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Der Orient · 1848-06-03 · Heft 23 (3.6.1848) · p. Seite 182

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Journal
Der Orient
Volume
9 (1848)
Issue
Heft 23 (3.6.1848)
Date
1848-06-03
Page
Seite 182 (sequence 11)
Language
German
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- 182 — xoafy* Lage der Sachen in ein so völlig falsches.Licht! gestellt, daß Schuld und Unschuld, Recht und Wahrheit, wie m einem Hohlspiegel reflektirt/ gerade in umgekehrtem Verbältnisse sich zeigen. Thatsache ist es und aktenkundige Thatsache, daß Superintendent Dr. Großmaun eine kirchliche Feier der Eröffnung der deutschen Konstituirenden Nationalversammlung nicht nur nicht zuruckgewiesen, sondern die Zweckmäßigkeit einer solchen ausdrücklich anerkannt und dem Zustandekommen derselben mit aller Wärme das Wort geredet; Thatsache, 'daß derselbe die Geistlichen an allen Kirchen Leipzigs am Abende des 16. und am Morgen des 16. Mai mündlich und schriftlich aufgcsordert hat, sich dazu für den 18. Mai, wenn sie zu Stande kommen sollte, einstweilen vorzubereiten; Thatsache, daß der kirchliche Verein schön am 16. Mai, noch ehe deshalb Bericht an die Kreisdirckton und beziehentlich an das Ministerium tutb fcie in Evangelicis beauftragten Staatsminister erstattet war, seinen Antrag auf eine Feier des 18. Mai durch seinen Sekretär Advokat Simon beim Stadtrath in Leipzig freiwillig . zurückgenommcn;• Thatsache, daß er diese Zurücknahme am 17. Mai, gleich nach der ans' dem Rathhaus erfolgten Publikation der Ministerialverordnung vom'16. Mai, welche ihm dieselbe nur unter vorausgesetzter Zustimmung der Stadtverordneten und unter gänzlicher Enthaltung von Vornahme liturgischer Handlungen durch, deutsch-katholische undisraelitische Prediger nachließ, durch Advokat Simon von neuem bestätigt; Thatsache, daß er aus'derselbeu Verordnung mit voller Bestimmtheit am 1?. Morgens erfahren hat, es sei' von d'en Behörden beschlossen worden, die Feier der Eröffnung der deutschen Nationalversammlung.in allen Kirchen des Landes an einem der nächsten Sonntage — man weiß mm, daß der Sonntag Nogate dazu bestimmt ist — zu veranstalten; Thatsache endlich, daß beim Ministerium ausdrücklich die Meinung von mir schriftlich ausgesprochen worden, cs möchten die Juden in ihrer Synagoge und die Deutsch-Katholiken in der Peterskirche diese Feier begehen, oder auch ihre Geistlichen in der Nikolaikirche, wie das beim Neformationssest 1830 geschehen, als Privatpersonen und in passiver Rolle, Zeugen und Teilnehmer derselben sein. Einzig und allein gegen die ungesetzliche und unkirchliche Form einer Mischlingsfeier habe ich mich ausgesprochen. Alle diese Thatsachcn verschweigt der Wortführer des kirchlichen Vereins, nm die Schuld von sich auf Andere abzuwälzcn. Aber das genügt ihm noch nicht. Derselbe erlaubt sich auch offenbare Unwahrheiten. Denn unwahr ist die Behauptung, er habe eine religiöse Feier für Genossen aller Religionsgemeinschaften festlich zu begehen die Absicht gehabt. Die römisch-katholische wie die reformirte Geistlichkeit hatten schon vorher, ehe er bei der Kircheninspekiion zu Leipzig sein Gesuch anbrachte, sich von der Teilnahme daran losgesagt. Un-. wahr ist es, daß er keine eigentlich kirchliche Feier mit ^liturgischen Handlungen beabsichtigt und Kanzel und. Altar nicht beansprucht habe: denn er hat ausdrücklich und schriftlich zu den Akten erklärt, daß „ein evangelischlutherischer Prediger die Festrede hatten^, der israelitische Prediger aber rc. Gebete am Pulte sprecheiw solle. WaS sind aber „Gebete an den-Gott aller Menschen" im Gotteshaust, im Namen der Gemeinde von Einem aus ihrer Mitte vorgetragen, was sind sie anders als liturgische Handlungen? Entspricht aber diesen Handlungen die Ueberzengung der Gemeinde nicht, werden sie nicht zu einem Werkeldienste herabgewürdigi, vorausgesetzt, daß die Kirche eine Gemeinschaft des Glaubens, nicht des Unglaubens sein soll? Ist es eine allgemeine Vorschrift des öffentlichen Rechts, daß die liturgischen Handlungen in der Kirche nur von berufenen und verordneten Dienern eben dieser Kirche 'verrichtet werden dürfen: ist es nicht ein Eingriff in die heutigen Rechte der Selbstständigkeit der evangclksch-lütherischen Kirche, wenn einer oder zwei Geistliche oder eine Hand voll Genossen die bestehende Kirchenordnung zu ändern sich unterfangen? Was würden die Inden dazu sagen, wenn ein christlicher Geistlicher mit den: Krueiffr sich zum Vorbeter der Synagoge aufwürfe? Und bedarf e§ zu einem Feste für alle Religionsgestttschaftcn mehr, als daß alle in ihrer Weise dessen Feier begehen? Kurz, ich kann irr der mit aller Kraftanstrengung und um jeden Preis durchzusetzendcn Feier, wie der kirchliche Verein sie beabsichtigt', nichts Anderes erblicken als eine Nichtachtung der Glaubens- und Gewissensfreiheit der Mitbürger, die um so schwerer wiegt, da sie mit von Geistlichen aus-' geht; nichts Anderes als einen Versuch des JndifstrentiSmus, die evangelisch-lutherische Kirche Sachsens, zu nullisieiren; nichts Anderes als eine gänzliche Verwerfung alles Positiv-christlichen, als eine Zersetzung der Religion zum Sublimat, einer Abstraktion, die nirgend in der Wirklichkeit Boden hat. Wenn aber die höchste Kirchcnbehorde des Landes als eine „nicht aufgeklärte" verdächtigt wird, weil sie das Recht schützt, oder wenn meine Person verunglimpft wird, so ist solch eine grundlose Schmähung mit Verachtung zmückzuweisen. Dr. Großmann, Superintendent. (D. A. Z.) Leipzig, 21. Mal. . Die Eröffnung der Konstituirenden Versammlung wurde auch in der leipzig-berliner Synagoge gefeiert. In der Festpredigt, welche die zum Neubau Deutschlands nothwendigen Eigenschaften des deutschen Volksrathes behandelte, wies der Prediger Jellinek darauf hin, wie der israelitische Staat durch Fremdherrschaft und durch Mangel an Einheit und Einigkeit spurlos zu Grunde ging, und wählte den Propheten Jeremias zu feinem Führer, der Augenzeuge vom Verfalle des ersten israelitischen Staats gewesen. Die Zukunft Deutschlands wurde als der Ausdruck des Rechts, der Liebe und des Friedens geschildert und da-

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