schluffe sprach noch der Gemeindevorsteher Herr I. A. Bondi herzliche Worte über die Wirksamkeit des Verblichenen als Vorsteher. Die Theilnahme war allgemein und innig, wie es der treffliche Mann verdiente. Ehre seinem Namen! Segen seinem Andenken! Dr. W. Landau. Wien, 29. Aug. Aus unserer Reichstagösitzung habe ich speciell Juden Betreffendes nur zu berichten, daß der Abgeordnete Z i m m er den Minister D o b lh o ff heute interpellirte über das Verfahren der Prager Behörden gegen die Israeliten. Diese fahren nämlich fort im Ausschließung der Israeliten bei einer neuen Wahl der Abgeordneten und früher schon haben sie angeordnet, daß die Prager Israeliten aus der Nationätgarde scheiden sollen , und natürlich war die Prager Behörde für ganz Böhmen maaßgebend. Ueberhaupt scheint das verrottete Vcalntenrcich in Böhmen, das durch die großen *) Der Zweck dieses Vereins ist: Sterbenden in ihren letzten Stunden tröstend zur Seite zu stehen, dem Tobten die letzten Liebesdienste, als alle Verrichtungen, ^.die zur würdigen Bestattung gehören, als Ehrensache zu erweisen und Unbemittelten das Begräbnis kostenfrei zu gewähren. Bewegungen der Zeit nicht verdrängt ward , an deu Fortschritt des Staates und an die konstitutionelle Gestaltung nicht zu glauben.und fast bei jeder Kleinigkeit treten die Konflikte stark hervor. Der Minister Doblhoff antwortete hierauf, daß er von der Ausscheidung aus der Nationalgarde nichts weiß, und was die Ausschließuug bei den neuen Wahlen anlaugt, so liegt bereits eine Abänderung vor. Es liegt nun au den Juden Prags, die konstitutionswidrige Verfahrungsweise der dortigen Behörden zur Kenntniß deö Ministeriums zu bringen, damit der Sache abgeholfen werde; der Vorstand oder das sich da. gebildete Konnte sollte sofort-eine Beschwerdeschrist aufsetzen, worin alle noch bestehenden Ausschließungen ausführlich klar und speciell beschrieben sind und diese Schrift Minister Doblhoff überreichen. In einer Zeit wie die unsrige darf eine Gemeinde den Vorwurf der Fahrlässigkeit nicht auf sich wälzen. . Prag, 29. Aug. Endlich doch ein Fortschritt in der Freiheit, wenn auch nur in lokaler Beziehung. Durch ein Präsidialschreiben, das so eben veröffentlicht worden, ist den israelitischen Bürgern und Hausbesitzern für die morgenden Stadtverordneten-Wahlen sowohl das aktive als passive Wahlrecht zugestauden worden. Hoffentlich werden unsre Israeliten von diesem Rechte einen ordentlichen Gebrauch machen, zumal wenn sie bedenken, welche juden feindliche Elemente in dem früheren Stadtverordneten-Kollegium gesessen und wie gerade dieses Kollegium es war, welches die Rückwanderung ins Ghetto angeordnet. Unter dieser Benutzung verstehe ich, 1) die Wahl auf wahrhaft freisinnige, über konfessionelle Unduldsamkeit erhabene Personen zu-lenken;. 2) schon aus Princip auch einige Israeliten mit m, dieses Kollegium zu bringen, wie es in Preußen längst der Fall ist. Beides sind unsere Israeliten schon durch ihre numerische Bedeutung im Stande und es wäre unverantwortlich jetzt wo es gilt, um jeden Preis sein Recht zu wahren, indifferent oder feig zu sein. Bemer- - km muß ich noch, daß Bürger in diesem Schreiben nicht im alten sondern im neuen Sinne zu verstehen ist, das heißt jeder gebürtige Prager, der nicht Proletarier, und man sollte ja mit Argusaugeu darauf sehen, daß nicht irgend eine falsche Deutung unterlaufe. Frankfurt a» Mk., 28. August. Die deutsche Nationalversammlung schreitet nun zur Tagesordnung, zur Berathung über den tz. 13 in dem Art. III. des Entwurfs der Grundrechte. Es lautet dieser Paragraph: „Durch das religiöse Bekenutniß wird-der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt, den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun." Nicht weniger alö 15 Verbesserungsvorschläge sind zu diesem Paragraphen in Vorschlag gebracht. Abg. Stadtpfarrer Künzer: Ein schon lange gehegter Wunsch solle nun in Erfüllung gehen; eine privitcgirte Kirche sei die größte