Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 9 (1848)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1848)
- Date
- 1848-07-15
- Page
- Seite 231 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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231 Resultat in der Emancipationsfrage, wie sie jetzt gefaßt wird, erscheint. In der Gesetzesvorlage über das neue Wahlgesetz wurde das Princip ausgestellt, daß die Wahl eines Abgeordneten nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntniß gebunden sein solle, und zwar erklärend,' daß eine gleiche- Berechtigung hierbei nicht btos d'en christlichen, sondern auch-den jüdischen Konscffionsverwandren eingeräumt werde. Im Sinne dieses Gleichheirsprincips war der einhellige Deputationsbericht abgefaßt und, wie zu erwarten stand, entspann sich darüber in der Kammer eine kurze Debatte, da so mancher sächsische Abgeordnete keineswegs mit diesem humanen Principe zufrieden ist. Der Abgeordnete Brockhaus sprach seine Freude darüber aus, daß in dieser Vorlage eine indirekte Emancipation der Juden liege, und äußerte die Hoffnung, daß bald auch die übrigen Beschränkungen, denen die Juden noch unterworfen sind, bald verschwinden mögen. Die Vorenthaltung der Rechte und die Beschränkungen der Juden hält der Redner für ein unverschuldetes Unrecht gegen diesilben, die einmal gut gemacht werden muffen und in demselben Sinne sprach sich der Abg. Harkort aus, der die völlige Emancipation für zeitgemäß halt. Der Scaatsministcr Oberländer wies sehr richtig darauf hin, daß es sich hier vorläufig nicht von der Emancipation, sondern von der Übertragung eines politischen Rechtes handle, so daß die Gegner der Emancipation von gemeinbürgerlichem Standpunkte nichts dagegen einwenden können. Es fanden sich jedoch auch Nachteulen, denen auch dies nicht recht war.- Zwei Reaktionäre, ein gewisier Nittner und Planitz erklärten sich gegen die Wählbarkeit nichrchristlicher Konfeffionsverwandten, und einer dieser Herrn lächerlichen Angedenkens, schloß mit dem Wunsche: Sachsen ist ein christlicher Staat, möge er es auch' bleiben. Man sieht, daß die preußische Erfindung Elchhorn's, wenngleich im Barrikadenkämpfe zu Berlin geschlagen, doch noch nicht ganz todt ist und in dem Strohkopfe Rittner's eine neue Heuiiath gefunden. Andere Abgeordnete, wie Sachße, Thier sch, Geißler, Reich e-Ei.senstuck waren zwar für dieWähl- 'barkeit der Juden, jedoch knüpften sie zugleich daran die bestimmte Erklärung gegen die Emancipation und die sächsischen Juden sehen hiermit ihre Gegner. Die Kammer beschloß gegen 2 Stimmen, daß das Recht der Wählbarkeit an kein bestimmtes Glaubensbekenntniß geknüpft werden solle und die Juden in Sachsen sind somit wählbar. Die Wahlfähigkeit haben sie ebenfalls schon errungen. Eigenthümlich ist es, daß keinem der Sprecher die Bemerkung eingefallen, daß eine Nichtwahtbarkeit der Juden doch zu sehr, der Wählbarkeit für die Neichsvcrsammlung gegenüber, lächerlich und principlos erscheinen muffe. Wenn der Jude im deutschen Parlamente über die heiligsten Interessen des großen deutschen Vaterlandes, über die Geschicke von 45 Millionen rächen uüd -beschließen'darf, wenn er in diesem großen Volksrathe seine Stimme erheben darf als ebenbürtiges Glied der großen deutschen Nation, so kann die Ausschließung .aus der Besonderheit, die in dem Ganzen mitbegriffen ist, nur, wie gesagt, lächerlich erscheinen, und die Deputation wie die Kammer mag wohl das gefühlt Haben, als sie fast einstimmig die Wahlfähigkeit und Wählbarkeit der jüd. Sachsen angenommen. In dieser Konsequenz kann nun unsere- Wahlfähigkeit und Wählbarkeit für Municipalamter, für das Stadtverordneten.'Köllegium, zu Stadträthea u. dgl. nicht mehr kn logischer Weise abgewiesen werden, da es sogar dem Schwachköpsigsten ungereimt erscheinen muß, zum Landtagsabgeordneten wahlfähig und wählbar zu sein, d. h. bei der Feststellung des Geschickes des Gesammtvaterlandes sich betheiligen zu dürfen, und bei der Wahl der nächsten Räthe (Stadtverordneten, Räthe), die um so mehr die Juden der Gemeinde interessiren müssen, die Juden gewaltsam auszuschließen. Hoffentlich wird unser jüdischer Verein zur Wahrung der: politischen Jntereffen der Juden in Sachsen, von dem, wie ich gehört, eine Petition in Bezug auf die Gleichheit bei dem neuen Wahlgesetz eingereicht werden soll, und der einige Intelligente in seiner Mitte zählt (Hirsche!, Schwarzauer u. s. ro.), um darauf zu dringen, daß bei den Wahlen der Stadtverordneten und der Stadträthe das Ausnahmegesetz nun auch falle, was Leipzig ganz gewiß auch nachahmen wird. Unsere Wählbarkeit und Wählfähigkeit ist nicht btos, wie unser Staatöminister Ob erländer meint, ein politisches Recht, sondern ein Ehren recht überhaupt, da die Einbuße, der Wahlbefähigung und der Wählbarkeit nach unserem Strafgesetze als entehrend angesehen und bei Vergehungen dahin erkannt wixd. Ebenso ist die Befähigung in Municipalsachen ein Ehrenrecht und.die Entziehung dieses Rechtes ist ein Aussprechen der Ehrlosigkeit, wozu wir Israeliten wahrlich keine Veranlassung geben. Der Verein Härte demnach ein schönes Ziel , die Konsequenzen des gestrigen.Beschlusses zu verfolgen. O e ft e r .r e i ch. : 233tcn, 1. Juli. (Die Kandidaten der Alservorstadt.) Einer der interessantesten politischen Abende war der' am Mittwoch im Hörsaate der Klinik im allgemeinen Krankenhause. Es hatten sich daselbst die Wahlmänner des Alserbezirkes eingefunden, um die Kandidaten zum Reichstage zu vernehmen. Unter diesen war Dr. H. Jellinek, der Herausgeber des ,,Sprechsaales für österreichische Politik" und Hanptmitarbeiter der ,,allgemeinen österreichischen Zeitung". .Mit nicht wenig Gespanntheit harrte man seinen Ansichten entgegen. Er begann diese zu entwickeln, und wenn in der Rede auch nicht geübt, und mithin, anfangs etwas zu sehr in die Breite gehend, so that er doch solche treffliche und voll wahrer Freiheit durchgtühte Grundsätze dar, daß er oft von Beifall unterbrochen wurde, und am Schlüsse stürmische Anerkennung erhielt. Mit solcher Schärfe, mit solchen: Tiefblick in die Geschichte der Vergangenheit, und auf einer solchen selb st gebildeten Basis stehend, haben wir noch feinen Kandidaten vernommen, und es dürfte in dieser Beziehung Jellinek kaum Jemand