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Der Orient · 1848-08-12 · Heft 33 (12.8.1848) · p. Seite 259

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Journal
Der Orient
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 33 (12.8.1848)
Date
1848-08-12
Page
Seite 259 (sequence 5)
Language
German
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-4 259 - :ßt Bann fiel zum Segen aus. 'Mendelssohns, deutsche Vibel ward überall gelesen; sie war der erste Strahl Zutscher Bildung , der in das nächtige Ghetto talmudi- 'cher Disputationen und rabbinischer Easuistik hinein-, Mch; ihr Erscheinenschon war ein Protest gegen das Hergebrachte, denn sie war Hochdeutsch.geschrieben und nur hebräisch oderder. Jargon war im Ghetto gebräuchlich; ihr Lesen aber war ein Protest gegen die Macht-.' Vollkommenheit der Nabbinen, denn sie hatten es ja verboten. Und von da an schreibt sich die deutsche Bildung bei den Inden. Durch die deutsche Bibel mit der deutschen Sprache bekannt geworden, griff man bald zu andern deutschen Werken, zu den Schriften, der deutschen Philosophen, und suchte diese in Einklang mit feiner Religion zu bringen. Jene alten orthodoxen Rabbinen konnten noch, wie wenig es auch fruchtete, ihren Bannstrahl auf diese Neuerung werfen; sie hatten ein Recht dazu, denn sie standen noch fest auf dem Boden des Althergebrachten, sie waren noch keinen Schritt gewichen von der Überlieferung, wie sie ihnen von ihren Altvordern überkommen war. Anders in unfern Tagen. Die Träger der Orthodoxie sind' nicht mehr die alten, sie . legen keinen Bann mehr auf deutsche Werke, sie haben selbst deutsche Bildung eingesogen, deutsche Philosophie - studirt, sie Halten nicht mehr an all den überkommenen Gebräuchen, ja manche Vorschrift des Talmuds und der Bibel selbst hat die Zeit bei ihnen abgeschliffen. (Beschluß folgt.) Frankfurt a. Mt. Da Sie den Protest mitgetheilt, welchen eine Anzahl achtbarer Männer hier gegen die Verfügung der gesetzgebenden Versammlung erlassen, so ersuche ich Sie, auch folgende Eingabe des hiesigen iorael. Vorstandes an den Senat mittheiien zu wollen. Die Engherzigkeit und Jntollcranz der hiesigen Freistädter ist hinlänglich bekannt und wenn die Geißel- Hiebe eines Borne nichts gefruchtet, so glauben wir kaum, daß diese Eingabe, so würdig und kräftig sie auch gehalten ist, etwas helfen wird. Jndeß ist sie als Aktenstück immer der Mittheilung werth. Die Eingabe Lautet: ,, Bei der Zusammensetzung einer mit der Revision der hiesigen Verfassung zu beauftragenden Kommission sollen, wie wir vernehmen, die israelitischen Bürger ausgeschlossen werden - und weder an der Wahl theilnchmen können, noch wählbar sein. Als gesetzliches Organ der israelitischen Gemeinde fühlen wir uns gedrungen, die Gründe darzusegen, welche uns erwarten lassen, .bei diesem wichtigen Werke jeden Glaubensnnterschied bei Seite gesetzt zu sehen. Bei den durch das Vorparlament beschlossenen und durch alle deutsche Regierungen auf Anordnung der Bundesversammlung ausgeschriebenen Wahren für die konstituirende deutsche- Nationalversammlung hat kein solcher Unterschied stattgcfunden. Damals galt es die höchsten Interessen des deutschen Volkes und kei- .nem der Mitglieder des Vorparlaments ist es in den Sinn gekommen, Unterschiede machen zu wollen zwischen einem Deutschen und dem Andern. Sollte unseren Gemeindeangehörigen in der Vaterstadt ein Recht versagt werden können, welches -sie ohne Widerspruch mit dem gesammten -Valerlande ansübten? Eine noch mächtigere^ Stütze bietet uns die Nationalversammlung selbst. Dem Geiste des deutschen Volkes und ihrem Ursprünge getreu, hat sie den Grundsatz der Volkssouveränirät als die Grundlage und Quellealler Rechtszustände in Deutschland erklärt und unter allgemeiner freudiger Begrüßung verkündet. In diesem keine Ausnahme gestattenden Ausspruch liegt unsere Anerkennung als Glieder der deutschen Nation, aber auch die Vernichtung jeder politischen Bevorzugung, möge eine solche bisher einer großem oder einer geringer« Anzahl von Staatsangehörigen zngeständen - haben, Es ist demnach auch keine Zurücksetzung einesfTheils der -Staatsangehörigen mehr möglich, aber nicht nur in dem gesammten deutschen Vaterlande, sondern auch in jedem einzelnen Theile desselben, welcher keine Sonderheit mehr bilden soll und kann. Soll am Wendepunkte unseres politischen Lebens gleich wieder mit Ausnahmegesetzen begonnen werden, welchen man sich endlich entwunden zu haben glaubte? Sollten an den Pforten der Nationalversammlung, welche die Vvtkssouveranität verkündet hat, und die hinsichtlich des hier einschlägigen Punktes schon von den Vertrauensmännern anerkannten Volksrechte zu verkünden im Begriff steht, diese erhabenen Grundsätze; welche fortan das Palladium der deutschen Nation bilden werden, sogleich verkannt werden können? Gilt, was für Deutschland geschaffen wird, nicht auch für Frankfurt? Wir können nicht glauben, daß nach Beendigung jeder politischen Unmündigkeit sogleich für unsere Glaubensgenossen eine neue Bevormundung geschaffen werden soll. Im ganzen deutschen Vaterlande und auch hier wurde es wiederholt und laut ausgesprochen, daß Niemand seines Glaubens wegenzurnckgesetzk sein solle. Sogleich beim Anbeginne der neuen Aera geschah dies hier in der .mit zahllosen Unterschriften bedeckten Eingabe vom 3. März, und kürzlich in der Vorstellung, welche die Niedersetzung eines Verfassnngsrathes für hiesige Stadt veranlaßt. Wie sollte auch, wenn von Beseitigung der Mängel unserer Verfassung die Rede ist, gerade denen keine Stimme dabei zugcdacht werden, welche am Meisten darunter-zu leiden hatten? Von dem Grundsätze ausgehend, das, was für Alle geschehen soll, durch , Alle geschehen soll, durch Alle geschehen muß, hat kein deutscher Staat, welcher sich in der Lage gesehen, VerfassnngSvcrsamnllnngen und allgemeine Wahlen auszufchreibm, Bevorzugungen oder Zurücksetzungen eintreten "lassen» Bei den Landbewohnern hat man auch hier un- .bedenklich diesen Grundsatz beobachtet» Sollte hinsichtlich der israelitischen Bürger unser Freistaat allein gegen 33'

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