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Der Orient · 1848-07-15 · Heft 29 (15.7.1848) · p. Seite 229

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Journal
Der Orient
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 29 (15.7.1848)
Date
1848-07-15
Page
Seite 229 (sequence 9)
Language
German
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229 betrachtete, und alte, schon morsch gewordene Schranken bestehen ließ, die sie von den übrigen Landeskindcrn trennten; sie sahen geduldig zu, wie man längst erworbene und längst verheißene Zugeständnisse ihnen-auf der Goldwage zumißt — und sie liebten dennoch ihr Vaterland. — Sagen Sie, Herr Anonymus, wann ist. das Gesetz vom 11. März 1812 in seinem ganzen Umfange in Ausführung gekommen? Wissen Sie es nicht, daß der tz. 8. dieses Gesetzes, der den Inden das Lehrfach an Schulen und Universitäteneröffncte , später im Jahre 1822, aufgehoben, daß das Aveneemcnt im sichenden Heere, das in den Freiheitskriegen ungehindert war, später ihnen verschlösse n wurde? Oder erlöste sie das Gesetz vom 23. Juli 1847 von den verrosteten Fesseln? — Wurde ihnen durch dasselbe nicht eine Kontribution auferlegt? — Und dennoch waren sie fort und fort treue Unterthanen im wahrhaftesten Sinne des Wortes und werden es auch bleiben und sich der neuen Freiheit würdig zeigen. Und wenn man sie noch so sehr verläumdet; luemi malr immer noch nicht aufhört, die Fehler Einzelner Allen vorzuwerfen; wenn man auch noch hier und da liebenswürdige Gesinnungen zu Tage bringt, die mehr dem düstern M i t t et alter als dem lichtvollen 19. Jahrhundert ähnlich sind „und wenn man auch noch hier und da uachznweisen sich bemüht, daß und warum Juda verdammt sei stehen zu bleiben und nicht mit vorwärts zu schreiten, wohin das Jahrhundert das ganze Menschengeschlecht ruft": so wird dennoch die'Wahrheit siegen; so wird wie. ein edler Dritte sagt ,,endlich der letzte, der größte Schandfleck von der Flache der Erde .verschwinden und die -hehre Sonne der Gedankenfreiheit, der Gcwisftnsrechte, wird erleuchtend, erwärmend glänzen über den: Firmament der Menschheit auf ewig/' — Dann geht 'auch der Ausspruch Herders (Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit) in Erfüllung: ,, E s w 'i r d eine Zeit k o ttuu c n, da man i n Europa nicht mehr fragen wird, wer Jude oder Christ ist; denn auch der Jude wird nach europäischen Sitten leben und zum Besten der Staaten beitragen., woran nur eine barbarischeVerfassnng ihn hindern, oder seine Fähigkeiten schädlich machen konnte!" * W —ll. Frankfurt a. M., 4 Juli. Entwurf der Grundrechte des deutschein Volks. Dem deutschen Volke sollen die nachstehenden Grundrechte gewährUistet sein. Sie sollen den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zur Norm dienen und keine Verfassung oder Gesetzgebung eines deutschen Einzelstaats soll dieselben je ausheben oder beschränken können. Art. 1. §. 1. Jeder Deutsche hat das allgemeine deutsche Staatsbürgerrecht. Die ihm kraft dessen zustehenden Rechte kann er in jedem deutschen Lande ausüben. Das Recht, zur deutschen. Reichsversammlung zu wählen, übt er da, wo er zur Zeit seinen Wohnsitz bat. §. 2-. Jeder Deutsche darf an jedem Ort eines deutschen Staats Aufenthalt nehmen, sich niederlassen, Grundeigenthum erw.erben, Kunst und Gewerbe treiben, das 'Gemmidebürgerrecht gewinnen: vorerst unter denselben Bedingungen, wie die Angehörigen des betreffenden' Staats, bis ein Reichsgesetz die zwischen den Gesetzen 'der einzelnen Staaten noch obwaltenden Verschiedenheiten völlig ausgleicht. §.3. Die Aufnahme in das Staatsbürgerthum eines deutschen Staats darf keinem unbescholtenen Deutschen verweigert werden. §. 4. Die Strafe des bürgerlichen Todes soll nicht stattflndcn. §. 5. Die Auswanderungsfreiheit ist von Staats wegen nicht beschränkt. Abzugsgelder dürfen nicht erhoben werden. Art. 11. §. 6. Alle Deutschen sind gleich vor dem Gesetze. Standesprivilegien finden nicht statt. Die öffentlichen Aemter sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich . Die Wehrpflicht ist für Alle gleich. g. 7. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Ausnahmsgerichte sollen nie startfinden. Die Verhaftung einer'Person soll, außer im Fall der Ergreifung aus frischer Lhat, nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehks. Dieser Befehl muß im Augenblicke der Verhaftung oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten vorgewiesen werden. §. 8. Die Wohnung ist unverletzlich. Eine Haussuchung darf nur auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenemmen werden. Dieser Befehl muß sofort oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten vorgewiesen werden. Für die Verhaftung in einer Wohnung finden keine besonoeren Beschränkungen statt. §. 9. Das Briefgeheimniß ist gewährleistet; die bei ftrafgerechtlichen Untersuchungen und in Kriegsfällen nochwendigen Beschränkungen sind durch die Gesetzgebung festzustellen. Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf nur auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen . werden. §. iO. Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort oder Schrift seine Meinung'frei zu äußern.. Die Preßfreiheit darf weder durch Censur noch durch Koncessionen oder Sicherheitsstellungen beschränkt werden. Ueber Preßvergehen wird durch Schwurgerichte geurtheilt. . Art. 111. '§. 11. Jeder Deutsche hat volle Glaubens¬ und Gewissensfreiheit. §. 12.- Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Uebung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübungdieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetze zu bestrafen. §► 13. Durch das religiöse Bckenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun. §. 14. Neue Neligionsgesellschäften dürfen sich bilden; einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf cs nicht. §. 15. Niemand soll zu einer kirchlichen.Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. §, 16. Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur

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