Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1848-06-03 · Heft 23 (3.6.1848) · p. Seite 183

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 23 (3.6.1848)
Date
1848-06-03
Page
Seite 183 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2360092-2360526-2360550--6422-3534183
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

183 her Jedermann anfgefordert, das Auge von der in materiellere Hinsicht besonders für Kaufleute trüben Gegenwart auf die heitere Zukunft zu richten. Ein Gebet für die Mitglieder des deutschen Parlaments,- das Gedeihen des deutschen Vaterlandes und den König, der am 18. Mai. seinen 51. Geburtstag gefeiert, beschloß die Festpredigt, wodurch auch die Synagoge ihre Theilnahme an den vaterländischen Angelegenheiten an den Tag legte. (D.A.Z.) Leipzig, 20. Mai. Die Verordnung vom 27. April, die Einkommensteuer betreffend, enthält in §. 6 die Bestimmung: „daß nur die der bürgerlichen Ehrenrechte Theithaftigen" zu Schätzungskommissarcn ernannt werden können. Das Gesetz von '1838 schließt jedoch die Inden von den bürgerlichen Ehrenrechten aus, weshalb der Advokat Kaim in einer Eingabe das Gcsammtministerium aufmerksam machte, wie dieses Gesetz mit dem Geiste der Jetztzeit im Widerspruch stehe, und worin er ferner. forderte, daß das Ministerium dem Geiste der neuen Verwaltung gemäß handeln und eine Ausschließung von gewissen Rechten, des Glaubens Halber, nicht mehr anerkennen möge. Das Finanzministerium erwiderte hierauf, daß in erwähntem Paragraphen keineswegs Juden von dem- Amte der Schätzungskommissare ausgeschlossen seien, sondern alle Diejenigen, welche als unbescholten-dastehen, ohne Unterschied des Glaubens zu diesem Amte erwählt werden können, in welchem Sinne auch bereits Zuschriften an den dresdner und leipziger Stadtrath abgeftrtigl seien. Durch dieses rasche Handeln zeigt das Ministerium, wie sehr es vom Geiste der Zeit durchdrungen, und bethätigt durch den ersten Schritt, Juden zu Staatsamterrr zuzutassen, das 'Princip des allgemein gleichen Menschenrechts. Advokat Kaim, welcher den Männern unsers Vertrauens die Gelegenheit bot, ihre gute Gesinnung an den Tag zu legen, hat in seiner Schrift : „Die Beschränkung auswärtiger Juden im Königreich Sachsen auf Messen und Märkten," gezeigt, wie mannichfach noch die Beschränkungen find, welche den auswärtigen Juden in Sachsen noch .entgegcnstehen, und er berief im Laufe der Messe eine Versammlung der jüdischen Großhändler, um sowohl die Misstimmung, welche sich gegen Leipzig erhoben hatte, im Interesse der Stadt zu. beschwichtigen, als auch zu einem an den hiesigen Stadtrath gerichteten Gesuch auszufordern, die dem jüdischen Kleinhändler gegenüber dem christlichen nachtheiligen Beschränkungen schleunigst anfznheben. Das Unternehmen des Hrn. Kaim wird gewiß von Erfolg gekrönt sein , um so mehr, da es doch endlich einmal an der Zeit ist, die letzten Trümmer des finstern Mittelalters der. Vergessenheit zu übergeben. (D.A.Z.) Leipzigs 22. Mai. Die Verhandlungen des kirchlicher: V e r e i n S f ü r a (l e Religio n s b ek en n t n i sse mit der evangelisch - lutherischen Kircheubehörde um Ueberlaffung der hiesigen Nikolaikirche zu einer für alle Konfessionen gemeinschaftlich zu veranstaltenden religiösen Feier der ParlamenLseröffnnng haben nicht den erwünschten Erfolg gehabt. Das Ministerium erklärt, „es glaube, daß das Gesuch des Vereins durch Anordnung einer von jeder Konfession besonders abzuhallenden kirchlichen Feier sich erledigen werde, müsse aber, wenn der Verein darauf beharre, mit weiterer Entschließung Anstand nehmen, da die Stadtverordneten um ihre Genehmigung noch nicht gefragt worden seien." Da nun /aber selbst nach glücklicher Beendigung dieser Weitläufigkeiten immer noch die frühere Verordnung der Minister erst erledigt werden müßte, „daß deutschkatholische und israelitische Prediger dabei der Vornahme Liturgischer Handlungen sich gänzlich zu enthalten hätten/" darüber aber die günstige Zeit jedenfalls längst verflossen sein würde, so hat der kirchliche Verein beschlossen, unter bewandten Umständen die gemeinschaftliche Festseier für alle Konfessionen ganz aufzugeben. Der Verein will ja nicht kirchlichen Unfrieden nähren, sondern Frieden -stiften, und tritt zurück, wenn man sein Friedenswerk nicht verstehen will, obschon man bei weit geringerer Veranlassung, z. B. bei der Mendelsohnsfeicr in hiesiger Paulinerkirche einen rcformirten Prediger beten und selbst jüdische Sängerinnen bei der „kirchlichen" Feier auftreten ließ. Ueberdem würde die blos passive Theiluahure nicht-evangelisch-lutherischer Prediger die Bedeutung der ganzen Feier ausheben, eine Kirche aber — und nur in einer Kirche glaubt der Verein eine solche Feier würdig begehen zu können —^ würde bei der Ungcuergtheit der nächsten Kirchenbehörde schwerlich anders als um diesen Preis zu erhalten sein. Was'nun aber den Angriff des Superintendenten Dr. Großmann betrifft, so muß der Berichterstatter, der keineswegs, als Wortführer des Vereins gelten will, gegen die Beschuldigungen ,, absichtlichen Verschweigens von Thatsachen und Entstellung der Wahrheit" entschieden protestireu. Thatsache ist zwar, daß Dr. Großmanu die Geistlichen dör Lutherischen Konfession zu einer kirchlichen Feier aufgefodert hat, von dieser Feier ist aber gar nicht gesprochen worden. Thatsache ist vielmehr, daß er die vom kirchlichen Verein beantragte gemeinschaftliche Feier für, alle Konfessionen — diese „Mischlings fei er" — entschieden znrnckgewiesen hat. Thatsache ist zwar, daß, als bis zum 16. 17. Mai die erbetene Genehmigung zum Gebrauch einet Kirche für den 18. Mai nicht-eingegangcn war, der Verein die beabsichtigte religiöse Feier des 18. Mai aufgegeben hat; aber blos weil er sie wegen beharrlicher Versagung einer Kirche aufgcbcn mußte, indem bis dahin, die Reklamation ans Ministerium nicht entschieden sein konnte, diese Entscheidung auch erst heute, am 22., er'ngegairgen ist. Wenn der Verein .eine Festfeier „für alle Konfessionen" beabsichtigte, so -ist daS-nicht deshalb eine „offenbare Un-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.